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   OLG Karlsruhe, 17.05.1988 - 16 WF 61/88   

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OLG Karlsruhe, 17.05.1988 - 16 WF 61/88 (https://dejure.org/1988,13333)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.1988 - 16 WF 61/88 (https://dejure.org/1988,13333)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 16 WF 61/88 (https://dejure.org/1988,13333)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1182
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Deshalb darf ihm zur Abwehr eines Begehrens, das mangels Klagezustellung noch nicht rechtshängig geworden ist, im allgemeinen keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden (OLG Zweibrücken, FamRZ 1985, 301; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1182; OLG Bremen, FamRZ 1989, 198; LG Koblenz, FamRZ 1998, 1300; OLG Jena, OLG-NL 2001, 42; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rdn. 13; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdn. 25; zu Besonderheiten bei Schutzschriften im gewerblichen Rechtsschutz vgl. MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 114, Rdn. 56).
  • OLG Naumburg, 11.09.2007 - 3 WF 260/07

    Kein PKH-Anspruch des Beklagten bei erst formloser Übersendung der Klageschrift

    Demzufolge geht auch ein Großteil der Literatur und Rechtsprechung im Einklang mit dem entscheidenden Senat zutreffend davon aus, dass im Falle einer nur anhängigen, aber noch nicht rechtshängigen Klage dem Beklagten keine Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung bewilligt werden kann, da es bereits an einem Prozessrechtsverhältnis der Parteien und damit zugleich an einer beabsichtigten Rechtsverteidigung im Sinne von § 114 ZPO fehle (lediglich beispielhaft: Philippi in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 114 Rdnr. 25; BGH, FamRZ 2004, 1708 m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1182, 1183).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsverteidigung - fehlende Rechtshängigkeit

    Für diesen Fall wird von einem Großteil der Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, daß dem Beklagten Prozeßkostenhilfe für seine Rechtsverteidigung nicht bewilligt werden kann, da ein Prozeßrechtsverhältnis zwischen den Parteien erst ab Rechtshängigkeit besteht (so etwa Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 114, Rn. 25; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, 6. Aufl., § 114, Rn. 3; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1182, 1183).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.1988 - 13 WF 319/88   

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https://dejure.org/1988,18605
OLG Koblenz, 08.06.1988 - 13 WF 319/88 (https://dejure.org/1988,18605)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.1988 - 13 WF 319/88 (https://dejure.org/1988,18605)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 13 WF 319/88 (https://dejure.org/1988,18605)
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  • FamRZ 1988, 1182
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 19.01.2000 - 13 WF 16/00

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei negativer Feststellungsklage gegen eine

    Dagegen erreicht der auf negative Feststellung klagende Unterhaltsverpflichtete eine mit einem Rechtsmittel überprüfbare und der materiellen Rechtskraft fähige und damit bestandskräftige Entscheidung in einem mit größeren Sicherheiten ausgestatteten ordentlichen Verfahren (vgl. OLG Hamm, FamRZ 87, 961, 962; Senat - für den Fall der Zahlungsklage -, FamRZ 88, 1182).
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