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   OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86   

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https://dejure.org/1987,2511
OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86 (https://dejure.org/1987,2511)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.1987 - 10 WF 340/86 (https://dejure.org/1987,2511)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - 10 WF 340/86 (https://dejure.org/1987,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1601 ff
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des in dem Haushalt eines Elternteils lebenden volljährigen Kindes auf Unterhalt; Barunterhalt und Naturalunterhalt; Schonfrist zur Arbeitssuche; Anrechnung von Ausbildungsbeihilfe; Suche nach neuem Ausbildungsplatz oder nach einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungsbeihilfe; Bar- und Naturalunterhalt; Unterhaltsbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1606

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 411
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.01.1986 - 4 WF 11/86
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86
    Die Antragstellerin ist als Volljährige verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, ehe sie einen Elternteil auf Unterhalt in Anspruch nehmen kann; ihr ist auch zuzumuten, einfache Tätigkeiten einer ungelernten Arbeiterin oder Putzarbeiten zu übernehmen, um ihren Unterhalt selbst zu verdienen (vgl. BGH FamRZ 1985, 1245 = EzFamR BGB § 1602 Nr. = BGHF 4, 928; und Senatsurteile vom 18. Oktober 1985 - 10 UF 4/85, und vom 15. November 1985 - 10 UF 172/85, beide n.v.; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 291; 1984, 1250; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 498; OLG Köln FamRZ 1986, 499).
  • OLG Frankfurt, 26.06.1985 - 2 UF 313/84

    Elternteile; Arbeit im im gemeinschaftlichen Betrieb; Unterhaltsverpflichtung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86
    Die Antragstellerin ist als Volljährige verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, ehe sie einen Elternteil auf Unterhalt in Anspruch nehmen kann; ihr ist auch zuzumuten, einfache Tätigkeiten einer ungelernten Arbeiterin oder Putzarbeiten zu übernehmen, um ihren Unterhalt selbst zu verdienen (vgl. BGH FamRZ 1985, 1245 = EzFamR BGB § 1602 Nr. = BGHF 4, 928; und Senatsurteile vom 18. Oktober 1985 - 10 UF 4/85, und vom 15. November 1985 - 10 UF 172/85, beide n.v.; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 291; 1984, 1250; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 498; OLG Köln FamRZ 1986, 499).
  • KG, 11.09.1984 - 17 UF 2474/84

    Anspruch; Unterhalt; Schulabschluss; Jugendlicher; Eltern; Ausbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86
    Der Senat verkennt zwar nicht, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. November 1985 (FamRZ 1986, 151 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 6 = BGHF 4, 1335) nur im Einzelfall in den ersten Jahren nach dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes eine entsprechende Anwendung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB für in Betracht kommend erachtet, und daß das Kammergericht (FamRZ 1985, 419) die Anwendung dieser Bestimmung auf solche Fälle sogar generell ablehnt; der Senat ist jedoch mit der Mehrzahl der Familiensenate des hiesigen Oberlandesgerichts der Auffassung, daß diese Bestimmung in denjenigen Fällen entsprechend anwendbar ist, in denen das gerade erst volljährig gewordene Kind noch ganz in dem Haushalt eines Elternteils lebt, und sich noch in der Schulausbildung oder Lehre befindet, weil sich in den Lebensverhältnissen eines solchen Kindes durch den Eintritt der Volljährigkeit praktisch nichts geändert hat.
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84

    Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86
    Die Antragstellerin ist als Volljährige verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, ehe sie einen Elternteil auf Unterhalt in Anspruch nehmen kann; ihr ist auch zuzumuten, einfache Tätigkeiten einer ungelernten Arbeiterin oder Putzarbeiten zu übernehmen, um ihren Unterhalt selbst zu verdienen (vgl. BGH FamRZ 1985, 1245 = EzFamR BGB § 1602 Nr. = BGHF 4, 928; und Senatsurteile vom 18. Oktober 1985 - 10 UF 4/85, und vom 15. November 1985 - 10 UF 172/85, beide n.v.; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 291; 1984, 1250; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 498; OLG Köln FamRZ 1986, 499).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 340/86
    Der Senat verkennt zwar nicht, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. November 1985 (FamRZ 1986, 151 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 6 = BGHF 4, 1335) nur im Einzelfall in den ersten Jahren nach dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes eine entsprechende Anwendung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB für in Betracht kommend erachtet, und daß das Kammergericht (FamRZ 1985, 419) die Anwendung dieser Bestimmung auf solche Fälle sogar generell ablehnt; der Senat ist jedoch mit der Mehrzahl der Familiensenate des hiesigen Oberlandesgerichts der Auffassung, daß diese Bestimmung in denjenigen Fällen entsprechend anwendbar ist, in denen das gerade erst volljährig gewordene Kind noch ganz in dem Haushalt eines Elternteils lebt, und sich noch in der Schulausbildung oder Lehre befindet, weil sich in den Lebensverhältnissen eines solchen Kindes durch den Eintritt der Volljährigkeit praktisch nichts geändert hat.
  • LSG Hessen, 20.06.1990 - L 6 Ar 1428/89

    Arbeitslosenhilfe - Anrechnung fiktiver Unterhaltsansprüche

    Volljährige Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung - wie die Klägerin - genießen jedoch unterhaltsrechtlich keine irgendwie geartete Lebensstandard-Garantie wie Ehegatten oder Minderjährige (OLG Ffm./M., Urteil vom 16. Januar 1987, FamRZ 1987, S. 411 f.).

    Der Arbeitslose muß sich vielmehr auch selbst nachhaltig um eine Arbeitsstelle bemühen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 1987, FamRZ 1987, S. 411 f.; BGH Urteil vom 6. Dezember 1984, FamRZ 1985, S. 273 ff.; BGH Urteil vom 4. April 1985, FamRZ 1985, S. 1245 f.; Schlegel, Unterhaltsansprüche erwachsener Arbeitsloser gegen ihre Eltern und subsidiäre Sozialleistungen, FamRZ 1986, S. 856 ff. und BSG, Urt. vom 7. September 1988 a.a.O.).

  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 125/90

    Vorrang des Unterhaltsanspruchs im Arbeitsförderungsrecht

    So wird von der zivilgerichtlichen Rechtspr teilweise die Auffassung vertreten, daß einem Berechtigten, der besondere Erschwernisgründe bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Arbeitsstelle darlegt, eine Schonfrist von drei Monaten zuzubilligen sein kann, in der ein Unterhaltsanspruch nicht ausgeschlossen ist (vgl Oberlandesgericht (OLG) Hamm FamRZ 1987, 411; offengelassen in Oberlandesgericht (OLG) Köln FamRZ 1986, 499).
  • LSG Hessen, 20.06.1990 - L 6 Ar 701/89

    Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - fiktiver Unterhaltsanspruch

    Volljährige Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung - wie die Klägerin - genießen jedoch unterhaltsrechtlich keine irgendwie geartete Lebensstandard-Garantie wie Ehegatten oder Minderjährige (OLG Ffm./M., Urteil vom 16. Januar 1987, FamRZ 1987, S. 411 f.).

    Der Arbeitslose muß sich vielmehr auch selbst nachhaltig um eine Arbeitsstelle bemühen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 1987, FamRZ 1987, S. 411 f.; BGH Urteil vom 6. Dezember 1984, FamRZ 1985, S. 273 ff.; BGH Urteil vom 4. April 1985, FamRZ 1985, S. 1245 f.; Schlegel, Unterhaltsansprüche erwachsener Arbeitsloser gegen ihre Eltern und subsidiäre Sozialleistungen, FamRZ 1986, S. 856 ff. und BSG, Urt. vom 7. September 1988 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 22.11.1990 - L 6 Ar 698/90

    Arbeitslosenhilfe - Anrechnung fiktiver Unterhaltsansprüche

    Volljährige Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung - wie der Kläger - genießen jedoch unterhaltsrechtlich keine irgendwie geartete Lebensstandard-Garantie wie Ehegatten oder Minderjährige (OLG Ffm./M., Urteil vom 16. Januar 1987, FamRZ 1987, S. 411 f.).

    Der Arbeitslose muss sich vielmehr auch selbst nachhaltig um eine Arbeitsstelle bemühen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 1987, FamRZ 1987, S. 411 f.; BGH Urteil vom 6. Dezember 1984, FamRZ 1985, S. 273 ff.; BGH Urteil vom 4. April 1985, FamRZ 1985, S. 1245 f.; Schlegel, Unterhaltsansprüche erwachsener Arbeitsloser gegen ihre Eltern und subsidiäre Sozialleistungen, FamRZ 1986, S. 856 ff. und BSG, Urteil vom 7. September 1988, a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01

    Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim

    Auch wenn an die Unterhaltsbedürftigkeit eines volljährigen Kindes, das sich nicht in einer Ausbildung befindet, strenge Anforderungen zu stellen sind, billigt die Rechtsprechung, sofern nicht besondere Erschwernisgründe vorgetragen werden, für die Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1987, 411).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.1991 - 2 A UF 171/90
    Nach einer Auffassung wird der Grundsatz der Gleichrangigkeit von Barunterhalt und Betreuungsleistungen entsprechend § 1606 Abs. 2 Satz 2 BGB vorübergehend beibehalten (vgl. BGH, FamRZ 1981, 541; OLG Hamm, FamRZ 1987, 411; Leitlinien des OLG München, FamRZ 1988, 1021, Nr. 2.7 f.).
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