Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 24.05.2017

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40440
BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17 (https://dejure.org/2017,40440)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17 (https://dejure.org/2017,40440)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 (https://dejure.org/2017,40440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,40440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906a Abs 1 S 1 Nr 4 BGB
    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; FamFG § 62 Abs. 1 u. 2 Nr. 1
    Zur Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Zeitablauf erledigten Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme; Überzeugung des Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ärztliche Zwangsmaßnahme, Überzeugungsversuch, Ausübung unzulässigen Drucks

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Zeitablauf erledigten Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme; Überzeugung des Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Zeitablauf erledigten Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme; Überzeugung des Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung - Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überzeugung des Betreuten von der Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3714
  • MDR 2017, 1426
  • FGPrax 2018, 28
  • FamRZ 2017, 2056
  • JR 2018, 569
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17
    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015, XII ZB 226/15, FamRZ 2015, 2050 mwN).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14

    Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17
    Gleiches gilt für die Genehmigung der ärztlichen Zwangsbehandlung des Betroffenen gegen seinen natürlichen Willen (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 14 f. mwN).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17
    Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen.
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. September 2017, XII ZB 185/17, FamRZ 2017, 2056).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 - FamRZ 2017, 2056 Rn. 6).

  • BGH, 09.02.2022 - XII ZB 159/21

    Unterbringungsverfahren in Baden-Württemberg: Mündliche Erstattung des

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17, FamRZ 2017, 2056).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 - FamRZ 2017, 2056 Rn. 6 mwN).

    Die gerichtliche Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme an dem Betroffenen gegen seinen natürlichen Willen bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 - FamRZ 2017, 2056 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19

    Beschwerde gegen die Genehmigung einer Unterbringung und gegen die Genehmigung

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 - FamRZ 2017, 2056 Rn. 6 mwN).
  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften zur medizinischen

    Zum anderen ändert dieses Fehlen der Einsichtsfähigkeit auch nichts daran, dass die Strafvollstreckungskammer gehalten ist, konkrete Feststellungen zu den erforderlichen Überzeugungsversuchen durch die Einrichtung und dem entsprechenden Zeitaufwand zu treffen; die Einhaltung dieses Erfordernisses, das als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine materiell-rechtliche Voraussetzung des beabsichtigten Eingriffs darstellt, muss also von der Strafvollstreckungskammer im Beschluss so konkret dargestellt werden, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung ermöglicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013 - 4a Ws 211/13 (V) -, juris; Lindemann in: Kammeier/Pollähne, a.a.O., Rn. D 158 Fn. 445; Schöch, a.a.O., 565; ebenso zu dem Versuch, einen Betreuten von der Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, als Voraussetzung nach § 1906 Abs. 3 Nr. 2 BGB a.F. bzw. § 1906a Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. für die Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und deren gerichtliche Genehmigung BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - XII ZB 121/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 30.07.2014 - XII ZB 169/14 -, Rn. 14 ff., Beschluss vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17 -, Rn. 6 f., BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18 -, Rn. 18 ff., jew. zit. n. juris; Bienwald in: Staudinger, BGB (Stand: 2017), § 1906a Rn. 71; Schwab in: MK-BGB 7.Aufl., § 1906 Rn. 52 ff.; Zimmermann, NJW 2014, 2479, 2480 f.).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 415/19

    Maßregelvollzug; medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung der

    Zum anderen ändert dieses Fehlen der Einsichtsfähigkeit auch nichts daran, dass die Strafvollstreckungskammer gehalten ist, konkrete Feststellungen zu den erforderlichen Überzeugungsversuchen durch die Einrichtung und dem entsprechenden Zeitaufwand zu treffen; die Einhaltung dieses Erfordernisses, das als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine materiell-rechtliche Voraussetzung des beabsichtigten Eingriffs darstellt, muss also von der Strafvollstreckungskammer im Beschluss so konkret dargestellt werden, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung ermöglicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013 - 4a Ws 211/13 (V) -, juris; Lindemann in: Kammeier/Pollähne, a.a.O. [erg.: Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl.] , Rn. D 158 Fn. 445; Schöch, a.a.O. [erg.: GA 2016, 553] , 565; ebenso zu dem Versuch, einen Betreuten von der Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, als Voraussetzung nach § 1906 Abs. 3 Nr. 2 BGB a.F. bzw. § 1906a Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. für die Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und deren gerichtliche Genehmigung BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - XII ZB 121/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 30.07.2014 - XII ZB 169/14 -, Rn. 14 ff., Beschluss vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17 -, Rn. 6 f., BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18 -, Rn. 18 ff., jew. zit. n. juris; Bienwald in: Staudinger, BGB (Stand: 2017), § 1906a Rn. 71; Schwab in: MK-BGB 7. Aufl., § 1906 Rn. 52 ff.; Zimmermann, NJW 2014, 2479, 2480 f.).".
  • LG Heidelberg, 29.07.2019 - 2 T 35/19

    Betreuung: Genehmigung einer Einwilligung in eine Zwangsbehandlung mittels einer

    Eine Zwangsmaßnahme ist nur dann gemäß § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB zulässig, wenn zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht worden ist, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen (BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18; BGH, Beschluss vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20291
LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17 (https://dejure.org/2017,20291)
LG Mainz, Entscheidung vom 24.05.2017 - 8 T 90/17 (https://dejure.org/2017,20291)
LG Mainz, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 8 T 90/17 (https://dejure.org/2017,20291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Regress der Staatskasse, Berechnung der Höhe des Rückforderungsanspruchs, Festsetzungsbeschluss nach

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2056
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung vom 5. November 2014 ( XII ZB 186/13 - juris-) davon aus, dass die Einrede der Verjährung im Festsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zur berücksichtigen und zu prüfen ist.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Anders als § 202 Abs. 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung sieht § 205 BGB nämlich keine Hemmung der Verjährung für den Fall vor, dass der Geltendmachung des Anspruchs vorübergehende rechtliche Hindernisse entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 478/11

    Betreuervergütung: Übergang des Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse bei

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein zur Zeit der Betreuertätigkeit mittelloser Betreuter muss auch seine zu einem späteren Zeitpunkt vorhandenen Mittel im Rahmen des § 1836c BGB für die bereits entstandenen Kosten der Betreuung einsetzen, wobei auch der auf die Staatskasse übergegangene Vergütungsanspruch in drei Jahren verjährt (BGH, Beschluss vom 09. Januar 2013 - XII ZB 478/11 -, Rn. 12, juris m.w.N.).
  • LG Mühlhausen, 07.12.2012 - 2 T 230/12
    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein derartiger Beschluss kann mangels hinreichender Bestimmtheit nicht nach der JBeitrO beigetrieben werden und schon deshalb keinen Bestand haben (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2012, 2 T 230/12, FamRZ 2013, 484).
  • LG Meiningen, 09.01.2015 - 4 T 283/14
    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuungsverfahren) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst bzw. in dessen Interesse eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 09. Januar 2015 - (228) 4 T 283/14, 4 T 283/14 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Die - gemäß § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Staatskasse übergegangenen - Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers aus § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m §§ 1835, 1836 BGB verjähren in drei Jahren, § 195 BGB , wobei die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt des Anspruchsübergangs dem Verjährungsbeginn nicht entgegensteht und auch nicht zu einer Hemmung der Verjährung nach § 205 BGB führt (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11 -, juris, Rn. 11, 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht