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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13   

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https://dejure.org/2016,10015
BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13 (https://dejure.org/2016,10015)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2016 - XII ZB 196/13 (https://dejure.org/2016,10015)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2016 - XII ZB 196/13 (https://dejure.org/2016,10015)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 S 2 VBVG
    Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen Betreuung und der Betreuerbestellung

  • IWW

    § 242 BGB, §§ 292, 168 FamFG, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, §§ 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Vergütungsanspruchs des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Zeitraum der Betreuerbestellung

  • rewis.io

    Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen Betreuung und der Betreuerbestellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Vergütungsanspruchs des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Zeitraum der Betreuerbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch des Betreuers vor der Betreuerbestellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - nach Ablauf der vorläufigen Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch nur bei Betreuerbestellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei Betreuerbestellung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 707
  • MDR 2016, 734
  • FGPrax 2016, 169
  • FamRZ 2016, 1072
  • Rpfleger 2016, 563
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Nach einer Auffassung ergibt sich ein Anspruch aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, wenn der Betreuungsbedarf für den betroffenen Zeitraum feststeht, das Betreuungsgericht zwar pflichtwidrig untätig geblieben ist, jedoch einen Vertrauenstatbestand für den Fortbestand der Betreuung gesetzt hat (LG Bayreuth Beschluss vom 4. März 2011 - 42 T 3/11 - juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Das kann etwa zur Folge haben, dass es dem Schuldner der Vergütung verwehrt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen (Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 186/13 - FamRZ 2015, 248 Rn. 19 f.).
  • LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Die Höhe der geschuldeten und im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Vergütung entspreche der üblichen Vergütung und damit den nach den Vorschriften des Betreuervergütungsgesetzes pauschalierten Stundensätzen (LG Cottbus FamRZ 2004, 401, 402).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Eine andere Ansicht stellt formal auf die fehlende Betreuerbestellung ab und verneint eine Vergütung für eine davor liegende Tätigkeit (OLG Schleswig NJW-RR 1999, 660; zum Vormund: MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3; Jürgens/v. Crailsheim Betreuungsrecht § 1836 BGB Rn. 5 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18

    Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte

    Billigkeitserwägungen vermögen indessen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10).
  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts

    Aus der zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2016 (XII ZB 196/13) sei nicht herzuleiten, dass vor der Einsetzung eines Betreuers, Vormunds oder Pflegers in keinem Fall Vergütungsansprüche entstehen könnten.

    aa) Für den Vergütungsanspruch eines Betreuers, für den es vorübergehend an einer wirksamen Betreuerbestellung fehlt, hat der Senat bereits entschieden, dass auf § 242 BGB gestützte Billigkeitserwägungen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen vermögen, obwohl der Grundsatz von Treu und Glauben auch in diesem Verfahren zur Anwendung gelangen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16

    Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind:

    Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017, XII ZB 562/16, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 2. März 2016, XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).

    Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung; anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889).

    Denn im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG können nur solche Ansprüche geltend gemacht werden, die auf den dort genannten Anspruchsgrundlagen beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Betreuervergütung).

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20

    Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und

    Ebenso wenig wie im Vergütungsfestsetzungsverfahren über Einwendungen zu befinden ist, die nicht im Vergütungsrecht wurzeln, ist in diesem Verfahren über Zahlungsansprüche außerhalb des Vergütungsrechts zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 ff. mwN zur Vergütung des Vormunds; vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 21 mwN zur Vergütung des Umgangspflegers und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Vergütung des Betreuers).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH vom 02.03.2016 zu Az. XII ZB 196/13 wendete sich der Bezirksrevisor gegen den Ansatz einer Vergütung des Ergänzungspflegers vor der Verpflichtung am 24.09.2015.

    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu der von der Beschwerdeführerin zitierten, zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (FamRZ 2016, 1072), die eine Vergütungsfähigkeit für den Zeitraum zwischen dem Ende der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der Einrichtung der Betreuung in der Hauptsache ablehnt.

