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   OLG Düsseldorf, 27.02.1989 - 2 UF 123/88   

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https://dejure.org/1989,4387
OLG Düsseldorf, 27.02.1989 - 2 UF 123/88 (https://dejure.org/1989,4387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.1989 - 2 UF 123/88 (https://dejure.org/1989,4387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 1989 - 2 UF 123/88 (https://dejure.org/1989,4387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1226
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08

    Kindes- und Verwandtenunterhalt: Grenzen der Ersatzhaftung der Eltern einer

    Für die Frage der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Berufstätigkeit gibt § 1615 l Abs. 1 BGB einen Anhaltspunkt dafür, wie lange der Unterhaltsanspruch insgesamt geltend gemacht werden kann (BGH, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226-1228, juris Rn. 7; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris Rn. 32).

    Der Beklagte als ihr Vater kann im Wege der Ersatzhaftung nicht schlechter als der Vater des Kindes gestellt sein (BGH, a.a.O., juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226 1228, juris Rn. 7).

    Der Abzug des der Klägerin zugeflossenen Elterngeldes kommt nicht in Betracht, weil das Erziehungsgeld gem. § 9 BErzGG nicht als Einkommen anzurechnen ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226-1228).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 10 UF 176/03

    Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt

    Auch im Unterhaltsverhältnis einer Tochter zu ihrem Vater ist Erziehungsgeld entsprechend der besonderen gesetzlichen Bestimmung des § 9 BErzGG nicht als Einkommen anzurechnen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226/1227).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 1 BvR 1709/93

    Erziehungsgeld nicht auf Unterhaltsanspruch anzurechnen

    Denn die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht, mit Ausnahme des Oberlandesgerichts Oldenburg in einer Entscheidung vom 12. Februar 1991 (FamRZ 91, S. 1090 ff.), zwischenzeitlich einhellig davon aus, dass das Erziehungsgeld kein anrechenbares Einkommen im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen darstellt (z.B. OLG Zweibrücken, FamRZ 87, S. 820; OLG Köln, FamRZ 89, S. 1178; OLG Düsseldorf, FamRZ 89, S. 1226; KG Berlin, FamRZ 90, S. 1120 und KGR Berlin, FamRZ 94, S. 67; OLG Hamm, FamRZ 95, S. 805; OLG München, FamRZ 99, S. 1166).
  • OLG Schleswig, 22.02.2001 - 13 UF 180/00

    Unterhaltspflicht gegenüber volljähriger Tochter - Verweis auf Erwerbstätigkeit -

    Es hat unter Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1989, 1226) die Auffassung vertreten, dass die Beklagte zunächst versuchen müsse, den Vater ihres Kindes auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1989, 1226) an, wonach die unterhaltbegehrende Tochter und Kindesmutter gehalten ist, einen Versuch zu unternehmen, den Kindesvater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

  • KG, 30.10.1997 - 16 UF 2423/97

    Entrichtung von Ehegattentrennungsunterhalt ; Leistungsfähigkeit des Erzeugers;

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