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   OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17   

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https://dejure.org/2017,43569
OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17 (https://dejure.org/2017,43569)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2017 - 9 WF 160/17 (https://dejure.org/2017,43569)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2017 - 9 WF 160/17 (https://dejure.org/2017,43569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Einwandes eines Wechselmodells im Beschwerdeverfahren betreffend die vereinfachte Unterhaltsfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Einwandes eines Wechselmodells im Beschwerdeverfahren betreffend die vereinfachte Unterhaltsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung für das minderjährige Kind bei echtem Wechselmodell? ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einwand der Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Unterhaltsfestsetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiges Verfahren zur vereinfachten Unterhaltsfestsetzung bei Vorliegen eines echten Wechselmodells - Lebensmittepunkt des minderjährigen Kindes muss etwa gleichwertig bei beiden Elternteilen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 195
  • FamRZ 2018, 592
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17
    Die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ist auf den Fall und denjenigen Zeitraum beschränkt, dass das Kind nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt und dieser allein barunterhaltspflichtig ist (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 2003, 1475; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1473 für den Fall der Barunterhaltspflicht beider Elternteile, weil das Kind von einem Dritten betreut wird; BGH FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 15 WF 20/03

    Statthaftigkeit der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17
    Die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ist auf den Fall und denjenigen Zeitraum beschränkt, dass das Kind nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt und dieser allein barunterhaltspflichtig ist (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 2003, 1475; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1473 für den Fall der Barunterhaltspflicht beider Elternteile, weil das Kind von einem Dritten betreut wird; BGH FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19

    Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das Kind von beiden Eltern zu gleichen Anteilen betreut wird (paritätisches Wechselmodell), das Kind daher sowohl im Haushalt des einen als auch in dem des anderen Elternteils lebt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2019 - 20 WF 628/19 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2018, 592).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2020 - 9 WF 241/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei einem

    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d. h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 9 WF 114/20
    Die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ist auf den Fall und denjenigen Zeitraum beschränkt, dass das Kind nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt und dieser allein barunterhaltspflichtig ist (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 2003, 1475; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1473 für den Fall der Barunterhaltspflicht beider Elternteile, weil das Kind von einem Dritten betreut wird; BGH FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens erkennender Senat, Beschluss vom 28. August 2017, Az. 9 WF 160/17).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2020 - 9 WF 211/20
    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838 ; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
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