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   BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15   

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BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15 (https://dejure.org/2016,3003)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - XII ZB 493/15 (https://dejure.org/2016,3003)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - XII ZB 493/15 (https://dejure.org/2016,3003)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 BGB, § 64 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 278 Abs 2 FamFG, § 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl des Betreuers

  • IWW

    § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 FamFG, § 7 FamFG, § 68 Abs. 3 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, §§ 68 Abs. 3 Satz 1, 278 Abs. 2 Satz 1 FamFG, 278 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betreuerauswahl; Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl des Betreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betreuerauswahl; Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betreuerauswahl; Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Beschwerde nur auf die Betreuerauswahl zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtung einer Betreuung - und die Beschwerde gegen die Betreuerauswahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkung einer Beschwerde auf die Betreuerauswahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 709
  • MDR 2016, 608
  • FGPrax 2016, 125
  • FamRZ 2016, 626
  • Rpfleger 2016, 412
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14

    Betreuungssache: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
    Wird die Beschwerde auf die Betreuerauswahl beschränkt, so hat das Beschwerdegericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. September 2015, XII ZB 526/14, FamRZ 2016, 121).

    Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 10 f. mwN und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
    Die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem eine Betreuung errichtet wird, kann wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015, XII ZB 621/14, FamRZ 2015, 1178 und 6. März 1996, XII ZB 7/96, BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607).

    Das Rechtsmittel war mithin auf die Betreuerauswahl beschränkt, was eine zulässige Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung darstellt (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN und BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 64 Rn. 39).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
    Die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem eine Betreuung errichtet wird, kann wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015, XII ZB 621/14, FamRZ 2015, 1178 und 6. März 1996, XII ZB 7/96, BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607).

    Das Rechtsmittel war mithin auf die Betreuerauswahl beschränkt, was eine zulässige Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung darstellt (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN und BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 64 Rn. 39).

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13

    Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
    Die Nichterwähnung im Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses steht einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 7 und vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
    Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 10 f. mwN und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24).
  • BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
    Die Nichterwähnung im Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses steht einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 7 und vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Über die Betreuung als solche ist nicht mehr zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 417/18

    Ermöglichen der Einflussnahme eines Beteiligten auf das laufende Verfahren durch

    Der Senat hat eine konkludent erfolgte Beteiligung etwa für den Fall bejaht, dass ein Angehöriger des Betroffenen bei der erstinstanzlichen Anhörung nicht nur anwesend war, sondern vom Gericht in diese einbezogen wurde (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6).

    Aus dem Anhörungsvermerk ergibt sich, dass die Mutter lediglich bei der Anhörung anwesend war, nicht aber, dass sie - wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6) - vom Gericht in diese einbezogen wurde.

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Die Nichterwähnung im Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses steht einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Rechtsbeschwerde geht deshalb ins Leere (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Erweiterung des Aufgabenkreises sowie die Verlängerung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung - wie das Landgericht richtig erkannt hat - in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 f.).
  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist - anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl - nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 493/15).

    Dass sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung, sondern gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson richtet, ist unschädlich, weil es sich insoweit um eine zulässige Teilanfechtung handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt - jeweils mwN).

    Zwar hat der Senat für die umgekehrte Konstellation, in der die Anordnung als solches nicht angefochten wird, wohl aber die Betreuerauswahl, entschieden, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden hat (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 13.03.2019 - XII ZB 523/18

    Betreuungssache: Beteiligung durch konkludente Hinzuziehung bei Bewilligung von

    Bejaht hat dies der Senat etwa für den Fall, dass ein Angehöriger des Betroffenen bei der erstinstanzlichen Anhörung nicht nur anwesend war, sondern vom Gericht in diese einbezogen wurde (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15

    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten

    Weitere Ermittlungen zum Betreuungsbedarf im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB oder zur Erforderlichkeit der Betreuung nach § 1896 Abs. 2 BGB sind in einem solchen Fall nicht mehr veranlasst (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 f.).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Aufgrund dieser wirksamen Beschränkung der Beschwerde hatte das Beschwerdegericht nur über die Rechtmäßigkeit der Betreuerauswahl zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17

    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl;

    Verbindet der Betroffene seine Beschwerde gegen die Betreuerbestellung mit der Erklärung, dass er sich ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten, nicht jedoch mit einem anderen Betreuer vorstellen könne, ist die Beschwerde nicht wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 493/15, FamRZ 2016, 626).

    Das Beschwerdegericht hat dann nicht über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22

    Anfechtung der Betreuerauswahl; Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren

  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d.

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

  • LG Wuppertal, 01.07.2020 - 9 T 90/20
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

  • LG Aachen, 27.06.2019 - 3 T 472/18
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22
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