Rechtsprechung
BGH, 26.10.2016 - XII ZB 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 Abs 3 S 2 FamFG
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen bei Veränderung der zu beurteilenden Sachlage - IWW
§ 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren i.R. der Bestellung eines Kontrollbetreuers; Widerruf des in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnisses mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren
- rewis.io
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen bei Veränderung der zu beurteilenden Sachlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68 Abs. 3 S. 1-2; FamFG § 278 Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren i.R. der Bestellung eines Kontrollbetreuers; Widerruf des in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnisses mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen bei Veränderung der zu beurteilenden Sachlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 323
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15
Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
Auszug aus BGH, 26.10.2016 - XII ZB 8/16
Das Landgericht hätte durch eine persönliche Anhörung zum einen die Hintergründe des Sinneswandels bei dem Betroffenen aufklären und sich zum anderen selbst gegebenenfalls nach Einholung einer ergänzenden sachverständigen Stellungnahme einen Eindruck davon verschaffen müssen, ob der Betroffene tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 XII ZB 381/15 FamRZ 2016, 456 Rn. 19 mwN). - BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15
Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 26.10.2016 - XII ZB 8/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren allerdings immer dann erforderlich, wenn von ihr neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten sind, was in der Regel der Fall ist, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 XII ZB 98/15 FamRZ 2015, 1603 Rn. 6 mwN).
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung …
Dies gilt aber dann nicht, wenn sich im Beschwerdeverfahren neue Umstände ergeben, etwa wenn der Betroffene erstmals der Betreuung widerspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 8/16 - FamRZ 2017, 323 Rn. 7 mwN). - BGH, 21.06.2017 - XII ZB 63/17
Voraussetzungen für ein Absehen von einer erneuten Anhörung im Rahmen eines …
Das Beschwerdegericht kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG unter anderem von der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen (§ 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG) absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurde und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 8/16 - FamRZ 2017, 323 Rn. 6).