Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.08.2018 - 10 WF 122/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 ; FamFG § 89 Abs. 4
Voraussetzungen für die Verhängung von Ordnungsgeld zur Durchsetzung einer Umgangsregelung bei einer Erkrankung des Kindes - rechtsportal.de
BGB § 1684 ; FamFG § 89 Abs. 4
Durchsetzung einer Umgangsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erkrankung des Kindes und die Verweigerung des Umgangs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kind für Besuch beim Vater zu krank? - Verweigert die Mutter den Umgang, muss sie ein ärztliches Attest vorlegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Darlegungen eines Umgangsverpflichteten bei Erkrankung des Kindes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verweigerung des Umgangs wegen Erkrankung des Kindes setzt Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes voraus - Attest muss Diagnose, voraussichtliche Dauer der Erkrankung und Frage zur Transportfähigkeit des Kindes beinhalten
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1946
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14
Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels: …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2018 - 10 WF 122/18
Dabei hat er die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakt darstellen, im Einzelnen darzulegen (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147 Rn. 27).
- OLG Braunschweig, 20.05.2020 - 1 UF 51/20
Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Regelung eines …
Die Erkrankung des Kindes steht einem Umgang grundsätzlich nicht entgegen, da auch der zum Umgang berechtigte Elternteil sein krankes Kind versorgen und pflegen kann (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2018, 1946). - OLG Nürnberg, 15.09.2020 - 10 WF 622/20
Voraussetzungen für eine Aussetzung oder Einschränkung des Umgangs auf Grund der …
Ebenso wenig lag eine nachweisliche Erkrankung des Kindes selbst vor, wobei nicht einmal diese einen Umgang grundsätzlich entgegen gestanden hätte, da auch der zum Umgang berechtigte Elternteil sein krankes Kind versorgen und pflegen kann (OLG Schleswig, FamRZ 2018, 1946).