Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.07.1989 - 2 UF 202/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4418
OLG Bamberg, 20.07.1989 - 2 UF 202/88 (https://dejure.org/1989,4418)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.07.1989 - 2 UF 202/88 (https://dejure.org/1989,4418)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 2 UF 202/88 (https://dejure.org/1989,4418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 5 UF 71/14

    Höhe des Zugewinnausgleichsanspruchs; Bewertung von Vermögensgegenständen;

    Denn die Antragstellerin trägt nicht vor, dass die Ehegemeinschaft aufgrund dieser Verfehlung des Antragsgegners nachhaltig gestört oder zerstört worden sei (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1990, 408; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 262).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

    In einem solchen Fall kann auch nur der unentgeltliche Teil des Rechtsgeschäfts als privilegierter Erwerb im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB behandelt werden (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 51. Aufl. § 1374 Rdn. 20; OLG Bamberg FamRZ 1990, 408 [OLG Bamberg 20.07.1989 - 2 UF 202/88]).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 9 UF 119/03

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs in einer

    Da sich aber der Hausrat der Parteien bis zur Trennung und danach zweifellos nicht verringert hat, ist im Endvermögen der Antragstellerin ein mindestens gleich hoher Wert wie im Anfangsvermögen anzusetzen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1990, 408).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 3 UF 172/95

    Voraussetzungen eines dinglichen Arrestes wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs

    Schließlich kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen die Erfüllung der Ausgleichsforderung wegen eines Fehlverhaltens, das nicht wirtschaftlicher Art ist, verweigert werden kann (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 768 und 877, sowie FamRZ 1992, 787/788; OLG Bamberg FamRZ 1990, 408/411; OLG Hamm FamRZ 1989, 1188/1190).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht