Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.1979 - 17 UF 100/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1672
OLG Celle, 06.11.1979 - 17 UF 100/79 (https://dejure.org/1979,1672)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.1979 - 17 UF 100/79 (https://dejure.org/1979,1672)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 1979 - 17 UF 100/79 (https://dejure.org/1979,1672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 914
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Im übrigen ist nicht auszuschließen, daß der Beklagte bei unmittelbarer Inanspruchnahme auf Unterhalt durch seinen Sohn mit Erfolg von den ihm nach § 242 BGB zustehenden Kontrollmöglichkeiten (vgl. dazu etwa Palandt/Diederichsen BGB 46. Aufl. § 1610 Anm. 4a cc; BGB-RGRK/Mutschler a.a.O. § 1610 Rdn. 11; AK-BGB/Derleder § 1610 Rdn. 19; OLG Celle FamRZ 1980, 914) Gebrauch gemacht hätte und es daraufhin jedenfalls für die hier noch strittige Zeit nicht zu Unterhaltsleistungen über die freiwilligen Zahlungen von monatlich 230/300 DM hinaus gekommen wäre.
  • OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen

    Der Unterhaltsverpflichtete ist zu einer gewissen Kontrolle der Ausbildung aus § 242 BGB berechtigt und kann die Vorlage von Zeugnissen über Zwischenprüfungen, erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Studienbescheinigungen usw. verlangen (OLG Celle, FamRZ 1980, 914).
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 11 UF 131/98

    Zahlung von Ausbildungsunterhalt im Hinblick auf ein Betreiben des Studiums mit

    Es ist unbestritten, daß den unterhaltspflichtigen Eltern wegen des Gegenseitigkeitsverhältnisses, welches den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt prägt, ein Recht zu einer gewissen Kontrolle der Ausbildung zusteht und sie demgemäß auch die Vorlage von Zeugnissen verlangen können (OLG Celle FamRZ 1980, 914).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1983 - 1 WF 26/83

    Studienabbruch; Studienunterbrechung; Studienfachwechsel; Beratung mit

    bei einer Studienunterbrechung und einer späteren Fortführung des Studiums mit anderen Fächern bzw. einer anderen Fachrichtung sich mit dem Barunterhaltsverpflichteten insoweit berät (vgl. OLG Celle FamRZ 1980, 914).
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 11 U 131/98
    Es ist unbestritten, daß den unterhaltspflichtigen Eltern wegen des Gegenseitigkeitsverhältnisses, welches den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt prägt, ein Recht zu einer gewissen Kontrolle der Ausbildung zusteht und sie demgemäß auch die Vorlage von Zeugnissen verlangen können (OLG Celle FamRZ 1980, 914).
  • OLG Bamberg, 22.01.1981 - 2 UF 209/80
    Zum Teil wird auf die ziffernmäßige Bezeichnung der verlangten Leistung abgestellt (so Lange in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 1613 Rdn. 3), bzw. gefordert, die Mahnung müsse auch im Unterhaltsrecht dem Verpflichteten wenigstens die betragsmäßige Konkretisierung des Geforderten ermöglichen, zum Beispiel dadurch, daß bei Unterhaltsforderungen ehelicher Kinder dem Schuldner die Richtsätze der Düsseldorfer Tabelle mitgeteilt werden (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 917); zur Inverzugsetzung reiche es auch aus, wenn der Gläubiger dem Unterhaltsschuldner gegenüber zum Ausdruck bringe, er benötige und fordere weiterhin einen bestimmten Mindestunterhalt (vgl. OLG Celle FamRZ 1980, 914; Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1613 Anm. 2 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht