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   OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16   

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https://dejure.org/2016,3336
OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16 (https://dejure.org/2016,3336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2016 - 5 WF 20/16 (https://dejure.org/2016,3336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 5 WF 20/16 (https://dejure.org/2016,3336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 166 III FamFG
    Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 166 III
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe in kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 166 III
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe in kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 926
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 3 WF 247/11

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für das Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16
    Schließlich rechtfertigt auch die insoweit abweichende Entscheidung des OLG Naumburg (FuR 2012, 206) nicht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16

    Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2016, 924 (mit Anmerkung Henrich FamRZ 2016, 926) veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.

    Darüber, dass eine durch ein alternativ berufenes Auslandsrecht ermöglichte Vater-Kind-Zuordnung aufgrund geschiedener Ehe der völligen Vaterlosigkeit vorzuziehen ist, besteht - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit (so ausdrücklich MünchKomm/Helms BGB 6. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 20; jurisPK-BGB/Gärtner/Duden [Stand: Dezember 2015] Art. 19 EGBGB Rn. 62), und zwar auch bei den Vertretern derjenigen Ansichten, die dem von der herrschenden Meinung bevorzugten (strengen) Prioritätsgrundsatz im Ausgangspunkt nicht folgen wollen (vgl. insbesondere Dethloff IPrax 2005, 325, 329; Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 19 EGBGB Rn. 37; Henrich FamRZ 2016, 926).

  • OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17

    Gesonderte Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe für ein Überprüfungsverfahren

    Da damit im Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG weder Gerichts- noch Anwaltskosten anfallen, kommt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 m.w.N.).

    Soweit danach allenfalls in seltenen Ausnahmefällen die Bewilligung von Verfahrenkostenhilfe überhaupt in Betracht käme (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 und zu einem solchen Fall OLG Naumburg FuR 2012, 206), liegt ein solcher Ausnahmetatbestand jedenfalls bezogen auf die anwaltliche Beiordnung nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23

    Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

    Es wird nicht in einem neuen, förmlichen Verfahren, sondern im ursprünglichen Verfahren geführt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.01.2016 - 5 WF 20/16 -, Rn. 3, juris; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 166 FamFG, Rn. 17).
  • KG, 06.04.2023 - 16 UF 34/23

    Familiengerichtliche Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme: Abgrenzung zwischen

    Für das Überprüfungsverfahren wird weder ein neues Aktenzeichen vergeben noch ein neues Verfahren eingeleitet (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 WF 20/16, FamRZ 2016, 926 [Rz. 3]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 18 WF 25/15, FamRZ 2015, 1903 [Rz. 4]).

    Für das Überprüfungsverfahren kann auch keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, es ergeht keine Kostenentscheidung und hinsichtlich der Anwaltsgebühren gilt das Überprüfungs- (Vorprüfungs-) verfahren ebenfalls nicht als eigene (neue) Angelegenheit, sondern grundsätzlich noch als Bestandteil des Ursprungsverfahrens (§ 15 Abs. 2 RVG; vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 20. Januar 2016, a.a.O. [Rz.3]).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

    Eine im Ursprungsverfahren erfolgte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erstrecken sich auch auf das Prüfungsverfahren; dieses ist auch in Bezug auf die Rechtsanwaltsgebühren keine besondere Angelegenheit (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.1.2016 - 5 WF 20/16 , FamRZ 2016, 926).
  • AG Riesa, 26.04.2017 - 9 F 343/15
    Erst wenn das Gericht danach zur der Überzeugung gelangt, dass eine eingehendere Überprüfung durch gerichtliche Ermittlungen notwendig ist (§ 1696 Abs. 2 BGB, § 166 Abs. 3 FamFG), geschieht dies in einem neuen Vorgang (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.01.2016 - 5 WF 20/16, FamRZ 2016, 926 f. = juris. Rn. 3 m.w.N.).
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