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   BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20   

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https://dejure.org/2020,35308
BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20 (https://dejure.org/2020,35308)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2020 - XII ZB 235/20 (https://dejure.org/2020,35308)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 (https://dejure.org/2020,35308)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde im Betreuungsverfahren; Beschwerderecht gegen die Zurückweisung der gegen die Erweiterung des Aufgabenkreises und die Bestellung eines weiteren Betreuers gerichteten Beschwerde eines anderen Verfahrensbeteiligten ; Durchführung der persönlichen Anhörung ...

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei Erweiterung des Aufgabenkreises; persönliche Anhörung in Corona-Zeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde im Betreuungsverfahren; Beschwerderecht gegen die Zurückweisung der gegen die Erweiterung des Aufgabenkreises und die Bestellung eines weiteren Betreuers gerichteten Beschwerde eines anderen Verfahrensbeteiligten; Durchführung der persönlichen Anhörung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren und die persönliche Anhörung des Betroffenen während der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht Betroffener im Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während Corona-Pandemie

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Absehen von Anhörung eines Betreuungsbeteiligten in Corona-Zeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anhörung in der Corona-Pandemie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreuung: Persönliche Anhörungspflicht ist trotz Corona-Pandemie Pflicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung in Betreuungsverfahren ist trotz Corona erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 227, 161
  • NJW 2021, 71
  • MDR 2020, 1525
  • FGPrax 2021, 21
  • FamRZ 2021, 138
  • Rpfleger 2021, 215
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Nur dieses Gesetzesverständnis wird der besonderen Bedeutung der persönlichen Anhörung des Betroffenen als zentraler Verfahrensgarantie und Kernstück der Amtsermittlung gerecht (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 12 und vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 12 mwN).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 15 mwN).

  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20

    Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Das Unterbleiben der Anhörung könne aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Einzelfall gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der Betroffene nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert und ausreichender Infektionsschutz nicht möglich sei (vgl. LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; LG Dresden NJW 2020, 1980 f.; LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; LG Mühlhausen Beschluss vom 15. April 2020 - 1 T 50/20 - juris Rn. 22 ff.; LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a f.; Beckmann FamRZ 2020, 735 ff.; Braun FamRZ 2020, 737 ff.; Dodegge BtPrax 2020, 79, 82 f.; Schwedler/Glaab MedR 2020, 457, 458).

    Dieser wird regelmäßig durch Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen - etwa Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von Schutzmasken und entsprechender räumlicher Gestaltung der Anhörungssituation - ausreichend begegnet werden können (vgl. auch LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; Braun FamRZ 2020, 737, 739; Dodegge BtPrax 2020, 79, 81).

  • LG Darmstadt, 22.04.2020 - 5 T 229/20

    Corona-bedingtes Absehen von der persönlichen Anhörung

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Das Unterbleiben der Anhörung könne aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Einzelfall gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der Betroffene nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert und ausreichender Infektionsschutz nicht möglich sei (vgl. LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; LG Dresden NJW 2020, 1980 f.; LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; LG Mühlhausen Beschluss vom 15. April 2020 - 1 T 50/20 - juris Rn. 22 ff.; LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a f.; Beckmann FamRZ 2020, 735 ff.; Braun FamRZ 2020, 737 ff.; Dodegge BtPrax 2020, 79, 82 f.; Schwedler/Glaab MedR 2020, 457, 458).

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie weit überwiegend angenommen wird (vgl. etwa LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; AG Brandenburg FamRZ 2020, 862; AG Dresden FamRZ 2020, 790; Beckmann FamRZ 2020, 735, 736; Braun FamRZ 2020, 737, 740; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 278 Rn. 23; Grotkopp FamRZ 2020, 659, 660; Götsche FamRZ 2020, 820, 822; aA Dodegge BtPrax 2020, 79, 81 und wohl auch LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405) - grundsätzlich eine analoge Anwendung des für Freiheitsentziehungssachen geltenden § 420 Abs. 2 FamFG eröffnet ist, nach dem die persönliche Anhörung des Betroffenen unter anderem unterbleiben kann, wenn dieser an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leidet.

  • AG Dresden, 23.03.2020 - 404 XVII 80/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Teilweise wird vertreten, die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen entfalle bei einer Risikobewertung des für den Infektionsschutz zuständigen Robert-Koch-Instituts, mit der die Gefährdung durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch eingeschätzt werde, um die Gesundheit von Betroffenen, Richtern und weiteren gegebenenfalls zur Anhörung hinzuzuziehenden Personen zu schützen (vgl. AG Brandenburg FamRZ 2020, 862 ff.; AG Dresden FamRZ 2020, 790, 791; Götsche FamRZ 2020, 820 ff.; Grotkopp FamRZ 2020, 659 ff.; Poller in Kroiß COVID-19 Teil 1 § 2 Rn. 23 f. und Teil 2 § 2 Rn. 8 f.).

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie weit überwiegend angenommen wird (vgl. etwa LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; AG Brandenburg FamRZ 2020, 862; AG Dresden FamRZ 2020, 790; Beckmann FamRZ 2020, 735, 736; Braun FamRZ 2020, 737, 740; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 278 Rn. 23; Grotkopp FamRZ 2020, 659, 660; Götsche FamRZ 2020, 820, 822; aA Dodegge BtPrax 2020, 79, 81 und wohl auch LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405) - grundsätzlich eine analoge Anwendung des für Freiheitsentziehungssachen geltenden § 420 Abs. 2 FamFG eröffnet ist, nach dem die persönliche Anhörung des Betroffenen unter anderem unterbleiben kann, wenn dieser an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leidet.

  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20
    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Teilweise wird vertreten, die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen entfalle bei einer Risikobewertung des für den Infektionsschutz zuständigen Robert-Koch-Instituts, mit der die Gefährdung durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch eingeschätzt werde, um die Gesundheit von Betroffenen, Richtern und weiteren gegebenenfalls zur Anhörung hinzuzuziehenden Personen zu schützen (vgl. AG Brandenburg FamRZ 2020, 862 ff.; AG Dresden FamRZ 2020, 790, 791; Götsche FamRZ 2020, 820 ff.; Grotkopp FamRZ 2020, 659 ff.; Poller in Kroiß COVID-19 Teil 1 § 2 Rn. 23 f. und Teil 2 § 2 Rn. 8 f.).

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie weit überwiegend angenommen wird (vgl. etwa LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; AG Brandenburg FamRZ 2020, 862; AG Dresden FamRZ 2020, 790; Beckmann FamRZ 2020, 735, 736; Braun FamRZ 2020, 737, 740; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 278 Rn. 23; Grotkopp FamRZ 2020, 659, 660; Götsche FamRZ 2020, 820, 822; aA Dodegge BtPrax 2020, 79, 81 und wohl auch LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405) - grundsätzlich eine analoge Anwendung des für Freiheitsentziehungssachen geltenden § 420 Abs. 2 FamFG eröffnet ist, nach dem die persönliche Anhörung des Betroffenen unter anderem unterbleiben kann, wenn dieser an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leidet.

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 9).

    Unbeschadet dessen, dass die Voraussetzungen für ein rechtlich zulässiges Tätigwerden des beauftragten Richters hier mit Blick auf den im Rahmen der Beschwerdeentscheidung verwerteten persönlichen Eindruck des Gerichts vom Betroffenen nicht vorgelegen haben (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 14 mwN; vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 3 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 136/16 - FamRZ 2017, 478 Rn. 6 mwN), fanden aber beide Anhörungen vor Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens statt.

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Bleiben Bedenken, kommt es darauf an, ob die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (st. Rspr. des Senats seit Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zudem Gelegenheit, sich unter Berücksichtigung der von der Rechtsbeschwerde insoweit erhobenen Einwendungen näher damit auseinanderzusetzen, ob hier - was durchaus naheliegen könnte - die Voraussetzungen für die Ermächtigung der Betreuerin zum Vollmachtwiderruf (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 12 mwN) und zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für die gesamte Vermögenssorge (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410 Rn. 14 f. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 mwN) vorliegen.
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Schließlich wird das Landgericht zu beachten haben, dass sich die Auswahl des Betreuers vorliegend nicht nach §§ 1908 b, 1908 c BGB, sondern - da es auch um die Erweiterung der Betreuung geht - nach § 1897 BGB richtet (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. April 2020 - XII ZB 558/19 - FamRZ 2020, 1121 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zudem Gelegenheit, sich unter Berücksichtigung der von der Rechtsbeschwerde insoweit erhobenen Einwendungen näher damit auseinanderzusetzen, ob hier - was durchaus naheliegen könnte - die Voraussetzungen für die Ermächtigung der Betreuerin zum Vollmachtwiderruf (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 12 mwN) und zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für die gesamte Vermögenssorge (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410 Rn. 14 f. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 mwN) vorliegen.
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16

    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit

  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 250/15

    Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung:

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19

    Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

  • LG Mühlhausen, 15.04.2020 - 1 T 50/20
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16

    Betreuungssache: Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 275/16

    Betreuung: Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Abwägung bei einem Corona-bedingten Absehen von der Anhörung

  • AG Meiningen, 18.01.2021 - 3 XVII 234/19

    Nichtdurchführbarkeit der Anhörung eines Betreuten in einer Pflegeeinrichtung in

    Dem steht auch nicht die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.10.2020 (XII ZB 235/20 -, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - XII ZB 220/20 -, juris vgl. hierzu die praxisbasierte Kritik von Grotkopp, FamRZ 2021, 141 - Anmerkung -) entgegen, denn in dieser geht der Bundesgerichtshof gerade wie selbstverständlich davon aus, dass eine Anhörung auch tatsächlich und rechtlich möglich ist und es nur am Willen des jeweiligen Richters liegt, ob er diese durchführt oder nicht.

    Soweit der BGH in der Entscheidung vom 14.10.2020 (a.a.O) die Frage, ob in den Fällen in denen der anzuhörende Betroffene nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, eine analoge Anwendung des § 420 Abs. 2 FamFG mit den Begründungen offenlässt, dass es für die dessen Heranziehung ohnehin eines ärztlichen Gutachtens zur gegebenen Infektionsgefahr für den Richter bedürfe und die Anhörung grundsätzlich bei ausreichendem Infektionsschutz möglich wäre (anderer Auffassung hierzu offenbar BeckOK FamFG/Günter, FamFG, § 278, Rn. 13b, der hier eine tatsächliche Infektion mit Covid 19 als tatsächlichen Anhörungshinderungsgrund vorbehaltlos anerkennt, allerdings zum Teil in Widerspruch zu Rn. 13a - hier nur bei Fehlen von Schutzmaßnahmen - zu den ohnehin praktischen Schwierigkeiten vgl. auch Grotkopp, a.a.O.), wird übersehen, dass die Anhörung ganz praktisch dazu führen würde, dass das Gericht binnen kürzester Zeit für alle Anhörungen in Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege handlungsunfähig wäre und zwar auch für solche Anhörungen, bei denen die Betroffenen nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 220/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auch in den Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur unter den engen Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 2 FamFG ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen nach Maßgabe von § 278 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161).

    (1) Wie der Senat zwischenzeitlich grundlegend entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - zur Veröffentlichung bestimmt), kann aus Gründen des Schutzes der Gesundheit des Betroffenen auch in Zeiten der Corona-Pandemie nur unter den engen Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 2 FamFG und damit lediglich ausnahmsweise von einer nach Maßgabe des § 278 Abs. 1 FamFG durchzuführenden persönlichen Anhörung abgesehen werden.

    Nur wenn - was im Beschluss darzulegen ist - die Anhörung nicht unter Einhaltung der zu Gebote stehenden Hygienemaßnahmen durchgeführt und bei gesteigert dringlichem Regelungsbedürfnis auch keine einstweilige Anordnung vor Anhörung des Betroffenen ergehen kann, darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wobei die durch die persönliche Anhörung drohenden Gesundheitsgefahren für den Betroffenen durch ein ärztliches Gutachten belegt sein müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Mithin kommt danach ein Absehen von der persönlichen Anhörung ebenfalls nur unter den bereits mit Blick auf den Schutz des Betroffenen dargestellten Voraussetzungen in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    (3) Nach diesen Maßgaben kann der bloße Hinweis auf die Corona-Pandemie weder das gänzliche Absehen von einer Anhörung des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - zur Veröffentlichung bestimmt) noch eine Abweichung vom Grundsatz der unmittelbaren Kontaktaufnahme in einem persönlichen und mündlichen Gespräch rechtfertigen (vgl. BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Oktober 2020] § 278 Rn. 13b).

  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22

    Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor

    Eine Anhörung per Videokonferenz stellt keine persönliche Anhörung im Sinne des § 420 Abs. 1 FamFG dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 Rn. 24; LG Augsburg, InfAuslR 2012, 133 Rn. 5).

    Das Gericht muss konkret darlegen, warum eine entsprechende Gestaltung der Anhörungssituation nicht möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 Rn. 28 f.; vom 24. Februar 2021 - XII ZB 503/20, FamRZ 2021, 795 Rn. 16).

    Aus diesem Grund ist die Bundesregierung auch einem Gesetzesentwurf des Bundesrats zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren entgegengetreten, mit dem geregelt werden sollte, dass im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Anhörung und Einholung eines persönlichen Eindrucks nicht nur persönlich, sondern auch mittels zeitgleicher Bild- und Tonübertragung an einen anderen Ort erfolgen kann (Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren vom 1. Juli 2020, BT-Drucks. 19/20623, S. 9; vgl. BGHZ 227, 161, Rn. 24 bis 26).

  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23

    Betreuerbestellung: Wann muss der Wunsch des Betroffenen respektiert werden?

    Die Rechtsbeschwerden sind zulässig, insbesondere ist die Betroffene ungeachtet der Frage, ob auch sie selbst, vertreten durch ihre Mutter, gegen den amtsgerichtlichen Beschluss Beschwerde eingelegt hat, gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2023 - XII ZB 139/23 - FamRZ 2023, 1904 Rn. 5 mwN und BGHZ 227, 161FamRZ 2021, 138 Rn. 15 f. mwN).
  • BGH, 24.02.2021 - XII ZB 503/20

    Betreuungssache betreffend die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Absehen

    Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, FamRZ 2021, 138, BGHZ 227, 161).

    Dass keine Möglichkeit bestanden hätte, diesen allgemeinen Gefahren durch eine entsprechende Gestaltung der Anhörungssituation Rechnung zu tragen, lässt sich den Ausführungen des Landgerichts nicht entnehmen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 10 und vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - FamRZ 2021, 138 Rn. 20 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20

    Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, juris, BGHZ 227, 161).

    b) Der pauschale Verweis des Landgerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - juris Rn. 26 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20

    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch

    Allein der Hinweis auf die aus der Pandemie folgenden allgemeinen Infektions- und - daraus resultierend - Erkrankungsrisiken ist bereits im Ansatz nicht geeignet, eine Ausnahme vom Erfordernis der persönlichen Anhörung zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - und vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

    Der vom Amtsgericht insoweit bemühte Hinweis auf die allgemeinen Gefahren der Corona-Pandemie ist bereits im Ansatz nicht geeignet, eine Ausnahme vom Erfordernis der persönlichen Anhörung zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die

    Holt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren ein neues Sachverständigengutachten ein, kommt ein Absehen von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138).

    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 18 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 8 f. mwN).

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit

    Ist der eine Unterbringung genehmigende Beschluss des Amtsgerichts durch weitere Verfahrensbeteiligte - etwa durch die gemäß § 335 Abs. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen beschwerdeberechtigten Personen oder durch den Verfahrenspfleger - zulässig mit der Beschwerde angefochten worden, ist der Betroffene zur Rechtswahrung nicht gehalten, selbst eine Beschwerde einzulegen; vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwer des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwer an (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138).

    Vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwer des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwer an (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 16 mwN und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 7).

  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20

    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen durch das

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 133/21

    Gerichtliche Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei seiner

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 436/20

    In einer Betreuungssache kann das Rechtsbeschwerdegericht ausnahmsweise auch dann

  • BGH, 30.08.2023 - XII ZB 504/22

    Inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbeschwerdeschrift nach § 71 Abs. 1 Satz 2

  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 4 Ws 267/20

    Verpflichtung zu einer mündlichen Anhörung des Verurteilten angesichts der

  • AG Ingolstadt, 29.03.2021 - 14 XIV 91/21

    Abschiebungshaft: Videoanhörung des Betroffenen wegen SARS-CoV-2-Infektion

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