  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16

    Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (XII ZB 196/13), der eine Anwendung von § 242 BGB ebenfalls nicht ausschließt; der dort zur Entscheidung über eine Betreuervergütung zugrunde liegende Fall einer in einem vorläufigen Beschluss ausdrücklich befristeten und anschließend nicht nahtlos vom Gericht verlängerten oder erneut beschlossenen Betreuung mit der Folge, dass der ersichtlich entstandene Zwischenzeitraum nicht vergütet werden kann und auch kein diesbezüglicher Rechtsschein erzeugt worden war, ist mit dem vorliegenden Sachverhalt bereits im Ansatz nicht vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 4 WF 138/17

    Ein Rechtmittel ist nicht bekannt geworden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH zu Az. XII ZB 196/13 BGH vom 02. März 2016 (FamRZ 2016, 1072), nach der eine Anwendung des § 242 BGB ebenfalls nicht ausgeschlossen wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7869
BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13 (https://dejure.org/2016,7869)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2016 - XII ZB 685/13 (https://dejure.org/2016,7869)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 (https://dejure.org/2016,7869)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 VBVG
    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen in der ehemaligen DDR und eines anschließenden postgradualen Studiums "Unternehmensführung/Management"

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Betreuervergütung; Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen für die Betreuung; Bewertung der konkreten Ausbildung des Betreuers im Einzelfall

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen in der ehemaligen DDR und eines anschließenden postgradualen Studiums "Unternehmensführung/Management"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Betreuervergütung; Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen für die Betreuung; Bewertung der konkreten Ausbildung des Betreuers im Einzelfall

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Betreuervergütung; Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen für die Betreuung; Bewertung der konkreten Ausbildung des Betreuers im Einzelfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen DDR-Diplomjuristen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung eines Diplomjuristen der DDR

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    DDR-Jurist will mehr Geld - Bundesgerichtshof beharrt auf dem Regelstundensatz für die Betreuertätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1072
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Diplomjuristen in

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13
    Einer solchen Überprüfung hält die tatrichterliche Würdigung des Beschwerdegerichts stand, wonach - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats, der eine frühere Beschwerdeentscheidung in dieser Sache aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen hat (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 12 ff.) - die Ausbildung des Betreuers zum Diplomjurist der DDR zwar ein Hochschulstudium darstellt, der Betreuer hierdurch jedoch keine für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse erworben hat, und das Umschulungsstudium sowie die Fortbildungsmaßnahmen des Betreuers einem Hochschulstudium nicht vergleichbar sind.

    Das Umschulungsstudium stellt eine Zusatzausbildung zum abgeschlossenen Hochschulstudium dar, die gesondert zu betrachten ist; eine Gesamtschau aller Ausbildungen ist gerade nicht vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19 mwN).

    Ebenfalls ohne Rechtsfehler stellt das Beschwerdegericht - wie vom Senat schon bei der Überprüfung der ersten Beschwerdeentscheidung gebilligt (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19) - fest, dass weder das Umschulungsstudium noch die übrigen Fortbildungen des Betreuers für sich genommen nach Art und Umfang einem Hochschulstudium entsprechen.

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13
    Bei der Würdigung darf nicht auf die Bezeichnung des Berufs oder der Ausbildung abgestellt werden, sondern es ist jeweils im Einzelfall die konkrete Ausbildung des Betreuers zu bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf die im Studium erworbenen Fähigkeiten wie methodisches Denken und schnelle Einarbeitung in andere Fachgebiete abstellt, handelt es sich um Grundfertigkeiten, die nicht den Kernbereich des Studiums betreffen, sondern gleichsam am Rande der Ausbildung erworben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 mwN).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Bei der Würdigung darf nicht auf die Bezeichnung des Berufs oder der Ausbildung abgestellt werden, sondern es ist jeweils im Einzelfall die konkrete Ausbildung des Betreuers zu bewerten (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 5 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung;

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 und vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 3 mwN).

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf die im Studium erworbenen Fähigkeiten wie methodisches Denken und schnelle Einarbeitung in andere Fachgebiete oder in das deutsche Recht abstellt, handelt es sich um Grundfertigkeiten, die nicht den Kernbereich des Studiums betreffen, sondern gleichsam am Rande der Ausbildung erworben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 7 mwN).

  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    "Nutzbare" Kenntnisse für eine Betreuung, die gemäß § 1901 BGB eine rechtliche Betreuung ist, sind regelmäßig u.a Rechtskenntnisse ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ); wobei aber z.B. ein Studium zum Diplomjuristen der DDR an der juristischen Hochschule Potsdam (Abschluss 1989) keine für eine Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse vermittelt hat ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    Zudem ist eine Gesamtschau, ob verschiedene Ausbildungen des Berufsbetreuers in ihrer Gesamtheit für eine Betreuung nutzbar sind, nicht vorzunehmen ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

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