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   BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88   

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https://dejure.org/1988,1174
BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88 (https://dejure.org/1988,1174)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1988 - IVb ZR 23/88 (https://dejure.org/1988,1174)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 (https://dejure.org/1988,1174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einkünfte - Unterhaltsbestandteile - Deckung des dringendsten Bedarfs - Laufender Unterhalt - Krankenvorsorgeunterhalt - Verpflichtung eines Beamten zur Zahlung nachehelichen Unterhalts - Geltendmachung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle - Verweis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1578, § 1579
    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen unverhältnismäßig hohen Krankheitsvorsorgeunterhalts; Voraussetzungen der zeitlichen Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs; Unterhaltsberechtigung bei kurzer Dauer der Ehe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 386
  • FamRZ 1989, 483
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Im Rahmen der umfassenden Billigkeitsabwägung, die die Vorschrift ebenso wie der weithin gleichlautende § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt, ist nach dem Gesetz stets zu prüfen die Dauer der Ehe, die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit sowie die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder (vgl. zu § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB Senatsurteil vom 9. Juli 1986 - IVb ZR 39/85 - FamRZ 1986, 886, 888).

    Dies trifft zu, soweit der bisher zugebilligte Elementarunterhalt der Ehefrau in Frage steht (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1986 aaO S. 889).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Zwar geht das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend davon aus, daß für Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 Nr. 1 BGB das Vorliegen einer kurzen Ehe nicht ausreicht, sondern zusätzlich zu prüfen ist, inwieweit eine Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582).

    Es kommt deswegen bevorzugt darauf an, in welcher Weise die Unterhaltspflicht im konkreten Fall den Schuldner trifft (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 aaO Seite 583).

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Die Revision stellt zu Unrecht in Frage, daß die Ehefrau nach den maßgebenden ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Scheidung grundsätzlich einen Krankenversicherungsschutz beanspruchen kann, wie er für eine Beamtenfamilie kennzeichnend ist (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - FamRZ 1983, 676, 677).

    Handelte sie dieser Verpflichtung zuwider, hätte sie im Krankheitsfall unterhaltsrechtliche Nachteile aus § 1579 Nr. 3 BGB zu gewärtigen; auch konnte der Ehemann in diesem Falle durch eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) erreichen, daß der Krankheitsvorsorgeunterhalt direkt an eine Versicherung gezahlt wird (vgl. dazu Senatsurteile vom 23. März 1983 aaO Seite 678 und vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684 zum insoweit gleichzubehandelnden Altersvorsorgeunterhalt).

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Die Revision macht weiter geltend, mit dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebenstandard (dazu zuletzt Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVb ZR 102/86 - FamRZ 1988, 265, 267) sei es nicht zu vereinbaren, daß der Unterhaltsbedarf der Ehefrau nach der Berechnung des Berufungsgerichts auf insgesamt monatlich 1.513,05 DM veranschlagt werde, während das anrechnungsfähige Einkommen des Ehemannes, erhöht um den eigenen Krankenversicherungsbeitrag, nur 2.949,58 DM betrage.

    Danach ist" dem Grundsatz durchaus Rechnung getragen, daß der Unterhaltsbedarf des erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten höher anzusetzen ist als der des nicht erwerbstätigen geschiedenen Ehegatten (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 aaO).

  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 348/81

    Anrechnung von öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Insgesamt kann danach die Billigkeitsabwägung des Berufungsgerichts keinen Bestand haben, weil nicht auszuschließen ist, daß es bei vollständiger und rechtlich einwandfreier Beurteilung zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. dazu Senatsurteil vom 12. Januar 1983 - IVb ZR 348/81 - FamRZ 1983, 670, 672).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1987 - 2 UF 128/86
    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Ehebedingte Nachteile verdienen in diesem Zusammenhang allgemein nur dann Beachtung, wenn sie bei Einsetzen des Unterhaltsanspruchs noch fortwirken und nicht schon durch eine Änderung der Verhältnisse überholt sind (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1254, 1256).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß anders als beim Altersvorsorgeunterhalt (insoweit vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 445) kein grundsätzlicher Vorrang des laufenden Unterhalts besteht, weil auch die Versicherung gegen Krankheit als wichtiger Teil des gegenwärtigen Unterhaltsbedarfs des Berechtigten angesehen werden muß, zumal, wenn nach dessen Gesundheitszustand damit zu rechnen ist, daß er auf häufige ärztliche Betreuung angewiesen sein wird (vgl. unveröffentlichtes Senatsurteil vom 13. Juli 1983 - IVb ZR 7/82; BGB-RGRK/Cuny aaO; Palandt/Diedrichsen BGB 47. Aufl. § 1587 Anm. 3 c; Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 169).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Denn schon wegen einer derart kurzen Dauer der Ehe kann die innere Rechtfertigung für eine unbeschränkte Unterhaltsverpflichtung fehlen, was das Berufungsgericht nach den von ihm angeführten Beispielen offenbar nicht gesehen hat (für den Fall extrem kurzer Ehedauer vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 - FamRZ 1981, 944, 945 f).
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 388/81

    Bemessung des Unterhalts im Hinblick auf die Krankenversicherung der geschiedenen

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Was die Revision gegen diese Bemessungsweise vorbringt, die methodisch dem Senatsurteil vom 1. Juni 1983 (IVb ZR 388/81 - FamRZ 1983, 888) entspricht, greift im wesentlichen nicht durch.
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZR 7/82

    Anspruch auf Elementarunterhalt - Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts -

    Auszug aus BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß anders als beim Altersvorsorgeunterhalt (insoweit vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 445) kein grundsätzlicher Vorrang des laufenden Unterhalts besteht, weil auch die Versicherung gegen Krankheit als wichtiger Teil des gegenwärtigen Unterhaltsbedarfs des Berechtigten angesehen werden muß, zumal, wenn nach dessen Gesundheitszustand damit zu rechnen ist, daß er auf häufige ärztliche Betreuung angewiesen sein wird (vgl. unveröffentlichtes Senatsurteil vom 13. Juli 1983 - IVb ZR 7/82; BGB-RGRK/Cuny aaO; Palandt/Diedrichsen BGB 47. Aufl. § 1587 Anm. 3 c; Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 169).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82

    Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente;

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 379/81

    Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Ein Verstoß gegen § 308 ZPO liegt insoweit nicht vor, solange kein höherer als der mit der Klage geltend gemachte Gesamtunterhalt zugesprochen wird (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 - FamRZ 1989, 483, 485 zu 3 c).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Beim Krankenvorsorgeunterhalt besteht ein grundsätzlicher Vorrang des Elementarunterhalts nicht, weil die Krankenversicherung einen wichtigen Teil des gegenwärtigen Unterhalts beinhaltet (vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 485).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Dies steht mit dem Grundsatz im Einklang, dass nur für den Fall, dass sich ein einheitlicher Streitgegenstand aus einzelnen, un selbständigen Posten zusammensetzt, das Gericht ohne Verstoß gegen § 308 ZPO die Einzelposten verschieben darf, wenn nur die Endsumme (d.h. die Gesamtklageforderung) nicht überschritten wird (vgl. für einzelne Unterhaltsposten: BGH, Urteil vom 07.12.1988, IVb ZR 23/88, NJW-RR 1989, 387; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 308, Rn 4 mwN).
  • OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

    Je kürzer die Ehedauer, desto geringer sind die Anforderungen an die Billigkeitsabwägung; entsprechend sind die Anforderungen bei einer nur bis zu zweijährigen Ehedauer geringer als bei einer längeren Ehe, denn schon wegen einer derart kurzen Dauer der Ehe kann die innere Rechtfertigung für eine unbeschränkte Unterhaltsverpflichtung fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1988, IVb ZR 23/88, FamRZ 1989, S. 483 ff., recherchiert bei juris, 2. Leitsatz und Rn. 30 ff.; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1579 Rn. 6 - 9).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09

    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).

    Die Probleme, einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu erreichen, können sich bei Ehen von Beamten als eine unverhältnismäßige Belastung erweisen (vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 484. Theurer, FamRZ 2008, 1395).

    Die Notwendigkeit, nach der Ehescheidung eine private Vollversicherung abzuschließen, ist daher die Folge aus den Wechselwirkungen zwischen einer in keinem Zusammenhang mit der Ehe stehenden schicksalhaften Erkrankung und der nicht auf die übrigen sozialen Sicherungssysteme abgestimmten Krankenversorgung des öffentlichen Dienstes (zur Kritik vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 484. Theurer, FamRZ 2008, 1395).

    Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).

  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 11/14 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Berücksichtigung von

    Der Unterhaltsberechtigte selbst kann dann über die gesamte Summe verfügen (vgl für den AVU BGH Urteil vom 6.10.1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187 sowie für den KPVU BGH Urteil vom 23.3.1983 - IVb ZR 371/81 - Juris RdNr 22 f ; vgl auch BGH Urteil vom 7.12.1988 - IVb ZR 23/88 - Juris RdNr 25) .

    Wird der KPVU nicht bestimmungsgemäß zur Absicherung im Krankheits- und Pflegefall verwendet, hat das - abgesehen von einer möglichen Abänderungsklage nach § 323 ZPO - selbst unterhaltsrechtliche Konsequenzen erst in einem späteren Versicherungsfall: Der Berechtigte muss sich dann nach § 1579 Nr. 4 BGB unterhaltsrechtlich so behandeln lassen, als hätten die Zahlungen zu einer entsprechenden Versicherung geführt (BGH Urteil vom 23.3.1983 - IVb ZR 371/81 - Juris RdNr 23; BGH Urteil vom 7.12.1988 - IVb ZR 23/88 - Juris RdNr 25).

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Dies ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei es auch darauf ankommt, in welcher Weise die Unterhaltspflicht den Schuldner, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, trifft (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582, 583; vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 - FamRZ 1989, 483, 486).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Eine Bindungswirkung besteht nur insoweit, als über diesen Gesamtunterhalt nicht hinausgegangen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 - FamRZ 1989, 483, 485).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten

    Fahrtkosten, die bei einer Entfernung von rund 30 km zwischen Wohnung und Arbeitsstelle entstehen, dürften aber, je nach den örtlichen Verhältnissen und der Arbeitsmarktsituation, jedenfalls im Rahmen des Vertretbaren und Zumutbaren liegen und von einem Unterhaltsberechtigten hinzunehmen sein (vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 937 mit Fußn. 25; auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 = FamRZ 1989, 483 f).
  • OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07

    Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Abänderung eines Vergleichs zur Zahlung

    Gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. kann der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen unter den dort genannten Voraussetzungen zeitlich begrenzt und danach auf den angemessenen Lebensbedarf (vgl. hierzu BGH FamRZ 1989, 483. OLG München FuR 2003, 326 ff [zur Herabsetzung des Krankheitsunterhalts nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.]) abgestellt werden.
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89

    Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15

    Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich

  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 21 U 112/16

    Blockheizkraftwerk; Heizung; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Beratungsvertrag;

  • KG, 14.08.2013 - 17 UF 102/13

    Minderjährigenunterhalt: Berücksichtigung von Einkommenseinbußen durch erhöhte

  • OLG Hamm, 18.05.2021 - 24 U 48/20

    Schadensersatz infolge einer vor Ausführung eines Bauvorhabens unterlassenen

  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 13 UF 11/19

    Kindesunterhalt: Zulässigkeit eines Abänderungsantrages nach Eintritt der

  • OLG Köln, 09.07.2018 - 10 UF 66/17

    Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Krankenvorsorgeunterhalt

  • OLG Naumburg, 15.01.2008 - 8 UF 141/07

    Kein Aufstockungsunterhalt bei Altersrentenbezug des Unterhaltsberechtigten

  • SG Marburg, 30.04.2014 - S 6 KR 36/13
  • BGH, 08.12.1993 - XII ZR 115/92

    Maßgeblichkeit bundesdeutschen Rechts für den Anspruch auf nachehelichen

  • KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren

  • OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02

    Zur Änderung des nachehelichen Unterhalts - Zeitraum für Anwendung der

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2000 - 6 UF 127/99
  • OLG Zweibrücken, 29.10.1992 - 5 UF 132/91

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • OLG Hamm, 26.03.2004 - 7 UF 253/03

    Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt; Obliegenheit zur vollschichtigen

  • OLG Koblenz, 16.06.2003 - 13 UF 122/03

    Umfang des Krankheitsvorsorgeunterhalts bei früherer Beihilfeberechtigung

  • OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
  • KG, 16.04.2013 - 17 UF 8/13

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens; Höhe des fiktiven

  • OLG München, 16.05.1997 - 12 UF 1063/96

    Aufgabe selbständiger Tätigkeit als unterhaltsbezogen leichtfertiges Verhalten;

  • OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 UF 93/97

    Voraussetzungen für einen Erwerbstätigenbonus bei Bezieher einer

  • OLG Celle, 01.02.1990 - 10 UF 210/89

    Streit um die Bemessung nachehelichen Unterhalts; Zeitliche Begrenzung eines

  • OLG Frankfurt, 02.03.2000 - 1 UF 144/95
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