Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1271
BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88 (https://dejure.org/1989,1271)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1989 - IVb ZR 34/88 (https://dejure.org/1989,1271)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88 (https://dejure.org/1989,1271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflegebedürftiger, geschäftsunfähiger Ehegatte - Voraussetzungen für eine Ehescheidung - Feststellung des endgültigen Scheiterns einer Ehe - Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe bei dreijährigem Getrenntleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565, § 1566, § 1567
    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1988
  • NJW-RR 1989, 1029 (Ls.)
  • MDR 1989, 527
  • FamRZ 1989, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1963 - IV ZR 198/62

    Heimtrennungsklage. Zerrüttung durch nicht zuzurechnende Ehewidrigkeit des

    Auszug aus BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88
    Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage, als § 48 EheG auf die Zerrüttung der Ehe abstellte und die Rechtsprechung diese Vorschrift - wenn auch bereits damals unter Widerspruch von Teilen des Schrifttums - dahin auslegte, daß bei einem geistig behinderten Scheidungskläger zumindest noch ein Empfinden für die Zerrüttung vorhanden sein müsse, damit er die Scheidung erreichen könne (BGHZ 39, 191, 197; BGH Urteil vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272), kommt es jedenfalls heute allein auf das Scheitern der Ehe an.
  • BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch das überwiegende Verschulden eines

    Auszug aus BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88
    Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage, als § 48 EheG auf die Zerrüttung der Ehe abstellte und die Rechtsprechung diese Vorschrift - wenn auch bereits damals unter Widerspruch von Teilen des Schrifttums - dahin auslegte, daß bei einem geistig behinderten Scheidungskläger zumindest noch ein Empfinden für die Zerrüttung vorhanden sein müsse, damit er die Scheidung erreichen könne (BGHZ 39, 191, 197; BGH Urteil vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272), kommt es jedenfalls heute allein auf das Scheitern der Ehe an.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Auch die dauerhafte stationäre Pflege eines Ehegatten in einem Pflegeheim führt für sich genommen nicht zur Trennung der Ehegatten (Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88 - FamRZ 1989, 479; MünchKommBGB/Weber-Monecke 6. Aufl. § 1360 Rn. 2; jurisPK-BGB/Viefhues [Stand: 4. April 2016] § 1361 Rn. 2.1).

    Will ein Ehegatte dennoch die Trennung im Sinne von § 1567 BGB herbeiführen, so bedarf es hierzu einer entsprechenden Äußerung oder eines sonstigen für den anderen Ehegatten erkennbaren Verhaltens, das unmissverständlich den Willen zum Ausdruck bringt, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht weiterführen zu wollen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88 - FamRZ 1989, 479 f.; vgl. auch BSG FamRZ 2010, 973).

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Demgegenüber können Ehegatten zwar häuslich getrennt sein und dennoch - mit den Einbußen, die sich aus dem Fehlen der häuslichen Gemeinschaft notwendig ergeben - die eheliche Lebensgemeinschaft bejahen und verwirklichen (Bundesgerichtshof Urteil vom 25.1.1989 - IVb ZR 34/88 - FamRZ 1989, 479 = juris RdNr 8) .
  • OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

    Ein solcher Zustand jenseits des Zerrüttungsempfindens kann, zumal es nach dem heutigen Scheidungsrecht auf den Grund für das Scheitern der Ehe nicht mehr ankommt, nicht geringer bewertet werden als der bewusste Verlust der ehelichen Gesinnung, sodass die Ehe eines geistig so schwer Geschädigten auf Antrag scheidbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1989, IVb ZR 34/88, NJW 1989, S. 1988 ff. = FamRZ 1989, S. 479 ff., recherchiert bei juris, 2. Leitsatz und Rn. 18).
  • BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00

    Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken

    Unter der Lebensgemeinschaft der Ehegatten ist das Ganze des ehelichen Verhältnisses, primär aber die wechselseitige innere Bindung der Ehegatten zu verstehen (vgl. etwa Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88 - FamRZ 1989, 479, 481; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl., II Rdn. 18).

    Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1989 (aaO) - unter Hinweis auf das neue, allein das Scheitern der Ehe für maßgebend erklärende Recht und im Anschluß an kritische Stimmen in der Literatur (Rolland, 1. EheRG 2. Aufl., § 1565 Rdn. 19; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl., § 27 I 8 S. 297) - nicht aufrechterhalten; Teile des Schrifttums sind ihm darin gefolgt (Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl., § 27 I 8 S. 314; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht 3. Aufl., § 1565 Rdn. 13; MünchKomm/Wolf, BGB 4. Aufl., § 1565 Rdn. 30. A.A. Schwab, aaO II Rdn. 24; einschränkend auch RGRK/Graßhoff, BGB 12. Aufl., § 1565 Rdn. 21).

    Diese Schlußfolgerung ist indes keineswegs zwingend und findet auch im Senatsurteil vom 25. Januar 1989 (aaO) keine tragfähige Stütze.

  • KG, 14.12.2018 - 13 UF 155/17

    Eheliches Güterrecht: Auskunft über das Trennungsvermögen bei "schleichender"

    (bb) Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (§ 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie BGH, Urteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88, FamRZ 1989, 479 [bei juris Rz. 7] und Palandt/Brudermüller, BGB [77. Aufl. 2018], § 1567 Rn. 2, 5; MünchKomm/Weber, BGB [7. Aufl. 2017], § 1567 Rn. 10f.).

    Maßgebend ist insoweit, ob ein Trennungswille besteht, der in derartigen Fällen nicht die Ablehnung der - aufgrund des Wohnens in auf unterschiedlichen Stockwerken gelegenen Wohnungen ohnehin nicht bestehenden - häuslichen Gemeinschaft betrifft, sondern sich auf eine endgültige und vollständige Aufgabe der bisher noch rudimentär verwirklichten Lebensgemeinschaft beziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88, FamRZ 1989, 479 [bei juris LS 1 und Rz. 9]).

    Daher liegt ein Getrenntleben erst vor, wenn der trennungswillige Ehegatte diese Verhaltensabsicht unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989, a.a.O. [bei juris Rz. 9] sowie Palandt/Brudermüller, BGB [77. Aufl. 2018], § 1567 Rn. 5).

    Damit kann sie als Beleg dafür herangezogen werden, dass zwischen den Beteiligten noch letzte Reste einer rudimentären Lebensgemeinschaft bestanden haben und das steht der Annahme eines erkennbaren Trennungswillens entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989, a.a.O. [bei juris Rz. 9]).

  • SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - eheähnliche Gemeinschaft -

    Dieser besteht nämlich auch dann fort, wenn sich die mögliche Kontaktpflege allein auf Besuche des M. bei der Klägerin im Pflegeheim beschränkt (vgl. BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 12 und BGH, FamRZ 1989, 479).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2019 - 9 UF 49/19

    Berücksichtigung nachehelicher Einkommensteigerungen bei der Unterhaltsberechnung

    Will ein Ehegatte dennoch die Trennung im Sinne von § 1567 BGB herbeiführen, so bedarf es hierzu einer entsprechenden Äußerung oder eines sonstigen für den anderen Ehegatten erkennbaren Verhaltens, das unmissverständlich den Willen zum Ausdruck bringt, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht weiterführen zu wollen (BGH, FamRZ 2016, 1142; BGH, FamRZ 1989, 479 f.; vgl. auch BSG FamRZ 2010, 973).
  • KG, 13.12.2018 - 13 UF 155/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs über das Trennungsvermögen bei schleichender

    (bb) Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (§ 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie BGH, Urteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88, FamRZ 1989, 479 [bei juris Rz. 7] und Palandt/Brudermüller, BGB [77. Aufl. 2018], § 1567 Rn. 2, 5; MünchKomm/Weber, BGB [7. Aufl. 2017], § 1567 Rn. 10f.).

    Maßgebend ist insoweit, ob ein Trennungswille besteht, der in derartigen Fällen nicht die Ablehnung der - aufgrund des Wohnens in auf unterschiedlichen Stockwerken gelegenen Wohnungen ohnehin nicht bestehenden - häuslichen Gemeinschaft betrifft, sondern sich auf eine endgültige und vollständige Aufgabe der bisher noch rudimentär verwirklichten Lebensgemeinschaft beziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88, FamRZ 1989, 479 [bei juris LS 1 und Rz. 9]).

    Daher liegt ein Getrenntleben erst vor, wenn der trennungswillige Ehegatte diese Verhaltensabsicht unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989, a.a.O. [bei juris Rz. 9] sowie Palandt/Brudermüller, BGB [77. Aufl. 2018], § 1567 Rn. 5).

    Damit kann sie als Beleg dafür herangezogen werden, dass zwischen den Beteiligten noch letzte Reste einer rudimentären Lebensgemeinschaft bestanden haben und das steht der Annahme eines erkennbaren Trennungswillens entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989, a.a.O. [bei juris Rz. 9]).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 1844/13

    Bedarfsgemeinschaft bei stationärer Pflege eines Ehegatten -

    Demgegenüber können Ehegatten zwar häuslich getrennt sein und dennoch - mit den Einbußen, die sich aus dem Fehlen der häuslichen Gemeinschaft notwendig ergeben - die eheliche Lebensgemeinschaft bejahen und verwirklichen (BSG, Urteil vom 16.04.2013, B 14 AS 71/12 R, RdNr 17 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 25.1.1989, IVb ZR 34/88, JURIS-RdNr 8).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten: Erfolgsaussicht des vom Betreuer der

    Das Landgericht ist dabei zunächst davon ausgegangen, dass die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten infolge des Unfalls und der dauerhaften Unterbringung der Erblasserin in einem Pflegeheim noch nicht zu einem Getrenntleben im Sinne des § 1567 I BGB geführt habe, da sich in solchen Fällen die eheliche Lebensgemeinschaft noch durch Besuchskontakte verwirklichen könne (BGH, NJW 1989, 1988 ff = FamRZ 1989, 479 ff).

    Dabei ist zwar der Wille der Partei selbst zu prüfen (Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 60. Aufl. 2002, § 607 ZPO Rn 5), der andere Ehegatte hat in diesem Genehmigungsverfahren aber kein Beschwerderecht (LG Berlin, BtPrax 1999, 204 ff), so dass die Genehmigungspflicht letztlich kein zuverlässiges Sicherungsinstrument ist, wie auch das oben zitierte vom Bundesgerichtshof entschiedene Verfahren zeigt (BGH, FamRZ 1989, 479) .

    Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (FamRZ 1989, 479 ff) für den Fall der Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten, die eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich macht, allerdings ausgeführt, dass einem geistig geschädigten Antragsteller die Scheidung nicht deshalb verwehrt werden kann, weil er sich nicht einen Rest von Empfinden für die Zerrüttung der Ehe bewahrt habe und damit kein eheliches Empfinden mehr aufweise, also einen äußersten Grad von Eheferne erreicht habe.

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 33/21 R

    Anspruch auf Witwerrente unter Anwendung des bis Ende 1985 geltenden

  • VG Meiningen, 20.08.2019 - 2 K 449/17

    Wohngeldrechtlicher Begriff des dauerhaft Getrenntlebens

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 LW 3/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11

    Voraussetzungen des Wegfalls des Ehegattenerbrechts

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.01.2005 - L 1 AL 156/04

    Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten ist beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 8 LW 5/07

    Rentenversicherung

  • OLG München, 07.07.1997 - 26 UF 826/97

    Begriff des Getrenntlebens

  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 13 U 17/08

    Eigentümer-Benutzer-Verhältnis: Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf

  • OLG München, 13.09.2006 - 33 Wx 138/06

    Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen Genehmigung zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2000 - 18 B 814/99

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender ehelicher

  • KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05

    Scheidungsverfahren: Fehlende Beschwerdebefugnis eines Ehegatten für Beschwerde

  • OLG Frankfurt, 12.06.2020 - 8 UF 278/19

    Versorgungsausgleich als noch zur entscheidung anstehende Folgesache im Sinne von

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 12 AS 236/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 LW 2/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2012 - L 7 AS 1364/12
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 10 W 12/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht