Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16   

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https://dejure.org/2017,5284
BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16 (https://dejure.org/2017,5284)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2017 - XII ZB 510/16 (https://dejure.org/2017,5284)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 (https://dejure.org/2017,5284)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 S 1 BGB, § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 280 Abs 3 FamFG
    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen an das Sachverständigengutachten

  • IWW

    § 1896 Abs. 1 BGB, § 1908 b Abs. 1 Satz 3 BGB, § ... 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 280 Abs. 3 FamFG, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1897 BGB, § 1908 b Abs. 3 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1897 Abs. 4 BGB, § 1897 Abs. 5, 6 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten in einem Betreuungsverfahren ; Gutachterliche Ausführungen zum Betreuungsbedarf; Rechtfertigung einer gerichtlichen Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf

  • rewis.io

    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen an das Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2; BGB § 1897; FamFG 280 Abs. 3
    Inhaltliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten in einem Betreuungsverfahren; Gutachterliche Ausführungen zum Betreuungsbedarf; Rechtfertigung einer gerichtlichen Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf

  • rechtsportal.de

    Inhaltliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten in einem Betreuungsverfahren; Gutachterliche Ausführungen zum Betreuungsbedarf; Rechtfertigung einer gerichtlichen Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen an das Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bedarf, Auswahl, Gutachten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Betreuungsbedarf und das Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 642
  • MDR 2017, 461
  • FGPrax 2017, 124
  • FamRZ 2017, 648
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
    Zu den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten in einem Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011, XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
    Für die Betreuerauswahl bei einer Neubestellung ist dagegen - ebenso wie bei der Frage eines Betreuerwechsels im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung - die Vorschrift des § 1897 BGB maßgeblich (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17 und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 20).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20 mwN und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21).

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14

    Betreuungsanordnung: Auslegung des Antrags eines Betroffenen gegen die

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
    Für die Betreuerauswahl bei einer Neubestellung ist dagegen - ebenso wie bei der Frage eines Betreuerwechsels im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung - die Vorschrift des § 1897 BGB maßgeblich (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17 und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 20).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20 mwN und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21).

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
    Die statthaften Rechtsbeschwerden sind auch im Übrigen zulässig, insbesondere folgt die Beschwerdebefugnis der Söhne für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerden zurückgewiesen worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
    Der Aufgabenkreis Vollmachtwiderruf kann daher einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (vgl. etwa Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 260/16

    Betreuerbestellung für bestimmte Aufgabenkreise: Beurteilung des

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017, XII ZB 510/16 - juris und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - juris Rn. 18 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17

    Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16, FamRZ 2017, 648 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zugleich Gelegenheit, das Sachverständigengutachten einer inhaltlichen Überprüfung anhand der vom Senat aufgestellten Maßstäbe zu unterziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Ohne derartige Ausführungen kann das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nicht nachkommen (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16).
  • LG Aachen, 27.06.2019 - 3 T 472/18
    § 1908b BGB bezieht sich nur auf diejenigen Fälle, in denen bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen werden soll, nicht jedoch auf die die Betreuerauswahl bei einer Neubestellung einer Betreuerin oder der Verlängerung einer bestehenden Betreuung (BGH, Beschluss vom 15.2.2017 - XII ZB 510/16, NJW-RR 2017, 642).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.10.2016 - I-15 W 169/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42878
OLG Hamm, 20.10.2016 - I-15 W 169/16 (https://dejure.org/2016,42878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2016 - I-15 W 169/16 (https://dejure.org/2016,42878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - I-15 W 169/16 (https://dejure.org/2016,42878)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Erklärung über Aufhebung Hofeigenschaft und Unterschriftsbeglaubigung

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 36; GNotKG § 48; HöfeVfO § 4
    Geschäftswert für die Erklärung über die Aufhebung der Hofeigenschaft

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 36 Abs. 1
    Geschäftswert der Erklärung über die Aufhebung der Hofeigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 10 W 23/16

    Kostenprivileg für die Landwirtschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2016 - 15 W 169/16
    Die für die Übergabe oder Zuwendung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe normierte kostenrechtliche Privilegierung soll dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Fortführung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe dienen (vgl. OLG Hamm (10. Zivilsenat), Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - ; Korintenberg-Tiedtke, GNotKG, 19. Auflage, § 48 Rn.1).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 W 65/22

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Baumängeln

    Er ist insbesondere weder unmittelbar noch analog § 48 GNotKG zu bestimmen, sondern ausschließlich nach § 36 Abs. 1 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16 Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016, Aktenzeichen 15 W 169/16, Rn. 18 ff.):.
  • LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16

    Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

    Der Bezugswert ist der Wert im wirtschaftlichen Verkehr, d.h. im Regelfall der Verkehrswert (§ 46 Abs. 1 GNotKG; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - I-15 W 169/16; Korintenberg-Bormann, GNotKG, 19. Aufl., § 36 Rn.15).
  • OLG Hamm, 10.07.2022 - 10 W 68/22

    Geschäftswert der Löschung des Hofvermerks

    (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16 Rdz. 8 - juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.10.2016, Aktenzeichen 15 W 169/16, Rdz. 18 ff. - juris).
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 10 W 127/22

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks; Ermittlung des Verkehrswerts des

    Er ist insbesondere weder unmittelbar noch analog nach § 48 GNotKG zu bestimmen, sondern ausschließlich nach § 36 Abs. 1 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016 - 15 W 169/16 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25062
OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16 (https://dejure.org/2016,25062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.08.2016 - 1 WF 139/16 (https://dejure.org/2016,25062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. August 2016 - 1 WF 139/16 (https://dejure.org/2016,25062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1835 Abs. 3; BGB § 1836c; BGB § 1909; BGB § 1915; FamGKG § 24 Nr. 2; GKG § 29 Nr. 2; GNotKG § 27 Nr. 2
    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag; Pflicht zur Erstattung der Aufwendungen für den zur Vertretung beteiligter Kinder bestellten Ergänzungspfleger

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag; Pflicht zur Erstattung der Aufwendungen für den zur Vertretung beteiligter Kinder bestellten Ergänzungspfleger

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Aufwendungsersatzes für Ergänzungspfleger gegen Übernahmeschuldner

  • rechtsportal.de

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1339
  • FamRZ 2017, 648
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).

