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   BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 539/80   

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https://dejure.org/1981,1457
BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 539/80 (https://dejure.org/1981,1457)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1981 - IVb ZR 539/80 (https://dejure.org/1981,1457)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1981 - IVb ZR 539/80 (https://dejure.org/1981,1457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Härteklausel bei einer Scheidung - Abhängigkeit einer Berufung auf § 1568 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einer inneren Bindung an eine Ehe - Zulässigkeit der Berücksichtigung einer inneren Bindung an eine Ehe innerhalb der Prüfung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1568
    Annahme einer schweren Härte wegen Verschlechterung des Krankenversicherungsschutzes

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2516
  • MDR 1981, 921
  • FamRZ 1981, 649
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1979 - IV ZR 72/78

    Begriff der außergewöhnlichen Härte

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 539/80
    Im Urteil vom 31. Januar 1979 (IV ZR 72/78 - FamRZ 1979, 422, 423) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es nicht unzulässig ist, bei der Prüfung der Frage, ob die Scheidung für den Antragsgegner eine schwere Härte darstellt, dessen Einstellung zur Ehe und dessen Bindung an sie zu berücksichtigen.

    Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Anwendungsbereich der Härteklausel auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die nachteiligen Auswirkungen der Ehescheidung für den betroffenen Ehegatten die Intensität einer schweren, ihm ausnahmsweise nicht zumutbaren Härte erreichen (vgl. BGH FamRZ 1979, 422, 423), kann eine schwere Härte entgegen der Ansicht der Revision jedenfalls nicht allein deshalb bejaht werden, weil der Krankenversicherungsschutz des Antragsgegners nach der Scheidung hinter demjenigen bei bestehender Ehe zurückbleibt und damit der bisherige Versorgungsstatus nicht aufrechterhalten wird.

  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 42/80

    Revisionsgrund - Aktenwidrigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 539/80
    Diese Feststellungen liegen auf tatsächlichem Gebiet und sind daher mit dem Vorwurf, die ärztlichen Bescheinigungen rechtfertigten in Wahrheit die Behauptung der Antragsgegnerin, in der Revisionsinstanz nicht angreifbar (vgl. im übrigen das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BGH vom 5. Februar 1981 - IV a ZR 42/80).
  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Davon ist der Senat auch bisher schon ausgegangen, ohne zu der Frage ausdrücklich Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 29. April 1981 - IVb ZR 539/80 - FamRZ 1981, 649).

    Diese ist auf Fälle beschränkt, in denen nach objektiver Beurteilung aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine Ausnahmesituation für den scheidungsunwilligen Ehegatten vorliegt, die es geboten erscheinen läßt, von einer sofortigen Scheidung abzusehen und dem Betroffenen Zeit zu geben, sich auf die durch eine spätere Scheidung eintretende Lage besser einzustellen (vgl. BVerfGE 53, 224, 250; 55, 134 ff.; Senatsurteile vom 29. April 1981 a.a.O., vom 16. September 1981 a.a.O. und vom 24. November 1982 - IVb ZR 328/81 - nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat daher schon entschieden, daß regelmäßig die Erfolgsaussichten einer der Scheidung widersprechenden Partei, sich auf die Härteklausel zu berufen, von vornherein eingeschränkt sind, wenn ihr selbst die Innere Bindung an die Ehe fehlt (vgl. Urteil vom 29. April 1981 a.a.O. S. 649).

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

    Die Anwendung der in Betracht kommenden zweiten Alternative des § 1568 Abs. 1 BGB ist auf Fälle beschränkt, in denen die Auswirkungen der Ehescheidung für den sie, ablehnenden Ehegatten die Intensität einer schweren, ihm ausnahmsweise nicht zumutbaren Härte erreichen (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1981 - IVb ZR 539/80 - FamRZ 1981, 649, 650 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der

    Sie erhebt auch keine spezifizierten Rügen zur Nichtanwendung der Härteklausel des § 1568 Abs. 1 (2. Alternative) BGB, deren Voraussetzungen nach § 616 Abs. 3 ZPO der die Scheidung ablehnende Ehegatte darzulegen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. April 1981 - IVb ZR 539/80 - FamRZ 1981, 649, 650).
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