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   BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19   

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https://dejure.org/2019,39651
BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19 (https://dejure.org/2019,39651)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2019 - XII ZB 164/19 (https://dejure.org/2019,39651)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - XII ZB 164/19 (https://dejure.org/2019,39651)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 1908 i Abs. 2 Satz 1, ... 1804 BGB, § 2301 BGB, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 1 BGB, § 2301 Abs. 1 BGB, § 518 Abs. 1 BGB, § 83 BGB, § 80 Abs. 1 BGB, § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2247 BGB, § 2229 BGB, § 2275 Abs. 1 BGB, § 2274 BGB, § 2064 BGB, § 1804 Satz 1 BGB, § 1804 Satz 2 BGB, § 1804 BGB, § 134 BGB, § 1093 Abs. 2 BGB, § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 530 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff., 521 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1804, 1908i Abs. 2 S. 1, 2301
    Betreuung; Schenkungsverbot; Abgrenzung Schenkung unter Lebenden und Schenkung von Todes wegen

  • Wolters Kluwer

    Streit um die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens; Abgrenzung der bis zum Tode des Schenkers aufgeschobenen Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen; Geschäfts- und Testierunfähigkeit des Schenkers aufgrund geistiger ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungsversprechen, Gesamter Nachlass, Stiftung, Schenkungsverbot

  • rewis.io

    Betreuungssache: Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot; Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen bei Einsetzung einer Stiftung als Begünstigte

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1804 ; BGB § 1908i Abs. 2 S. 1; BGB § 2301
    Streit um die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens; Abgrenzung der bis zum Tode des Schenkers aufgeschobenen Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen; Geschäfts- und Testierunfähigkeit des Schenkers aufgrund geistiger ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot; Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen bei Einsetzung einer Stiftung als Begünstigte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Schenkung unter Lebenden - Schenkungsversprechen von Todes wegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schenkungsverbot für ein bestimmtes vom Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkung durch einen Betreuer - Unter Lebenden oder von Todes wegen?

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Schenkungsversprechen, die ein Betreuer auf den Todesfall des Betreuten abgibt, sind betreuungsrechtlich nicht genehmigungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 617
  • MDR 2020, 106
  • DNotZ 2020, 536
  • FGPrax 2020, 34
  • FamRZ 2020, 188
  • Rpfleger 2020, 69
  • NZG 2020, 423
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19
    Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, durch das eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 Satz 1, 1804 BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, FamRZ 2012, 967).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch keine Einschränkung des Schenkungsverbots aufgrund der Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 25. Januar 2012 (XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967).

    Auf dieser tatsächlichen Grundlage hat der Senat entschieden, dass der Verzicht auf ein wertlos gewordenes Wohnungsrecht den Begriff der Schenkung im Sinne des § 1804 BGB nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 18).

    Die dieser Entscheidung zugrundeliegende Erwägung des Senats, dass eine Rechtsposition, die keinen Vermögenswert darstellt, nicht dem Schutz des § 1804 BGB untersteht (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 17), lässt sich - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - schon deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, weil es sich hier um werthaltiges Vermögen handelt.

    Der Zweck des § 1804 BGB liegt in dem Schutz des Vermögens des Betreuten, aus dem nichts unentgeltlich weggegeben werden soll (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 - FamRZ 2012, 967 Rn. 17).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19
    Ein unbedingtes Schenkungsversprechen fällt hingegen nicht unter § 2301 Abs. 1 BGB, selbst wenn seine Erfüllung auf die Zeit des Todes des Schenkers oder später hinausgeschoben wird (BGH Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83 - NJW 1985, 1553, 1554 mwN).

    Vielmehr dürfte in einem solchen Fall eine unbedingte Schenkung, deren Erfüllung bis zum Tode des Schenkers aufgeschoben ist, vorliegen, auf die § 2301 BGB keine Anwendung findet (BGH Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83 - NJW 1985, 1553, 1554).

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97

    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19
    Eine dennoch erteilte betreuungsgerichtliche Genehmigung würde nicht zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts führen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 47).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 77/85

    Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19
    Zwar ist es für Annahme einer Schenkung von Todes wegen nicht zwingend erforderlich, dass der Schenker ausdrücklich eine Überlebensbedingung iSv § 2301 Abs. 1 BGB erklärt (BGH Urteil vom 12. November 1986 - IVa ZR 77/85 - NJW 1987, 840 f.), weil sich eine solche Bedingung auch aus den Umständen, dem Sinn der Schenkung oder der Interessenlage der Beteiligten ergeben kann (Staudinger/Kanzleiter BGB [2019] § 2301 Rn. 10 mwN).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19
    Die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer im Namen des Betreuten vorgenommenen genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts darf nicht erteilt werden, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft gesetz- oder sittenwidrig oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zustande gekommen ist, insbesondere wenn der Betreuer bei der Abgabe der Willenserklärung für den Betroffenen von der gesetzlichen Vertretung ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 51, 52; MünchKommBGB/Kroll-Ludwigs 7. Aufl. § 1828 Rn. 22).
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