Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6227
BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19 (https://dejure.org/2020,6227)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - XII ZB 475/19 (https://dejure.org/2020,6227)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 (https://dejure.org/2020,6227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 1897 Abs 4 S 3 BGB, § 1898 Abs 2 BGB
    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde; Wirkung der Niederlegung der Betreuung durch Berufsbetreuer; geeigneter Betreuer; Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen bei Auswahl eines Familienangehörigen

  • IWW

    § 63 Abs. 1 FamFG, § ... 64 Abs. 2 Satz 3 FamFG, § 519 Abs. 2 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 BGB, § 1897 BGB, § 287 Abs. 1, 2 FamFG, § 1898 Abs. 2 BGB, § 1908 b Abs. 2 BGB, § 1908 b BGB (BeckOGK/Schmidt-Recla BGB, § 287 FamFG, § 1908 b BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1901 Abs. 2 bis 4 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Bevollmächtigung zur jeweiligen Alleinvertretung einer an Demenz erkrankten Person; Beschwerde gegen die Betreuerbestellung

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde; Wirkung der Niederlegung der Betreuung durch Berufsbetreuer; geeigneter Betreuer; Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen bei Auswahl eines Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um die Bevollmächtigung zur jeweiligen Alleinvertretung einer an Demenz erkrankten Person; Beschwerde gegen die Betreuerbestellung

  • datenbank.nwb.de

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde; Wirkung der Niederlegung der Betreuung durch Berufsbetreuer; geeigneter Betreuer; Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen bei Auswahl eines Familienangehörigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Wohls des Betroffenen bei Auswahl eines Familienangehörigen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung bei familiären Spannungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuerauswahl bei fehlender Bereitschaft des Betreuers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 929
  • FGPrax 2020, 74
  • FamRZ 2020, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 15; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Vielmehr ist allein § 1897 BGB maßgeblich (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 7), der den Maßstab für die Betreuerauswahl für den gesamten Instanzenzug festlegt.

    Auch wenn bei der Entscheidung des Amtsgerichts die Bestellungsvoraussetzung des § 1898 Abs. 2 BGB vorgelegen hat und der Betreuer aufgrund der wirksamen Bestellung grundsätzlich an seine Bereiterklärung gebunden ist, muss das Beschwerdegericht nach § 1897 Abs. 1 BGB die Eignung des Betreuers im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bejahen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 56/13

    Zulässigkeit der Berufung trotz Falschbezeichnung des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss die Person des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 56/13, FamRZ 2013, 1571).

    Von daher ist es ausreichend, wenn jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen ist, wer Beschwerdeführer sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 56/13 - FamRZ 2013, 1571 Rn. 7 f. mwN; BGH Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16 - NZM 2017, 853 Rn. 8 f. mwN und Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06 - NJW-RR 2007, 413 Rn. 8 mwN; jeweils zu § 519 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 15; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Das Beschwerdegericht tritt - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Aufgrund dieser wirksamen Beschränkung der Beschwerde hatte das Beschwerdegericht nur über die Rechtmäßigkeit der Betreuerauswahl zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17

    Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Allerdings richtet sich die Bestimmung der Person des Betreuers im Verfahren auf Betreuerbestellung - ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erweiterung und die Verlängerung der Betreuung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850 Rn. 9 mwN) - nicht nach § 1908 b BGB.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 14/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Von daher ist es ausreichend, wenn jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen ist, wer Beschwerdeführer sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 56/13 - FamRZ 2013, 1571 Rn. 7 f. mwN; BGH Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16 - NZM 2017, 853 Rn. 8 f. mwN und Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06 - NJW-RR 2007, 413 Rn. 8 mwN; jeweils zu § 519 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 72/16

    Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
    Von daher ist es ausreichend, wenn jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen ist, wer Beschwerdeführer sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 56/13 - FamRZ 2013, 1571 Rn. 7 f. mwN; BGH Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16 - NZM 2017, 853 Rn. 8 f. mwN und Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06 - NJW-RR 2007, 413 Rn. 8 mwN; jeweils zu § 519 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

  • BayObLG, 30.03.1994 - 3Z BR 4/94

    Betreuer; Betreuerbestellung; Bereiterklärung; Beschwerde; Einfach;

  • BGH, 25.11.2020 - VIII ZR 252/18

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer nach Kündigung

    Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer Rechtsmittelgegner sein soll (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 9; vom 20. November 2018 - II ZR 196/16, juris Rn. 11; vom 18. Dezember 2018 - XI ZB 16/18, WM 2019, 204 Rn. 11; vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19, FamRZ 2020, 778 Rn. 11; vgl. auch Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZB 39/23

    Wer hat denn diese Beschwerde eingelegt?

    Die Person des Beschwerdeführers muss bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19, FamRZ 2020, 778).

    Die Einhaltung dieser an den Inhalt der Beschwerdeschrift zu stellenden Anforderung dient - sowohl für das Beschwerdegericht als auch im Interesse der Beteiligten - dem geregelten Ablauf des Verfahrens und der Rechtssicherheit (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 11 mwN).

    Daher ist es ausreichend, wenn jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen ist, wer Beschwerdeführer sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    Vielmehr ist allein § 1897 BGB maßgeblich, der den Maßstab für die Betreuerauswahl im gesamten Instanzenzug festlegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - juris).

    Vielmehr ist allein § 1897 BGB maßgeblich, der den Maßstab für die Betreuerauswahl im gesamten Instanzenzug festlegt (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - juris Rn. 23 mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20

    Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei

    Das folgt bereits daraus, dass er nach den von der Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel gezogenen tatrichterlichen Feststellungen seine gemäß § 1898 Abs. 2 BGB erforderliche Übernahmebereitschaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 20 mwN) davon abhängig gemacht hatte, dass kein Familienfremder die Betreuung übernimmt.
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die

    Die wirksam auf die Frage der Betreuerauswahl (§ 1897 BGB) beschränkte Rechtsbeschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 15 mwN) ist nicht begründet.

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 133/21

    Gerichtliche Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei seiner

    Prüfungsgegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist daher allein die Frage der Betreuerauswahl und somit nicht, ob die Voraussetzungen einer Betreuerbestellung vorgelegen haben (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21

    Erneute Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG durch

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den die Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb - wie das Landgericht im Ausgangspunkt ebenfalls richtig gesehen hat - auch dann mit ihrem Wohl unvereinbar sein, wenn sie entweder persönlich unter den Spannungen zwischen ihren Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung ihrer wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 30.08.2023 - XII ZB 504/22

    Inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbeschwerdeschrift nach § 71 Abs. 1 Satz 2

    Ausreichend ist, wenn eine verständige Würdigung der Beschwerdeeinlegung jeden Zweifel an der Person des Rechtsmittelführers ausschließt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 11 mwN).
  • LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22
    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht - oder als Bevollmächtigten benannt hat-, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (BGH, Beschl. v. 12.2.2020 - XII ZB 475/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht