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   BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78   

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https://dejure.org/1980,301
BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (https://dejure.org/1980,301)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (https://dejure.org/1980,301)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - IV ZR 115/78 (https://dejure.org/1980,301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung des Kindesunterhalts - Prozessvergleich als Gegenstand einer Abänderungsklage - Anspruch auf Abänderung einer Scheidungsvereinbarung über den Unterhalt der Kinder - Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und Feststellung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrag zugunsten Dritter - Unterhaltspflicht - Scheidungsvereinbarung - Forderungsrecht - Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1585c
    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen Kinder; Einräumung eines eigenen Forderungsrechts zu Gunsten der Kinder; Auslegung einer Scheidungsvereinbarung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1577
    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Begriff des Arbeitseinkommens

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 385
  • FamRZ 1980, 342
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 17.05.1966 - 8 W 71/66
    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
    Sie bejaht die Aktivlegitimation der Kläger zu 2 bis 4 für eine Abänderungsklage und vertritt hinsichtlich der in Rechtsprechung und Lehre umstrittenen Frage, ob ein Prozeßvergleich für den am Abschluß nicht beteiligten, aber durch den Vergleichsinhalt nach § 328 BGB begünstigten Dritten einen Vollstreckungstitel darstellt, den gegenteiligen Standpunkt (gleichfalls für die Bejahung etwa OLG Celle MDR 1954, 746 [OLG Celle 16.09.1954 - 4 W 289/54]; OLG Nürnberg FamRZ 1966, 379; Brühl/Göppinger/Mutschier, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Bd. I Rdn. 940; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 794 Anm. II 3 b, jeweils m.w.N. - wie das Berufungsgericht für die Verneinung der Frage etwa OLG München NJW 1957, 1367 [OLG München 18.04.1957 - 8 W 883/57]; OLG Celle NJW 1966, 1367; KG NJW 1973, 2032; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 37. Aufl. § 794 Anm. 2 B; Rosenberg/Schwab, ZPR 12. Aufl. § 132 I 4 S. 722; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 794 Anm. 5 a; Zöller/Scherübl, ZPO 12. Aufl. § 794 Anm. II 2 c; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 794 Anm. C IV a 9, jeweils m.w.N.).

    Auch wenn die Vereinbarungen der Eltern nicht die Zuwendung neuer (zusätzlicher) Ansprüche an die Kinder zum Gegenstand hatten, sondern - wie es in derartigen Fällen die Regel ist - nur die Festsetzung des ohnehin geschuldeten Unterhalts der Höhe nach bezweckten (vgl. Hanisch NJW 1971, 1016, 1018 [OLG Celle 17.05.1966 - 8 W 71/66]; Wächter FamRZ 1976, 253), können sie, da der Abschluß von Verträgen zu Lasten Dritter nicht möglich ist, insoweit lediglich Wirkungen zugunsten der Kinder entfalten, nicht jedoch gegen sie wirken.

  • KG, 18.06.1973 - 22 W 623/73
    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
    Sie bejaht die Aktivlegitimation der Kläger zu 2 bis 4 für eine Abänderungsklage und vertritt hinsichtlich der in Rechtsprechung und Lehre umstrittenen Frage, ob ein Prozeßvergleich für den am Abschluß nicht beteiligten, aber durch den Vergleichsinhalt nach § 328 BGB begünstigten Dritten einen Vollstreckungstitel darstellt, den gegenteiligen Standpunkt (gleichfalls für die Bejahung etwa OLG Celle MDR 1954, 746 [OLG Celle 16.09.1954 - 4 W 289/54]; OLG Nürnberg FamRZ 1966, 379; Brühl/Göppinger/Mutschier, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Bd. I Rdn. 940; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 794 Anm. II 3 b, jeweils m.w.N. - wie das Berufungsgericht für die Verneinung der Frage etwa OLG München NJW 1957, 1367 [OLG München 18.04.1957 - 8 W 883/57]; OLG Celle NJW 1966, 1367; KG NJW 1973, 2032; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 37. Aufl. § 794 Anm. 2 B; Rosenberg/Schwab, ZPR 12. Aufl. § 132 I 4 S. 722; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 794 Anm. 5 a; Zöller/Scherübl, ZPO 12. Aufl. § 794 Anm. II 2 c; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 794 Anm. C IV a 9, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1966 - V ZR 203/63

    Klage gegen den ehemaligen Ehegatten auf Leistungen aus einem Unterhaltsvertrag -

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
    In einem weiteren vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist zwar eine Vereinbarung der Ehegatten anläßlich der bevorstehenden Scheidung ohne weiteres auch als Vertrag zugunsten der Kinder angesehen worden (BGH NJW 1967, 152 = FamRZ 1967, 35).
  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
    Demgemäß hat der Senat eine derartige Scheidungsvereinbarung in seiner Entscheidung BGHZ 31, 210 dahin ausgelegt, daß der Vater sich mit der Zusage der Unterhaltszahlung für das Kind verpflichtet habe, den entsprechenden Betrag an die Mutter persönlich zu entrichten und daß diese dafür ihm gegenüber die Pflicht übernommen habe, ihn insoweit von der Unterhaltspflicht für das bei ihr lebende und von ihr zu versorgende Kind zu befreien (a.a.O. S. 218 f.).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Ihm steht insofern grundsätzlich ein Wahlrecht zu (Senatsurteil vom 16. Januar 1980 - IVb ZR 115/78 - FamRZ 1980, 342, 343; Johannsen/Henrich/Brudermüller Eherecht 4. Aufl. § 323 ZPO Rdn. 141; Graba Die Abänderung von Unterhaltstiteln 3. Aufl. Rdn. 105 f. und FamRZ 2005, 678, 679; Soyka Die Abänderungsklage im Unterhaltsrecht 2. Aufl. Rdn. 174; Wendl/Thalmann Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 8 Rdn. 168).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

    Vielmehr kommt es insoweit auf den tatsächlichen Mehraufwand an, den der Empfänger einer derartigen Zulage hat (BGH Urteil vom 16. Januar 1980 - IV ZR 115/78 - FamRZ 1980, 342, 343 f. zum Auslandszuschlag nach § 55 BBesG und Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - XII ZR 112/92 - FamRZ 1994, 21, 22 zur Fliegeraufwandsentschädigung für Kampfflieger).
  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    Das Verbot, Verträge zu Lasten Dritter zu schließen, steht zudem in der Regel der Wirksamkeit solcher Vereinbarungen entgegen, nach denen die Rechtsposition eines Dritten ohne dessen Mitwirkung verkürzt werden soll (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Januar 1980 - IV ZR 115/78, juris Rn. 9 f. [zu Verträgen über den Unterhalt eines nach dem Gesetz unterhaltsberechtigten Dritten]; vom 29. September 2016 - I ZR 11/15, juris Rn. 52, 61 [zur Erstreckung einer Vereinbarung über einen Anspruchsverzicht auf etwaige gesetzliche Ausgleichsansprüche Dritter]; vom 4. Juli 2018 - IV ZR 121/17, NJW 2018, 2958 Rn. 19 f. [zu Versicherungsverträgen mit Subsidiaritätsklausel für den Fall der gesetzlich geregelten Mehrfachversicherung]; vgl. zu dieser Fallgruppe insgesamt auch Staudinger/Klumpp, BGB, Neubearb.
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