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   BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16   

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BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16 (https://dejure.org/2018,10033)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2018 - 1 BvL 1/16 (https://dejure.org/2018,10033)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2018 - 1 BvL 1/16 (https://dejure.org/2018,10033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs. 3 BGB aF bezüglich ambulanter Zwangsmedikation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1906a Abs 1 Nr 7 BGB vom 17.07.2017, § 1906 Abs 1 BGB, § 1906 Abs 3 BGB vom 18.02.2013
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation - unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm - zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der ...

  • Wolters Kluwer

    Einwilligung in die Unterbringung und ärztliche Heilbehandlung des nicht einsichtsfähigen Betreuten gegen seinen natürlichen Willen i.R.v. ärztlichen Zwangsmaßnahmen; Statthaftigkeit einer Richtervorlage

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation - unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm - zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einwilligung in die Unterbringung und ärztliche Heilbehandlung des nicht einsichtsfähigen Betreuten gegen seinen natürlichen Willen i.R.v. ärztlichen Zwangsmaßnahmen; Statthaftigkeit einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation - unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm - zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ambulante Zwangsbehandlung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle - hier Verfassungsmäßigkeit des ...

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 115 (Kurzinformation)

    Unzulässige Vorlage/Unterbringung mit Zwangsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1021
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Auf eine Richtervorlage des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2015 - XII ZB 89/15 -, FamRZ 2015, S. 1484) hin entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26. Juli 2016 (BVerfGE 142, 313), dass es mit der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar sei, dass für Betreute, denen schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohten und die die Notwendigkeit der erforderlichen ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln könnten, eine ärztliche Behandlung gegen ihren natürlichen Willen unter keinen Umständen möglich sei, sofern sie zwar stationär behandelt würden, aber nicht geschlossen untergebracht werden könnten, weil sie sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollten oder hierzu körperlich nicht in der Lage seien.

    Die Vorlage konnte auch nicht ohne Weiteres auf die Frage der Nichtberücksichtigung von Betreuten in ambulanter Behandlung erstreckt werden, weil diese Konstellation eine vom Gesetzgeber anders bewertete Interessenlage betraf und damit eine Reihe zusätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen aufwarf (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

    Sie richtet sich auf die in der Entscheidung ausdrücklich ausgeklammerten (vgl. BVerfGE 142, 313 ) ärztlichen Zwangsbehandlungen außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthalts.

    Dass und inwieweit diese aber - auch unter Berücksichtigung des Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im Rahmen von grundrechtlichen Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 142, 313 ) - gegen Verfassungsrecht verstoße, wird bis auf einen pauschalen Hinweis zur Ungleichbehandlung mit dauerhaft unterbringungsbedürftigen Patienten nicht dargelegt.

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Vielmehr muss das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt sein (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 68, 337 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    So muss eine naheliegende Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung stets erörtert und mit vertretbarer Begründung ausgeschlossen werden (BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ; 90, 145 ; 96, 315, ; 124, 251 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    So muss eine naheliegende Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung stets erörtert und mit vertretbarer Begründung ausgeschlossen werden (BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ; 90, 145 ; 96, 315, ; 124, 251 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Hinzu kommt, dass bei Zweifeln über die Entscheidungserheblichkeit und bei wesentlicher Änderung der Verfahrenslage das Vorlagegericht seinen Vorlagebeschluss zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen hat (vgl. BVerfGE 51, 161 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    So muss eine naheliegende Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung stets erörtert und mit vertretbarer Begründung ausgeschlossen werden (BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ; 90, 145 ; 96, 315, ; 124, 251 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16

    Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender

    Unterlässt das vorlegende Gericht die durch die Umstände gebotene Überprüfung oder Ergänzung des Vorlagebeschlusses, so kann die Vorlage dadurch unzulässig werden (vgl. BVerfGE 51, 161 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20

    Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der

    Offenbleiben kann, ob die Vorlage bereits deshalb unzulässig ist, weil das Amtsgericht es unterlassen hat, seinen Vorlagebeschluss wegen einer wesentlichen Änderung der Verfahrenslage ergänzend zu begründen (vgl. BVerfGE 51, 161 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 23; gegen eine generelle verfassungsprozessuale Verpflichtung eines Vorlagegerichts, den Vorlagebeschluss im Hinblick auf erhebliche tatsächliche oder rechtliche Entwicklungen, die sich erst nach der Vorlage ergeben, fortlaufend zu überwachen und gegebenenfalls zu aktualisieren BVerfGE 135, 1 ).
  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem

    Im Übrigen darf auch gemäß der Nachfolgeregelung des § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB, die durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eingeführt worden ist, die Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme durch das Betreuungsgericht nicht ergehen, wenn die Durchführung der Maßnahme nicht in einem Krankenhaus ergehen soll (vgl. BVerfG FamRZ 2018, 1021 Rn. 16 f.).

    (2) Damit hat es der Gesetzgeber bewusst (vgl. BVerfG FamRZ 2018, 1021 Rn. 8; BVerfGE 142, 313 = FamRZ 2016, 1738 Rn. 100) abgelehnt, ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses vorzusehen, und zwar auch in solchen Fällen, bei denen dies aus medizinischer Sicht ohne Weiteres möglich wäre.

  • BVerfG, 02.11.2021 - 1 BvR 1575/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten

    c) Das Bundesverfassungsgericht hat bislang ausdrücklich offengelassen, ob die geltende Rechtslage der Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG insofern genügt, als sie aufgrund bewusster gesetzgeberischer Entscheidung alle Betreuten in ambulanter Behandlung von der Möglichkeit ärztlicher Zwangsbehandlung ausschließt (vgl. BVerfGE 142, 313 ; vgl. auch die Unzulässigkeit der Vorlage in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 19 ff.).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    bb) Der Senat ist trotz geäußerter Bedenken (s. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17, NStZ-RR 2019, 86) in Bezug auf den hier entscheidenden Zeitraum nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG (in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Nr. 2a, § 6a Abs. 1 AMG in der damals geltenden Fassung) überzeugt und hat daher keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG eingeholt (im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 StR 283/18, wistra 2019, 248; zu den allgemeinen Anforderungen BVerfG, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16, FamRZ 2018, 1021, 1022; vom 18. Dezember 1984 - 2 BvL 22/82, BVerfGE 68, 337, 343 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 2008/17

    Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides

    Der Kläger hat sich auf den Vorlagebeschluss des SG Gotha vom 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14 an das BVerfG (1 BvL 1/16) berufen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
    Für eine konkrete Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 S 1 GG genügt es nicht, wenn bloße Zweifel oder Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung bestehen, vielmehr muss das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt sein (vgl BVerfG, Beschluss vom 06.03.2018 - 1 BvL 1/16, juris Rn 20 mwN) .
  • AG Fulda, 22.08.2019 - 88 XIV 380/19
    So muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Vorlagebeschluss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (BVerfG, Beschluss vom 06. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 20, juris mwN).
  • AG Fulda, 18.06.2019 - 87 XIV 280/19

    Verfassungswidrigkeit des hessischen PsychKHG

    So muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Vorlagebeschluss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (BVerfG, Beschluss vom 06. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 20, juris mwN).
  • AG Fulda, 04.07.2019 - 88 XIV 312/19
    So muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Vorlagebeschluss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (BVerfG, Beschluss vom 06. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 20, juris mwN).
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