    Es bestehen keine Bedenken, die Kosten gegen den Übernahmeschuldner direkt festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 13 - über juris), entsprechend den für das Kostenrecht geltenden Regelungen der §§ 24 Nr. 2 FamGKG, 29 Nr. 2 GKG, 27 Nr. 2 GNotKG.

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11

    Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.05.2013, XII ZB 530/11.
  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16
    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46893
LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12 (https://dejure.org/2016,46893)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2016 - 16 O 309/12 (https://dejure.org/2016,46893)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2016 - 16 O 309/12 (https://dejure.org/2016,46893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Begutachtung von einem Sachverständigen bei Befangenheit wegen persönlicher Vorbehalte gegen die Partei; Pflicht zur Neutralität und Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen; Aberkennung der Vergütung wegen grob fahrlässiger Schaffung von ...

  • RA Kotz

    Sachverständigenvergütung nach "Selbstablehnung" des Gutachters

  • ibr-online

    Grundlose Selbstablehnung führt zur Aberkennung der Vergütung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 236
  • FamRZ 2017, 648
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2014 - 8 W 388/13

    Sachverständigenvergütung: Wegfall des Vergütungsanspruchs wegen verschuldeter

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    In der Zeit davor bestand zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung; nach der herrschenden Rechtsprechung führt aber die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens bei nach der Übernahme des Gutachterauftrages entstandenen Ablehnungsgründen gleichfalls zum Verlust der Vergütung, wenn beim Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlagen (OLG Stuttgart, MDR 2014, 1346 m.w.N.; OLG Karlsruhe, BauR 2012, 303; OLG Rostock JurBüro -, 651; OLG Stuttgart, BauR 2010, 1111).
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    Es müssen also tatsächliche Umstände vorliegen, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen können (vgl. etwa BGH, DS 2008, 27; BGH, DS 2007, 384; OLGR Naumburg 2007, 376; LG Mönchengladbach, NZV 2006, 159).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    Es müssen also tatsächliche Umstände vorliegen, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen können (vgl. etwa BGH, DS 2008, 27; BGH, DS 2007, 384; OLGR Naumburg 2007, 376; LG Mönchengladbach, NZV 2006, 159).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2011 - 14 W 18/11

    Verlust des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen durch grob fahrlässiges

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    In der Zeit davor bestand zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung; nach der herrschenden Rechtsprechung führt aber die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens bei nach der Übernahme des Gutachterauftrages entstandenen Ablehnungsgründen gleichfalls zum Verlust der Vergütung, wenn beim Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlagen (OLG Stuttgart, MDR 2014, 1346 m.w.N.; OLG Karlsruhe, BauR 2012, 303; OLG Rostock JurBüro -, 651; OLG Stuttgart, BauR 2010, 1111).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 8 W 279/09

    Entschädigungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    In der Zeit davor bestand zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung; nach der herrschenden Rechtsprechung führt aber die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens bei nach der Übernahme des Gutachterauftrages entstandenen Ablehnungsgründen gleichfalls zum Verlust der Vergütung, wenn beim Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlagen (OLG Stuttgart, MDR 2014, 1346 m.w.N.; OLG Karlsruhe, BauR 2012, 303; OLG Rostock JurBüro -, 651; OLG Stuttgart, BauR 2010, 1111).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZR 1/06

    Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    Es müssen also tatsächliche Umstände vorliegen, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen können (vgl. etwa BGH, DS 2008, 27; BGH, DS 2007, 384; OLGR Naumburg 2007, 376; LG Mönchengladbach, NZV 2006, 159).
  • LG Mönchengladbach, 09.12.2005 - 5 T 496/05

    Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Nichteinhaltung des Gutachtenauftrags

    Auszug aus LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12
    Es müssen also tatsächliche Umstände vorliegen, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen können (vgl. etwa BGH, DS 2008, 27; BGH, DS 2007, 384; OLGR Naumburg 2007, 376; LG Mönchengladbach, NZV 2006, 159).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272

    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung

    Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung und im Schrifttum - im Sinn der später geschaffenen Regelung des § 8a JVEG - auch zuvor schon anerkannt war, dass ein gerichtlicher Sachverständiger selbst bei gerichtlich attestierter Befangenheitsbesorgnis nicht in jedem Fall seinen Vergütungsanspruch verliert, sondern nur dann, wenn ihm ein grob fahrlässiges Fehlverhalten anzulasten ist (vgl. Hartmann, a.a.O., JVEG § 8a Rn. 8 m.w.N.; OLG Koblenz, B.v. 18.6.2014 - 14 W 334/14 - juris Rn. 2; LG Koblenz, B.v. 29.8.2016 - 16 O 309/12 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt, B.v. 18.9.2017 - 6 WF 133/17 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Es gehört gerade zur Aufgabe eines Sachverständigen, sich auch mit kritischen Einwänden auseinanderzusetzen (LG Koblenz, B.v. 29.8.2016 - 6 O 309/12 - MDR 2017, 236, juris Rn. 7).

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