Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.04.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 21.04.2016 - C-558/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7510
EuGH, 21.04.2016 - C-558/14 (https://dejure.org/2016,7510)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - C-558/14 (https://dejure.org/2016,7510)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - C-558/14 (https://dejure.org/2016,7510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Khachab

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Khachab

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 2 Bst. c
    Familienzusammenführung, Sicherung des Lebensunterhalts, Prognose, Einkünfte, Verhältnismäßigkeit, Familienzusammenführungsrichtlinie

  • doev.de PDF

    Khachab - Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen; Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Familienzusammenführung abhängig von Einkommensprognose

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Familienzusammenführung kann wegen prognostizierter nicht ausreichender Einkünfte abgelehnt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Familienzusammenführung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Familienzusammenführung für arbeitslose Ausländer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Familienzusammenführung bei ungesichertem Lebensunterhalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedsstaaten dürfen bei nicht ausreichend gesichertem Einkommen Familienzusammenführung versagen - Einkommensprognose darf auf Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten gestützt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Khachab

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Familienzusammenführung - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung - Feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte - Nationale Regelung, die eine Prognose ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 836
  • FamRZ 2016, 1139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    Der den Mitgliedstaaten eröffnete Handlungsspielraum darf somit von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel dieser Richtlinie und deren praktische Wirksamkeit beeinträchtigen würde (Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Zudem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 nicht so ausgelegt werden darf, dass damit gegen die u. a. in Art. 7 der Charta niedergelegten Grundrechte verstoßen wird (vgl. Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 77).

    Jedoch müssen bei einer solchen Prüfung die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 im Licht von Art. 7 der Charta ausgelegt und angewandt werden, wie sich im Übrigen aus dem Wortlaut des zweiten Erwägungsgrundes der Richtlinie ergibt, wonach die Mitgliedstaaten Anträge auf Familienzusammenführung im Hinblick auf die Förderung des Familienlebens prüfen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 79 und 80).

    43 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass Art. 17 der Richtlinie 2003/86 eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Zusammenführung verlangt (Urteile Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48, und K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60) und dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/86 und bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    Denn der Nachweis der in Buchst. c dieser Vorschrift vorgesehenen Voraussetzung bestimmter Einkünfte ermöglicht es der zuständigen Behörde, sicherzustellen, dass weder der Zusammenführende noch seine Familienangehörigen nach der Familienzusammenführung Gefahr laufen, während ihres Aufenthalts die Sozialhilfe ihres Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 46).

    43 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass Art. 17 der Richtlinie 2003/86 eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Zusammenführung verlangt (Urteile Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48, und K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60) und dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/86 und bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    42 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die Mittel, die von der nationalen Regelung zur Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 eingesetzt werden, zur Erreichung der mit dieser Regelung verfolgten Ziele geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. entsprechend Urteil K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 51).

    43 Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass Art. 17 der Richtlinie 2003/86 eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Zusammenführung verlangt (Urteile Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48, und K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60) und dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/86 und bei der Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil O u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
    26 Insoweit ergibt sich aus dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86, dass diese das allgemeine Ziel verfolgt, die Integration Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem im Weg der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (vgl. Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 69).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen

    4 der Richtlinie 2011/95 ist folglich im Licht von Art. 7 der Charta auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 28).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E.

    Außerdem ist Art. 17 der Richtlinie 2003/86 zu beachten, der eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Familienzusammenführung verlangt (Urteile vom 9. Juli 2015, K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60, und vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), bei der in gebührender Weise die Art und die Stärke der familiären Bindungen der Person und die Dauer ihres Aufenthalts in dem Mitgliedstaat sowie das Vorliegen familiärer, kultureller oder sozialer Bindungen zu ihrem Herkunftsland zu berücksichtigen sind (Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 64).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Y.Z. u.a. (Fraude dans le regroupement familial)

    Aus dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86 ergibt sich nämlich, dass mit ihr das allgemeine Ziel verfolgt wird, die Integration Drittstaatsangehöriger, d. h. der Zusammenführenden, in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit muss der betreffende Mitgliedstaat gemäß Art. 17 dieser Richtlinie zuvor eine individualisierte Prüfung der Situation des betreffenden Familienangehörigen vornehmen und dabei alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81, sowie vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-930/19

    Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer

    Die Richtlinie 2003/86 ihrerseits verfolgt das allgemeine Ziel, die Integration Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund ergibt, im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

    Jedoch müssen bei dieser Prüfung die Bestimmungen dieser Richtlinie insbesondere im Licht von Art. 7 der Charta ausgelegt und angewandt werden, in dem u. a. das Recht auf Achtung des Familienlebens verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 28).

    Schließlich müssen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die Mittel, die von der nationalen Regelung zur Anwendung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86 eingesetzt werden, zur Erreichung der mit dieser Regelung verfolgten Ziele geeignet sein und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 42).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

    Nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c Satz 2 der Richtlinie 2003/86 beurteilen die Mitgliedstaaten diese Einkünfte u. a. anhand ihrer "Regelmäßigkeit" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 30).

    Somit kann Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 nicht dahin ausgelegt werden, dass er der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, die mit einem Antrag auf Familienzusammenführung befasst ist, die Möglichkeit versagt, in ihre Prüfung, ob die Voraussetzung bestimmter Einkünfte des Zusammenführenden erfüllt ist, auch eine Beurteilung der Frage einzubeziehen, ob diese Einkünfte über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus vorhanden sein werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17

    Y.Z. u.a.

    25 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48), sowie vom 9. Juli 2015, K und A (C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60).

    26 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81), und meine Schlussanträge in den Rechtssachen C und A (C-257/17, EU:C:2018:503, Nr. 75) sowie K und B (C-380/17, EU:C:2018:504, Nr. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23

    Afrin

    19 Siehe Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 25).

    Wie Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist (C-558/14, EU:C:2015:852, Nr. 38), betont hat, stellt die Genehmigung der Familienzusammenführung deshalb die "Grundregel" dar, weil sie ein Recht darstellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

    33 Das Ziel von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 ergibt sich nicht - wie dies im Rahmen der Richtlinie 2003/109 der Fall ist - ausdrücklich aus den Erwägungsgründen dieser Richtlinie; der Gerichtshof hat dieses Ziel jedoch im Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 39), präzisiert.

    34 Vgl. Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 30 ff.).

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Denn der Nachweis der in Buchstabe c dieser Vorschrift vorgesehenen Voraussetzung bestimmter Einkünfte soll es der zuständigen Behörde ermöglichen, sicherzustellen, dass weder der Zusammenführende noch seine Familienangehörigen nach der Familienzusammenführung Gefahr laufen, während ihres Aufenthalts die Sozialhilfe ihres Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen (so EuGH, Urteil vom 21.4.2016 - C-558/14, juris Rn 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20

    Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié) - Vorlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11026
BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 (https://dejure.org/2016,11026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Abweisung einer in einem Erbrechtstreits erhobenen Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Abweisung einer in einem Erbrechtstreits erhobenen Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz und Rechtsmittelbeschränkungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Dies gilt nicht nur für die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht, sondern auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts selbst, mit dem es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Wird die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten also willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet, kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG versperrt sein (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 242 ).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass von dem Erfordernis zusätzlicher, die Sittenwidrigkeit ausmachender Umstände abgesehen werden könne, wenn die materielle Unrichtigkeit des Titels so eindeutig und schwerwiegend ist, dass jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
    Wird die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten also willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet, kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG versperrt sein (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 242 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Unvereinbar ist daher eine den Zugang zur Rechtsbeschwerde erschwerende Auslegung und Anwendung von § 574 Abs. 2 ZPO, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 11, zur Rechtsbeschwerde; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 -, Rn. 10 f., jeweils zur Zulassung der Revision).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 74, 228, 234; BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8; AnwBl. 2015, 976 f.; FamRZ 2016, 1139 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch

    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, juris, Rn. 12).

    Hingegen genügt nicht bereits die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Zwar kann der im Berufungsrechtszug unterlegenen Partei der Zugang zur Revision unter Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 5 LV i. V. m. Art. 10 LV versperrt sein, wenn die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu den Revisionszulassungsgründen von den Fachgerichten willkürlich und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise falsch angewendet wird (vgl. BVerfGK 19, 467, 473; BVerfG FamRZ 2016, 1139, 1140).
  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattung vorgerichtlicher

    Unvereinbar ist daher eine den Zugang zur Berufung erschwerende Auslegung und Anwendung von § 511 Abs. 4 ZPO, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 453/17 -, Rn. 10 f., jeweils zur Zulassung der Revision).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht