Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20   

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https://dejure.org/2021,38138
BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20 (https://dejure.org/2021,38138)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2021 - V ZR 30/20 (https://dejure.org/2021,38138)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - V ZR 30/20 (https://dejure.org/2021,38138)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 3
    Überlassungsvertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern; Heillose Zerrütung des Vertrauensverhältnisses zwischen Übertragenden und dem Übernehmenden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. Abs. 3
    Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. Abs. 3
    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern; Heillose Zerrütung des Vertrauensverhältnisses zwischen Übertragenden und dem Übernehmenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern - und der spätere Geschwisterstreit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Notarieller Vertrag: Haus gegen Pflege - Nach heftigen Konflikten verlangt der ehemalige Eigentümer von der Schwester das Haus zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilie übergeben - kann Rückgabe verlangt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsgrundlage bei Grundstücksübertragung gegen Wohnrecht und Pflege

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Vertrag zur Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist dauerhaftes, gegenseitiges Vertrauen Geschäftsgrundlage - Mögliche Rückübertragung des Eigentums bei heilloser Zerrüttung der Geschwisterbeziehung

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung des § 313 BGB auf einen Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1382
  • MDR 2021, 1526
  • DNotZ 2022, 290
  • NZM 2022, 307
  • FamRZ 2021, 1846
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78).

    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.

    Sollte eine Vertragsanpassung in Form von Geldleistungen nicht möglich bzw. dem Kläger wegen der finanziellen Verhältnisse der Beklagten nicht zumutbar sein, könnte er die Rückübertragung des zugewendeten Eigentums an dem Hausgrundstück von der Beklagten verlangen (§ 313 Abs. 3 BGB; vgl. auch Senat, Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78 mwN).

    Das bedeutete nicht die Entstehung eines Rückgewährschuldverhältnisses nach § 346 BGB (§ 313 Abs. 3 Satz 1 BGB), sondern, weil der Vertrag wegen der Pflegeverpflichtung Elemente eines Dauerschuldverhältnisses enthält (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), die Auflösung des Vertrags mit Wirkung ex nunc mit der Folge, dass die Beklagte das Grundstück zurückzuübertragen hätte und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit würde (vgl. Senat, Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, aaO).

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Ist Grundlage des Anspruchs des Klägers auf Rückübertragung aber nicht die Nicht- oder Schlechtleistung der Pflege, sondern die Unzumutbarkeit der persönlichen Leistungen durch die Beklagte, bestimmt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks besteht, nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB (vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854).

    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Für die Umstände, auf die die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützt werden soll, trägt zwar derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2002 - V ZR 398/01, NJW 2003, 510).
  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Zwar hat diese Vorrang vor den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17, NJW 2018, 2469 Rn. 36 mwN).
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner Rechtsansicht auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2000 - X ZR 246/98, juris Rn. 33), übersieht es, dass diese zu der früheren Rechtslage ergangen ist.
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 233/20

    Nießbrauch: Kündigung bei Nichtzahlung des vereinbarten wiederkehrenden Entgelts

    bb) Anders liegt es indessen, wenn in dem Bestellungsvertrag - wie hier - eine Verpflichtung des Berechtigten zur Zahlung eines laufendenden Entgelts vereinbart ist; in diesem Fall enthält das Kausalverhältnis Elemente eines Dauerschuldverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 1974 - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123 f.; zur lebenslangen Pflegeverpflichtung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20, FamRZ 2021, 1846 Rn. 16; zum Hofübergabevertrag vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2015 - X ZR 98/13, BGHZ 208, 154 Rn. 24).

    c) Bei der Verletzung von Pflichten aus einem Dauerschuldverhältnis geht die Kündigung gemäß § 314 BGB dem Rücktritt gemäß § 323 Abs. 1 BGB regelmäßig - und so auch hier - vor (vgl. BT-Drucks. 14/040 S. 177; BGH, Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, NJW 1981, 1264, 1265; Urteil vom 8. Dezember 2015 - X ZR 98/13, BGHZ 208, 154 Rn. 23 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20, FamRZ 2021, 1846 Rn. 16 zu § 313 Abs. 3 BGB).

  • OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung

    Auf die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 - das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Hilfsantrags (Rückauflassung und Zustimmung zur Eigentumsübertragung) zurückgewiesen worden ist und die Sache in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 (im Folgenden Revisionsurteil) - ist für das vorliegende Verfahren gemäß § 563 Abs. 2 ZPO zugrunde zu legen, dass ein Anspruch auf Rückübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung dann in Betracht kommt, wenn das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden "heillos zerrüttet" ist.

    Folge ist, dass die Beklagte an den Kläger das Grundstück zurückzuübertragen hat und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 -, Rn. 16, juris).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20   

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https://dejure.org/2021,17985
VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20 (https://dejure.org/2021,17985)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 (https://dejure.org/2021,17985)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 11 S 3759/20 (https://dejure.org/2021,17985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 ; AufenthG § 5 ; AufenthG § 34
    Berücksichtigen einer erst im Aufbau begriffenen Beziehung des Vaters zu seinem Kind bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 ; AufenthG § 5 ; AufenthG § 34
    Berücksichtigen einer erst im Aufbau begriffenen Beziehung des Vaters zu seinem Kind bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1846
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12, und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 21, und vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30).

    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (BVerfG, Beschluss vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30, und vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 -, juris Rn. 14).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das auch einen nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, Beschluss vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 16 f.).

    Die Entwicklung eines Kindes wird nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (BVerfG, Beschluss vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.09.2018 - 11 S 240/17 -, juris Rn. 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 58 ff.).

    Art und Weise der bisherigen Beziehung können zwar ein erhebliches Indiz dafür sein, wie sich die Familienmitglieder künftig zueinander verhalten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 64; OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 44).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 63 Abs. 2 GKG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 102).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    (b) Ein am Maßstab des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in das jeweils betroffene Grundrecht liegt bei allen den Ausländer belastenden Entscheidungen über aufenthaltsbeendende Maßnahmen vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15).

    Dazu gehören Entscheidungen über Anträge auf Erteilung oder Verlängerung sowie über die Aufhebung oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15, vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 16, vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 88, und vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30), asylrechtliche Statusentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15) sowie die Ausweisung, die das Erlöschen eines Aufenthaltstitels bewirkt (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) und zur Anordnung einer Titelerteilungssperre führt (§ 11 Abs. 1 AufenthG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 23).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12, und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 21, und vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Sie determinieren die Auslegung des in § 5 Abs. 1 AufenthG normierten Tatbestandsmerkmals "in der Regel" (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 14).

    Dies gilt aufgrund des dargestellten Eingriffscharakters von Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers auch dann, wenn dieser einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat (dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 29 ff.).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12, und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 21, und vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Dazu gehören Entscheidungen über Anträge auf Erteilung oder Verlängerung sowie über die Aufhebung oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15, vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 16, vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 88, und vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30), asylrechtliche Statusentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15) sowie die Ausweisung, die das Erlöschen eines Aufenthaltstitels bewirkt (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) und zur Anordnung einer Titelerteilungssperre führt (§ 11 Abs. 1 AufenthG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 23).

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet die Wahrnehmung der Elternverantwortung im Interesse des Kindeswohls (BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 84, 97).

    Dabei ist jedes Mitglied der Familie berechtigt, Eingriffe in die eheliche oder familiäre Gemeinschaft geltend zu machen, weil dieses Grundrecht auch die Freiheit des Einzelnen in der gelebten Gemeinschaft sowie den Erhalt dieser Gemeinschaft schützt (BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 89 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Es muss Wiederholungsgefahr bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42, m. w. N.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 24.11.2020 - 2 L 104/18 -, juris Rn. 34 f.; unentschieden OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 27; a. A. möglicherweise VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 2065/20 -, juris Rn. 14 ff.).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

    Verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Vorgaben sind bei der Auslegung des Ausländerrechts und auch bei der Anwendung der Bestimmungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 -, juris Rn. 13; zur verfassungskonformen Auslegung aufenthaltsrechtlicher Tatbestandsmerkmale siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 57, und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2020 - 11 S 3717/20

    Vorliegen eines Ausweisungsinteresses wegen strafgerichtlicher Verurteilung; kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12, und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 21, und vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30).

    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (BVerfG, Beschluss vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 30, und vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 -, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Dazu gehört nicht nur der Vollzug der Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) durch Abschiebung (§ 58 AufenthG), der zum zwangsweisen Verlassen des Bundesgebiets und ggf. zur räumlichen Trennung des Ausländers von Familienangehörigen führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 -, juris Rn. 20 ff.).

    Bei der Würdigung der Eltern-Kind-Beziehung ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen grundsätzlich davon auszugehen, dass der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen und das Kind beide Eltern braucht (BVerfG, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 7).

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Es muss Wiederholungsgefahr bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42, m. w. N.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 24.11.2020 - 2 L 104/18 -, juris Rn. 34 f.; unentschieden OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 27; a. A. möglicherweise VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 2065/20 -, juris Rn. 14 ff.).

    Art und Weise der bisherigen Beziehung können zwar ein erhebliches Indiz dafür sein, wie sich die Familienmitglieder künftig zueinander verhalten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 64; OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 44).

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20
    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

    Dazu gehören Entscheidungen über Anträge auf Erteilung oder Verlängerung sowie über die Aufhebung oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15, vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 16, vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 88, und vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30), asylrechtliche Statusentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15) sowie die Ausweisung, die das Erlöschen eines Aufenthaltstitels bewirkt (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) und zur Anordnung einer Titelerteilungssperre führt (§ 11 Abs. 1 AufenthG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

  • VGH Bayern, 11.09.2014 - 10 CS 14.1581

    Zur Frage des Verhältnisses der Mitwirkungspflichten nach § 82 Abs. 1 AufenthG

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1631/19

    Eilrechtsschutz gegen nicht unanfechtbare Ausweisung - Beachtung der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 13 S 2428/08

    Zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei strafgerichtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 11 S 2450/13

    Nachweis der Identität durch irakischen Proxy-Pass

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Demnach kommt ein Ausweisungsinteresse zum einen aus spezialpräventiven Gründen in Betracht (vgl. zum Erfordernis einer Wiederholungsgefahr im Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.06.2021 - 11 S 19/21 -, juris Rn. 10 f., vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 8, und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    Vielmehr hat es die in diesem Zusammenhang gebotene eigenständige Prüfung der Atypik des Falles am Maßstab der Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 EMRK durchgeführt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 15 ff.).

    Mit dieser Haltung liegt das Verwaltungsgericht auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Senats (zu Einzelheiten vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 20 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

    Eine darauf bezogene Gefahrenprognose ist daher grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Ausländers einen der Tatbestände des § 54 AufenthG erfüllt (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 8, und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42; a. A. möglicherweise VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 2065/20 -, juris Rn. 14 ff.).

    Hat der Ausländer einen dieser Tatbestände dagegen bereits verwirklicht, kann eine spezialpräventive Gefahrenprognose maßgeblich auf diese Tatsache gestützt werden, wenn die Umstände des Einzelfalls eine Wiederholung nahelegen, wie dies etwa bei der mehrfachen Begehung von Straftaten, bei Straftaten aufgrund einer Suchtmittelerkrankung oder bei besonderen persönlichen Veranlagungen der Fall sein kann (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 9 f., und vom 02.03.2020 - 11 S 2293/18 -, juris Rn. 14 f.).

  • VG Hannover, 29.09.2022 - 5 A 5054/21

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsgründe; Verbrauch; Bleibeinteresse; kein

    Hat der Ausländer bereits einen der in § 54 AufenthG normierten Tatbestände verwirklicht, kann eine spezialpräventive Gefahrenprognose maßgeblich auf diese Tatsache gestützt werden, wenn die Umstände des Einzelfalls eine Wiederholung nahelegen, wie dies etwa bei der mehrfachen Begehung von Straftaten, bei Straftaten aufgrund einer Suchtmittelerkrankung oder bei besonderen persönlichen Veranlagungen der Fall sein kann (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 8.6.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 9 f., und vom 2.3.2020 - 11 S 2293/18 -, juris Rn. 14 f.).
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