Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35251
BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16 (https://dejure.org/2016,35251)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2016 - XII ZB 57/16 (https://dejure.org/2016,35251)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 (https://dejure.org/2016,35251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 317 Abs 1 S 1 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG
    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 317 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betroffenen, Unterbringungsverfahren, Anwesenheit des Verfahrenspflegers

  • rewis.io

    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Familienrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 68 Abs. 3; 317, 319
    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 3
    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren: Keine Anhörung des Betroffenen ohne seinen Pfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren - Anhörung ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung ohne Verfahrenspfleger ist verfahrensfehlerhaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3596
  • MDR 2017, 95
  • FGPrax 2016, 268
  • FamRZ 2016, 2092
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN).

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG - antragsgemäß - festzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN).

    bb) Auch wenn das Gericht zwar den Betroffenen persönlich angehört, dem Verfahrenspfleger, der die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten soll, aber keine Gelegenheit gegeben hat, an der Anhörung teilzunehmen, stellt das einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 24 ff. mwN).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16
    Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012, XII ZB 389/11, FamRZ 2012, 619).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 22 mwN).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18

    Die Beschwerde des Betreuers - im Namen des Betroffenen

    Der Senat weist insoweit für das weitere Verfahren insbesondere darauf hin, dass eine Anhörung des Betroffenen, die ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers erfolgt, verfahrensfehlerhaft ist und den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. September 2016, XII ZB 57/16, FamRZ 2016, 2092).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 13 mwN).

    Insoweit ergibt sich für das Betreuungsverfahren keine andere Bewertung als bereits wiederholt für das Unterbringungsverfahren entschieden (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 11).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 13 mwN).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Erfolgt die Anhörung aber ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN).
  • LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz

    Denn das Amtsgericht hatte die Unterbringung der Betroffenen genehmigt, ohne diese vor Erlass des Beschlusses persönlich anzuhören - wie gem. § 331 S. 1 Nr. 4 FamFG ausdrücklich gefordert und ohne der Verfahrenspflegerin Gelegenheit zu geben, an dieser Anhörung teilzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 -, juris Rn 10).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 370/17

    Bestellung eines Verfahrenspflegers als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen in

    Ihre Statthaftigkeit ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 5 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht