Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 11.08.2016 | OLG Hamm, 09.03.2016

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2655
BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16 (https://dejure.org/2017,2655)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - XII ZB 305/16 (https://dejure.org/2017,2655)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 (https://dejure.org/2017,2655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1899 Abs 4 BGB, § 1 RPfl/UdGAufgÜV RP, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 RPflG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 RPflG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 RPflG
    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers durch landesrechtliche Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz

  • IWW

    § 181 BGB, § ... 303 Abs. 3 FamFG, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1796 Abs. 1 BGB, 1796 Abs. 2 BGB, § 1908 d Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1908 d BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 1 der Rheinland-Pfälzischen Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf den Rechtspfleger und den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, § 8 Abs. 4 RPflG, § 1899 Abs. 4 BGB, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 274 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB, 1795 BGB, 1796 BGB, § 1896 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RPflG, § 1908 d Abs. 3 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RPflG, § 15 Abs. 1 Satz 2 RPflG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RPflG, §§ 1896, 1908 a BGB, §§ 1903 bis 1905, 1908 d BGB, § 278 Abs. 5, § 283 FamFG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 RPflG, § 1908 c BGB, §§ 1899 Abs. 4, 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 1, 1796, 181 BGB, § 1796 BGB, § 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 1 Nr. 7 RPflG

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

  • rewis.io

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers durch landesrechtliche Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1899 Abs. 4; RPflG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1899 Abs. 4 ; RPflG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers durch landesrechtliche Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung des Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers auch ohne Richter möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung des Richtervorbehalts bei Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 451
  • MDR 2017, 463
  • FGPrax 2017, 79
  • FamRZ 2017, 549
  • Rpfleger 2017, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 333/13

    Aufhebung der Betreuung: Beschwerdebefugnis des Betreuers

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    Die Aufhebung der Betreuung als solche greift nämlich nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein, weil die Betreuung nicht in seinem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse des Betroffenen angeordnet wird (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 333/13 - FamRZ 2014, 470 Rn. 5).

    Dem steht nicht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Senats bei Vertrauenspersonen, die nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG als "Kann-Beteiligte" hinzugezogen werden können, für die Beschwerdebefugnis im eigenen Namen einer gesonderten Prüfung der Vertrauensbeziehung bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 333/13 - FamRZ 2014, 470 Rn. 6).

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10

    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    Die Rechtsbeschwerden sind auf Grund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 10 ff. mwN) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    Mit einer Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    Mit einer Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    Für die Bestellung eines Kontrollbetreuers ist der Rechtspfleger gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 RPflG zuständig, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 10 ff., 22).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 241/12

    Betreuung: Folgen der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    Soweit die Ergänzungsbetreuung reicht, tritt der Ergänzungsbetreuer an die Stelle des Hauptbetreuers; in allem Übrigen bleibt dieser für den Aufgabenkreis zuständig (vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3 mwN).
  • LG Mainz, 18.05.2016 - 8 T 83/16

    Zum Richtervorbehalt bei Entziehung der Vertretung

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16
    a) Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht in seiner in FamRZ 2016, 2031 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, der angefochtene Beschluss sowie der Nichtabhilfebeschluss seien vom funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden.
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Die Beteiligung einer Person in einem Betreuungsverfahren als Betreuer oder Bevollmächtigter schließt nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017, XII ZB 305/16, zur Veröffentlichung bestimmt; vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, FamRZ 2016, 1671 und vom 9. September 2015, XII ZB 125/15, FamRZ 2015, 2162).

    Legt der Betreuer oder der Bevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde ein, muss das Beschwerdegericht vor einer Beschwerdeverwerfung jedenfalls in Erwägung ziehen, dass die Beschwerdeberechtigung hierfür aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FamFG folgen kann (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 11. Januar 2017, XII ZB 305/16, zur Veröffentlichung bestimmt).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats schließt die Beteiligung einer Person nach § 274 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 FamFG - also als Betreuer oder Bevollmächtigter, sofern der Aufgabenkreis betroffen ist - in Betreuungsverfahren nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 8 und vom 9. September 2015 - XII ZB 125/15 - FamRZ 2015, 2162 Rn. 5).

    Soweit eine Person bereits Muss-Beteiligter ist, kommt ihre zusätzliche - dann doppelte - Hinzuziehung nach § 7 Abs. 3 FamFG nicht in Betracht, weil die Hinzuziehung nur für weitere Personen, nicht aber für dieselbe Person in einer weiteren Beteiligtenrolle vorgesehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    cc) Legt der Betreuer oder - wie hier - der Bevollmächtigte entgegen § 303 Abs. 4 Satz 1 FamFG im eigenen Namen Beschwerde ein, muss das Beschwerdegericht daher vor einer Beschwerdeverwerfung jedenfalls in Erwägung ziehen, dass die Beschwerdeberechtigung hierfür aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FamFG folgen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, insbesondere ist die in den Tatsacheninstanzen beteiligte Mutter des Betroffenen gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG berechtigt, Rechtsbeschwerde im eigenen Namen zu führen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 8 ff. und vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 10).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19

    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der

    Eine Verhinderung aus Rechtsgründen ist unter anderem gegeben, wenn der Hauptbetreuer von der Vertretung des Betreuten kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, etwa aus Gründen des § 181 BGB oder der §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1795 BGB, oder wenn das Gericht ihm die Vertretungsmacht gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1796 BGB entzieht (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 11 mwN).

    Vielmehr ergibt es sich daraus, dass die Durchbrechung des in § 1897 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatzes der Einzelbetreuung (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 11 mwN) nur bei einem entsprechend konkret absehbaren Bedarf für das Tätigwerden eines Ergänzungsbetreuers als weiterer Betreuungsperson auf der Grundlage des § 1899 Abs. 4 BGB gerechtfertigt ist.

  • BGH, 20.11.2019 - XII ZB 501/18

    Bestellung eines Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuers bei einer vorläufigen

    Mit seiner Bestellung ist hingegen keine Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 19).
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21

    Betreuungssache: Grenzen der Rechtspflegerzuständigkeit für die Bestellung eines

    Der Rechtspfleger ist nur dann funktionell für die Bestellung eines Kontrollbetreuers zuständig, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält; wird dem Kontrollbetreuer diese Ermächtigung erteilt, ist das gesamte Geschäft dem Richter vorbehalten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16, FamRZ 2017, 549).

    Der Senat hat daher bereits entschieden, dass der Rechtspfleger nur dann funktionell für die Bestellung eines Kontrollbetreuers zuständig ist, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 13).

  • OLG Nürnberg, 18.07.2018 - 11 W 1094/18

    Bergriff der wirtschaftlichen Identität von Forderung und Gegenforderung bei der

    Ist dies nicht der Fall, entsteht gerade die "wirtschaftliche Werthäufung", die der BGH als maßgeblich für die Zusammenrechnung ansieht (NJW-RR 2011, 223; im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 5839 = NZFam 2018, 530 m. Anm. Schneider; OLG Hamm FamRZ 2017, 549: wirtschaftlich gesehen gehe es um die "gesamte Differenz").
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 394/20

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bzgl. anderer Entscheidungen als

    Bei einer begründeten Beschwerde ist eine der Rechtsbeschwerde unterliegende Endentscheidung auch dann gegeben, wenn das Beschwerdegericht ausnahmsweise von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Sache unter den Voraussetzungen von § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen (vgl. bereits BayObLG FamRZ 1985, 837, 838; vgl. auch Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 4 f.).
  • LG Gera, 20.01.2022 - 7 T 352/21

    Befugnis von Rechtspflegern zur Anordnung des Aufgabenkreises Widerruf der

    Diese sind jedoch nicht zur Anordnung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis des Widerrufs der Vorsorgevollmacht befugt, nachdem dies für den Betroffenen einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeutet, der zumeist irreversibel ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2020 - XII ZB 68/20 - Rn. 14, juris; BGH, Beschluss vom 11.01.2017 - XII ZB 305/16 - Rn. 13, juris; BGH, Beschluss vom 28.07.2015 - XII ZB 674/14 -, FamRZ 2015, 1702 - 1706; Nedden-Boeder, Die Vorsorgevollmacht in der gerichtlichen Praxis, BtPrax 2019, 87 - 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.08.2016 - I-10 W 106/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28967
OLG Düsseldorf, 11.08.2016 - I-10 W 106/16 (https://dejure.org/2016,28967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2016 - I-10 W 106/16 (https://dejure.org/2016,28967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2016 - I-10 W 106/16 (https://dejure.org/2016,28967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Beratungshilfevergütung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung; Begriff der Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Höhe der Beratungshilfevergütung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung; Begriff der Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG

  • rechtsportal.de

    RVG § 15 Abs. 2
    Höhe der Beratungshilfevergütung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 23/18

    Anwaltsgebühren im Rahmen der Beratungshilfe betreffend die Ehescheidung und

    Der Senat hat sich bereits mit Beschluss vom 11. August 2016 (I-10 W 106/16) der Rechtsprechung mehrerer anderer Oberlandesgerichte angeschlossen, die in jüngerer Zeit den Begriff der "Angelegenheit" für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin bestimmt haben, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 24/18

    Begriff der "Angelegenheit" im Sinne des BerHG

    Der Senat hat sich bereits mit Beschluss vom 11. August 2016 (I-10 W 106/16) der Rechtsprechung mehrerer anderer Oberlandesgerichte angeschlossen, die in jüngerer Zeit den Begriff der "Angelegenheit" für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin bestimmt haben, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen.
  • LG Kleve, 10.04.2017 - 4 T 11/17

    Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts für Beratungshilfeleistungen in

    Die diesen Gruppen angehörenden Fragen bilden bei entsprechenden zeitlichem Zusammenhang der Beratung - der hier gegeben ist - regelmäßig wegen der Sachnähe jeweils eine Angelegenheit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2016, AZ. 10 W 106/16; OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 26.02.2016, 11 WF 1738/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2014, AZ. 29 W 237/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2013, AZ. 9 W 41/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012, AZ.
  • LG Kleve, 06.04.2017 - 4 T 534/16
    Die diesen Gruppen angehörenden Fragen bilden bei entsprechenden zeitlichem Zusammenhang der Beratung - der hier gegeben ist - regelmäßig wegen der Sachnähe jeweils eine Angelegenheit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2016, AZ. 10 W 106/16; OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 26.02.2016, 11 WF 1738/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2014, AZ. 29 W 237/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2013, AZ. 9 W 41/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012, AZ.
  • LG Würzburg, 01.03.2017 - 3 T 197/17

    Vergütung bei Beratungskostenhilfe für Scheidung und Folgesachen

    Diese Entscheidung steht im Einklang mit in jüngster Zeit ergangenen Beschlüssen verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG ... vom 26.02.2015, Az.: 11 WF 1738/14; OLG ... vom 11.08.2016, Az.: I-10 W 106/16; OLG ... vom 12.05.2014, Az.: 20 W 237/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2016 - II-7 WF 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10121
OLG Hamm, 09.03.2016 - II-7 WF 16/16 (https://dejure.org/2016,10121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2016 - II-7 WF 16/16 (https://dejure.org/2016,10121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2016 - II-7 WF 16/16 (https://dejure.org/2016,10121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert des Verfahrens über den Zugewinnausgleich bei Stellung wechselseitiger Anträge

  • rechtsportal.de

    FamFG § 35 ; FamFG § 39
    Gegenstandswert des Verfahrens über den Zugewinnausgleich bei Stellung wechselseitiger Anträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.03.2013 - 6 WF 329/12

    Verfahrenswert eines Stufenklageantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2016 - 7 WF 16/16
    Insofern orientiert sich der Senat entgegen der Entscheidung des 10. Senats vom 09.08.2006 (10 WF 154/06) an dem Beschluss des 6. Senats vom 14.03.2013 (6 WF 329/12) und der überwiegend vertreten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2014, 12 WF 168/13, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 WF 168/13

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2016 - 7 WF 16/16
    Insofern orientiert sich der Senat entgegen der Entscheidung des 10. Senats vom 09.08.2006 (10 WF 154/06) an dem Beschluss des 6. Senats vom 14.03.2013 (6 WF 329/12) und der überwiegend vertreten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2014, 12 WF 168/13, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 09.08.2006 - 10 WF 154/06

    Gerichtliche Wertfestsetzung bei Klage und Widerklage im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2016 - 7 WF 16/16
    Insofern orientiert sich der Senat entgegen der Entscheidung des 10. Senats vom 09.08.2006 (10 WF 154/06) an dem Beschluss des 6. Senats vom 14.03.2013 (6 WF 329/12) und der überwiegend vertreten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2014, 12 WF 168/13, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 04.03.2020 - 9 UF 674/19

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung luxemburgischer Familienzulagen

    Demgegenüber kommt eine Addition von Antrag und Widerantrag in Betracht, wenn mit diesen Anträgen lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden (OLG Celle NJW-RR 2011, 223; Prütting/Helms/Klüsener Rn. 5; BeckOK KostR/Schindler, 28. Ed. 1.12.2019, FamGKG § 39 Rn. 12a) oder Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner widerstreitende Anträge zur Abänderung eines bereits bestehenden Unterhaltstitels stellen (OLG München FamRZ 2007, 750; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492/493; OLG Naumburg JurBüro 2004, 379; aA OLG Hamm FamRZ 2002, 1642; vgl. insgesamt BeckOK KostR/Schindler, 28. Ed. 1.12.2019, FamGKG § 39 Rn. 12a), da in diesem Fall unter wirtschaftlicher Betrachtung nicht nur die Abwehr des gegnerischen Zahlungsantrags begehrt werde, sondern darüber auch eigene Zahlungsansprüche verfolgt würden (vgl. zum wechselseitig geltend gemachten Zugewinnausgleich OLG Hamm NZFam 2016, 423, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 WF 65/18

    Streitwert für Stufenantrag in Folgesache Güterrecht vor Bezifferung nach § 38

    Er ist daher gemäß § 42 Abs. 3 FamGKG mit dem Auffangwert iHv 5.000,- EUR zu bestimmen und ist gemäß § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG dem Wert des Stufenantrages des Antragsgegners hinzurechnen (OLG Hamm AGS 2016, 230; OLG Köln AGS 2014, 282 [OLG Köln 23.01.2014 - 12 WF 168/13] ; OLG Celle NJW-RR 2011, 223 [OLG Celle 25.10.2010 - 10 WF 313/10] ).
  • OLG Zweibrücken, 24.07.2020 - 6 WF 114/20

    Wertfestsetzung für Berechnung der in Scheidungsverbundverfahren bis zur

    Daher hat gemäß § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG eine Addition der Werte der beiden Stufenanträge zu erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 17.4.2018 - 5 WF 65/18, BeckRS 2018, 5839; OLG Hamm Beschl. V. 9.3.2016 -7 WF 16/16, BeckRS 2016, 7575; OLG Köln NZFam 2014, 607 m.Anm. Schneider; OLG Celle FamRZ 2011, 134).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht