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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14   

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https://dejure.org/2016,43393
LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14 (https://dejure.org/2016,43393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - L 3 U 162/14 (https://dejure.org/2016,43393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - L 3 U 162/14 (https://dejure.org/2016,43393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 1901 Abs 1 BGB vom 25.06.1998
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - ehrenamtlicher Betreuer - sachlicher Zusammenhang - Handlungen der Rechtsfürsorge - Vergleichsmaßstab: rechtliche, hypothetisch vergütungsfähige Geschäftsbesorgung - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - familiäre Verrichtung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 Nr 9 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 10 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 17 SGB 7, § 8 SGB 7
    Unfall - Anerkennung - Feststellung - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Vater - Fahrradunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall; Sachlicher Zusammenhang mit einer Betreuereigenschaft; Fahrradfahrt als eine einheitliche Verrichtung; Versicherungsbezogene Handlungstendenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzen für Unfallschutz ehrenamtlicher Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1798
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Spaziergang

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R - entschieden habe, dass auch der dem zu Betreuenden nicht verwandte Betreuer unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, wenn er auf Wunsch des Betreuten mit diesem einen Spaziergang unternehme und hierbei einen Unfall erleide, lasse sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Unter den Versicherungsschutz des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO wurde u.a. grundsätzlich ein ehrenamtlicher Betreuer gefasst (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Das BSG (Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R -, zitiert nach juris Rn. 14) hat grundlegend jedenfalls zur bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Betreuungsrechtslage ausgeführt:.

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Die Fahrradfahrt ist aus Sicht eines objektiven Betrachters eine einzige einheitliche Verrichtung, selbst wenn sie unterschiedlichen Zwecken dient (vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R, zitiert nach juris Rn. 22).
  • LSG Berlin, 12.09.2002 - L 3 U 20/01

    Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung oder Tätigkeit für den Versicherungsschutz von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Die unmittelbare Betreuung ist nämlich nur als eine Form der Ausübung der Wohlfahrtspflege neben anderen Formen anzusehen (Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01 -, zitiert nach Rn. 20).
  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 23/87
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Versicherungsschutz nach der Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII in § 539 Abs. 1 Nr. 7 RVO ("die im Gesundheits- oder Veterinärwesen oder in der Wohlfahrtspflege Tätigen") war nach der damaligen Rechtsprechung zwar nicht auf Tätige in der "organisierten" Wohlfahrtspflege beschränkt, worunter die Einrichtung der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege verstanden werden kann, sondern es waren auch und gerade die freiberuflich (selbständig) in der Wohlfahrtspflege Tätigen umfasst, soweit nicht ausdrücklich ihre Versicherungsfreiheit bestimmt ist (etwa BSG, Urteil vom 12. März 1974 - 2 RU 7/72 -, zitiert nach juris Rn. 21; so auch BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 23/87 -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 26/90

    Unfallversicherungsschutz bei einer nur einmalig und für wenige Stunden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 11) entschieden, daß ein Bürger, der ehrenamtlich mehr als seine Pflicht tut, deshalb nicht vom Versicherungsschutz des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO ausgeschlossen sein kann.
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, zitiert nach juris Rn. 16 f.).
  • BSG, 12.03.1974 - 2 RU 7/72
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Versicherungsschutz nach der Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII in § 539 Abs. 1 Nr. 7 RVO ("die im Gesundheits- oder Veterinärwesen oder in der Wohlfahrtspflege Tätigen") war nach der damaligen Rechtsprechung zwar nicht auf Tätige in der "organisierten" Wohlfahrtspflege beschränkt, worunter die Einrichtung der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege verstanden werden kann, sondern es waren auch und gerade die freiberuflich (selbständig) in der Wohlfahrtspflege Tätigen umfasst, soweit nicht ausdrücklich ihre Versicherungsfreiheit bestimmt ist (etwa BSG, Urteil vom 12. März 1974 - 2 RU 7/72 -, zitiert nach juris Rn. 21; so auch BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 23/87 -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 75/08

    Pflegestufe - Arztbesuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Die Hilfe bei der Mobilität außerhalb der eigenen Wohnung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie erforderlich ist, um das Weiterleben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, also Krankenhausaufenthalte und die stationäre Pflege in einem Pflegeheim zu vermeiden (LSG Berlin-Brandenburg v. 19. November 2009 - L 27 P 75/08).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    In seinem Urteil vom 18. März 1997 (SozR 3-2200 § 539 Nr. 38 mwN) hat der Senat entschieden, daß es für den auch bei ehrenamtlich Tätigen erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit darauf ankommt, daß die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignete, dazu bestimmt war, den Zwecken des Unternehmens zu dienen.
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 3/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 Alt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
    Für den Versicherungstatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 9 Alt. 2 SGB VII ist es bei alldem unerheblich, ob die Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege gegen Entgelt oder ehrenamtlich verrichtet wird (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 3/11 R -, zitiert nach juris Rn. 24).
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