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   BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15   

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https://dejure.org/2016,10019
BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15 (https://dejure.org/2016,10019)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - XII ZB 397/15 (https://dejure.org/2016,10019)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - XII ZB 397/15 (https://dejure.org/2016,10019)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der Anhörung des Betroffenen als Gehörsverletzung

  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 GG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 37 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage im Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der Anhörung des Betroffenen als Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage im Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der Anhörung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15
    Auf die vom Betroffenen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 20. Januar 2015 (1 BvR 665/14FamRZ 2015, 565) festgestellt, dass die im Rechtsmittelverfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts und des Senats den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt haben.

    a) Das Landgericht ist allerdings zu Recht und übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 BvR 665/14 - FamRZ 2015, 565 Rn. 29) davon ausgegangen, dass der Betroffene seinen der Betreuung entgegenstehenden Willen erstmals im Beschwerdeverfahren geäußert hat.

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 250/15

    Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung:

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15
    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage erfordert nach § 37 Abs. 2 FamFG, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 mwN und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 520/13
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist durch Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 (XII ZB 520/13) zurückgewiesen worden.
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15
    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage erfordert nach § 37 Abs. 2 FamFG, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 mwN und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15
    Dass die Richterin schon unter dem 21. März 2013 die Übersendung des Gutachtens an den Betroffenen veranlasst hatte, reicht zum Nachweis einer früheren Mitteilung des Gutachtens nicht aus (zur Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 283/15 - FamRZ 2016, 296 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10 - FGPrax 2011, 200 Rn. 9 mwN) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem

    Dem wird eine Aushändigung des Gutachtens an den Betroffenen erst eingangs der Anhörung nicht gerecht (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15, FamRZ 2016, 1148).

    Dem ist das Amtsgericht nicht gerecht geworden, weil es das Sachverständigengutachten ausweislich des Anhörungsprotokolls der Betroffenen erst eingangs der letzten, einen Tag vor Beschlusserlass stattfindenden Anhörung in Kopie übergeben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 12 f.).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Das setzt voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung nicht nur im Besitz des schriftlichen Sachverständigengutachtens ist, sondern auch ausreichend Zeit hatte, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

    Diesen Anforderungen genügt das amtsgerichtliche Verfahren nicht, weil das Sachverständigengutachten der Betroffenen erst in der am Tag des Beschlusserlasses erfolgten persönlichen Anhörung vom 26. Februar 2020 ausgehändigt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 12 f. und vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Auch wenn ein Sachverständiger sein Gutachten ausnahmsweise im Anhörungstermin mündlich erstattet hat, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
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