Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14   

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https://dejure.org/2015,20180
OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2229 Abs. 4, 2282 Abs. 2
    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB; Wirksamkeit der Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem wirksam errichteten Ehegattentestament

  • rewis.io

    Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit wegen vaskulärer Demenz

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2080 Abs. 1; 2081 Abs. 1; 2229 Abs. 4; 2282
    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser leidet an Demenz - Wann ist er testierunfähig und sein Testament unwirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 957
  • FamRZ 2016, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12

    Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Eine Aufklärungspflicht besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (BayObLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02 Rz. 24).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Das OLG Bamberg (Beschluss vom 22.05.2015, Az. 4 W 16/14, zitiert nach juris) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung eine freie Willensbildung nicht mehr möglich gewesen sei und nimmt dabei auch Bezug auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten, wonach bei einem leichten Ausprägungsgrad der Demenz aus forensisch-psychiatrischer Sicht in der Regel von Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgegangen werden könne, bei einer mittelschweren Ausprägung der dementiellen Erkrankung sich jedoch Überlegungen in Richtung einer Testierunfähigkeit ergäben, wobei es auf das Ausmaß der kognitiven Einschränkungen ankomme, die eine eigenständige Lebensführung ohne Hilfe nicht mehr gestatten würden und die vielfach mit Desorientierung einhergingen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.04.2015 - I-15 W 455/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12379
OLG Hamm, 24.04.2015 - I-15 W 455/14 (https://dejure.org/2015,12379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.2015 - I-15 W 455/14 (https://dejure.org/2015,12379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 2015 - I-15 W 455/14 (https://dejure.org/2015,12379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung des Nachlasspflegers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung einer Ausschlussfrist beim Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung einer Ausschlussfrist beim Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers

Verfahrensgang

  • AG Essen - 154 VI 154/04
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - I-15 W 455/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14
    Dies beruhte aber offensichtlich auf Unkenntnis auch der Rechtspflegerin über die Rechtslage, weil sie diesen ersten Antrag aus denselben Gründen wie den zweiten schon wegen der Fristversäumnis, aber auch mangels Abrechnung der Vergütung nach Zeit und Stundensatz (so schon KG FamRZ 2006, 225 = FGPrax 2005, 264) hätte zurückweisen müssen.

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.

    - die Frage, dass § 2 VBVG auch für die Nachlasspflegervergütung gilt, behandeln z.B. folgende veröffentlichte Entscheidungen: KG FamRZ 2006, 225 = FGPrax 2005, 264; KG Rpfleger 2006, 76; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 233 = Rpfleger 2007, 471; OLG Köln, Beschluss vom 06. August 2007 - 2 Wx 14/07 -, Rn. 9, juris;.

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14
    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.

  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14
    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).

    Die Unkenntnis der Rechtspflegerin vermag aber die Unkenntnis der Beteiligten nicht zu entschuldigen und ihren Antrag zum Erfolg zu verhelfen, weil von einer berufsmäßig tätigen Nachlasspflegerin, die dazu noch Rechtsanwältin ist, die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatz-ansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann (BGH a.a.O.; KG a.a.O. und Rpfleger 2011, 605), eines Hinweises des Nachlassgerichts bedarf es nicht (OLG Köln FamRZ 2013, 1837).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Nach weitgehend einhelliger Auffassung findet sie auf die Nachlasspflegervergütung Anwendung (vgl. OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Köln FamRZ 2013, 1837; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2012, 319, je zitiert nach juris).

    Der Vergütungsanspruch entsteht mit der vergütungspflichtigen Tätigkeit, also der Ausführung der jeweiligen Amtstätigkeit, mithin bei einer - wie hier - auf Dauer angelegten Amtsführung tageweise (vgl. Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341, zum Nachlassverwalter; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2012, 319; OLG Köln FamRZ 2013, 1837; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518; OLG Hamm FGPrax 2015, 222, je zum Nachlasspfleger, je m. w. N.).

    Die Berufung auf die Ausschlussfrist kann zwar unter diesem Gesichtspunkt dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von einer rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten hat (Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341 zum Nachlassverwalter; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518; Senat FGPrax 2001, 205, je m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass der Staat vorliegend nicht Schuldner der Antragstellerin ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2015, 222), lässt sich ein treuwidriges Verhalten der für die Festsetzung zuständigen Nachlass-Rechtspflegerin des Amtsgerichts vorliegend nicht feststellen.

    Das Nachlassgericht ist grundsätzlich nicht gehalten, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (vgl. Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341 zum Nachlassverwalter; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518, je m. w. N.).

  • KG, 07.05.2021 - 19 W 1168/20

    Berechnung der Vergütung für Nachlasspfleger

    Auch die Abrechnungsfrist des § 2 VBVG von 15 Monaten nach Entstehung des Anspruchs wurde eingehalten, so dass die Nachlasspflegerin mit der neuen Abrechnung nicht präkludiert ist (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss v. 24.4.2015, 15 W 455/14).
  • KG, 03.05.2021 - 19 W 1168/20

    Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auch die Abrechnungsfrist des § 2 VBVG von 15 Monaten nach Entstehung des Anspruchs wurde eingehalten, so dass die Nachlasspflegerin mit der neuen Abrechnung nicht präkludiert ist (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss v. 24.4.2015, 15 W 455/14).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 31.03.2015 - 23 T 162/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40283
LG Bielefeld, 31.03.2015 - 23 T 162/15 (https://dejure.org/2015,40283)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 31.03.2015 - 23 T 162/15 (https://dejure.org/2015,40283)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 31. März 2015 - 23 T 162/15 (https://dejure.org/2015,40283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 83
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14 IHR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10355
AG Frankfurt/Main, 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14 IHR (https://dejure.org/2015,10355)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14 IHR (https://dejure.org/2015,10355)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 49 XVII 3413/14 IHR (https://dejure.org/2015,10355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Allein die Tatsache, dass eine Krankheit in den ICD-10-Normen aufgeführt ist, führt noch nicht dazu, dass es sich dabei auch um eine Krankheit oder Behinderung i.S.v. § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB handelt. Die Diagnosen der "Polytoxikomanie" und der "leichten kognitiven Störung" ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14
    Hinzukommen muss vielmehr eine hieraus direkt resultierende psychische Erkrankung in Form von hirnorganischen Abbauprozessen (z.B. BayObLG, FamRZ 2001, 1403; AG Bad Iburg, BtPrax 2004, 206).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14
    Dabei ist anerkannt, dass die freie Willensbestimmung meist deckungsgleich mit einer Geschäftsfähigkeit des Betroffenen ist (BGH, BtPrax 2014, 276).
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