Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.1991 - 13 U 50/91   

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https://dejure.org/1991,2588
OLG Köln, 01.07.1991 - 13 U 50/91 (https://dejure.org/1991,2588)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1991 - 13 U 50/91 (https://dejure.org/1991,2588)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 13 U 50/91 (https://dejure.org/1991,2588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftsätze; Nachgereicht; Nachgelassen; Urteil; Tatbestand; Tatbestandsberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 320

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 320

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1536
  • MDR 1991, 988
  • FamRZ 1991, 1458 (Ls.)
  • VersR 1992, 852
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 29.10.2020 - 5 U 81/17

    SchoolJUMP - Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Schutzunfähigkeit der

    Neues, nach Schluss der mündlichen Verhandlung geleistetes Vorbringen einer Partei gehört nicht zum prozessual wirksamen Parteivortrag und ist deshalb nicht in den Tatbestand des Urteils aufzunehmen, so dass eine darauf bezogene Tatbestandsberichtigung nicht in Betracht kommen kann (vgl. Musielak in MüKo-ZPO, 6. Aufl., § 320 Rn. 4; OLG Köln NJW-RR 1991, 1536).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 5 WF 84/91   

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https://dejure.org/1991,3598
OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 5 WF 84/91 (https://dejure.org/1991,3598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.1991 - 5 WF 84/91 (https://dejure.org/1991,3598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - 5 WF 84/91 (https://dejure.org/1991,3598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1411
  • FamRZ 1991, 1458
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 08.11.2004 - 1 WF 309/02

    Stufenklage, Prozesskostenhilfe

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts bezog sich die PKH-Bewilligung vom 03.07.2000 nach überwiegender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bereits auf sämtliche, mit der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche, mithin auch auf den Zahlungsanspruch (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 101; OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 501; OLG Koblenz, FamRZ 1985, 953; LG Frankfurt, FamRZ 1991, 1458; OLG München, FamRZ 1993, 340 und 1184; OLG Hamm, FamRZ 1994, 312; OLG Köln, NJW-RR 1995, 707; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 417; 1987, 1281; a.A. OLG Koblenz, FamRZ 1985, 416; OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371; Schwab/Maurer, I, Rz. 222), so dass für eine erneute Entscheidung nach Bezifferung des Leistungsantrages daher kein Raum mehr war (so OLG München, FamRZ 1994, 1184).

    Soweit dem Kläger teilweise die Möglichkeit eingeräumt wird, hier Klarstellung zu schaffen, in dem er für den bezifferten Antrag erneut PKH beantragt (vgl. hierzu OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1458; OLG München, FamRZ 1993, 340 und 1184; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 501, sowie OLG Koblenz, FamRZ 1985, 953), ist jedoch vorliegend auch ein solcher nicht gestellt worden, über den das Gericht hätte entscheiden können.

  • OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage

    Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37; Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39; MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13; Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459; Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).

    Der mit der sofortigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gesamte Stufenklage entstehenden Gefahr, der Leistungsantrag könne später mißbräuchlich überhöht beziffert werden, um möglichst hohe Anwaltsgebühren aus der Staatskasse vergütet zu erhalten (§§ 123, 127 BRAGO ), wird in der Rechtsprechung in verschiedener Weise vorgebeugt: Teils wird die Bewilligung auf "den unbezifferten Leistungsantrag auf der Grundlage des derzeitigen Sachstands" beschränkt (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Köln AnwBl. 1986, 456), teils wird eine "Konkretisierung der Bewilligung anhand der Auskunft" gefordert (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 417, 418), und teils wird eine gleichzeitige Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für den unbezifferten Leistungsantrag für das richtige Mittel gehalten, einem Mißbrauch der bereits bewilligten PKH durch nachträgliche unangemessen überhöhte Bezifferung des Leistungsantrags vorzubeugen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1184 ; KG FamRZ 1986, 284, 286; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1458 ; Schneider, MDR 1986, 552, 554).

  • OLG Düsseldorf, 24.04.1999 - 7 W 29/99

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Falle einer Stufenklage zur

    Da der Kl Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend machte, bezog sich die Prozeßkostenhilfebewilligung zutreffend auf sämtliche Stufen (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 501; OLG Koblenz, FamRZ 1985, 953; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1458; OLG München, FamRZ 1993, 340 und 1184; OLG Hamm, FamRZ 1994, 312; OLG Köln, NJW-RR 1995, 707; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 417; 87, 1281).

    Dem Kl ist aber die Möglichkeit einzuräumen, hier Klarstellung zu schaffen, in dem er - wie hier - für den bezifferten Antrag erneut Prozeßkostenhilfe beantragt (vgl. hierzu OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1458; OLG München, FamRZ 1993, 340 und 1184; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 501 sowie OLG Koblenz, FamRZ 1985, 953).

  • OLG Rostock, 15.10.2007 - 6 W 62/07

    Bemessung des Gegenstandswert einer Stufenklage; Streitwertbemessung bei

    Maßgeblich wiederum für die Bewertung des Leistungsbegehrens sind die vom Kläger geäußerten Erwartungen zu Beginn des Rechtsstreits (vgl. jetzt auch § 40 GKG); durch eine spätere Verringerung der Bezifferung oder Verurteilung ermäßigt sich der Streitwert nicht (vgl. Zöller/Herget, a.a.O.; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 141; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 44 GKG Rn. 4; § 48 GKG Anhang I: § 3 ZPO Rn. 108; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Stichwort: "Stufenklage" Rn. 5111; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1458; OLG Bamberg, JurBüro 1994, 114; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 609; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 962; KG, JurBüro 2006, 604; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 71; KG, FamRZ 2007, 69; a.A. KG, NJW-RR 1998, 1615: nach den Erkenntnissen am Ende des Rechtsstreits).
  • LAG Köln, 20.06.2007 - 8 Sa 1287/06

    Gemeinschaftsbetrieb; einheitliches Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vollmacht;

    Die Bestimmung erfasst Rechtsgeschäfte jeder Art. Das Verbot der Doppelvertretung gilt deshalb auch für einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie Anfechtung, Rücktritt, Genehmigung, Bevollmächtigung, Gestattung des Selbstkontrahierens oder Kündigung (BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 261/89 - NJW-RR 1991, 1411; Soergel/Leptien BGB § 181 Amn. 16 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.05.1991 - 16 WF 65/91   

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https://dejure.org/1991,7785
OLG Karlsruhe, 14.05.1991 - 16 WF 65/91 (https://dejure.org/1991,7785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.1991 - 16 WF 65/91 (https://dejure.org/1991,7785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 16 WF 65/91 (https://dejure.org/1991,7785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1458
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92

    Höhe des Erwerbstätigenbonus

    Es bedarf im vorliegenden Falle keiner näheren Erörterung, ob etwa durchgreifende Bedenken gegen die teilweise Versagung der Prozesskostenhilfe deshalb erhoben werden können, weil das Familiengericht die Klage vorher, obwohl kein Prozesskostenvorschuss eingezahlt war, dem Beklagten zugestellt hat (siehe dazu Senat, FamRZ 1990, 80 sowie FamRZ 1991, 1458, 1459).

    Im vorliegenden Falle kann nach Auffassung des Senats die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage nicht verneint werden, ganz abgesehen davon, dass der Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren häufig eine vorläufige Würdigung zugrundezulegen ist, die in einem noch vertretbaren Rahmen für die hilfebedürftige Partei günstig ist (Senat, FamRZ 1991, 1458 - dort Nr. 769 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - L 17 SF 652/14

    Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Über einen spruchreifen Bewilligungsantrag darf nicht erst zusammen mit der Hauptsache entschieden werden (BVerfG, Beschluss vom 26.06.2003, 1 BvR 1152/02, juris Rn. 11; BSG, Beschluss vom 04.12.2007, B 2 U 165/06 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 9, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.1998, 16 WF 44/98; Beschluss vom 14.05.1991, 16 WF 65/91; Beschluss vom 31.08.1989, 16 WF 142/89, alle juris; LSG NRW, Beschluss vom 06.04.2011, L 12 AS 74/11 B ER, L 12 AS 75/11 B ER, juris; Straßfeld in Jansen, SGG, 4. Aufl., § 73a Rn. 39 m.w.N.; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Bewilligungsreife

    Zwar muss das Gericht, wenn es die vorgelegten Unterlagen für nicht ausreichend oder unvollständig hält, hierauf binnen angemessener Frist hinweisen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1458, 1459; Musielak, a. a. O., Rdnr. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.04.1991 - 16 WF 244/90   

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https://dejure.org/1991,7669
OLG Karlsruhe, 23.04.1991 - 16 WF 244/90 (https://dejure.org/1991,7669)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.1991 - 16 WF 244/90 (https://dejure.org/1991,7669)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 1991 - 16 WF 244/90 (https://dejure.org/1991,7669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1458
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 30.05.2014 - 17 WF 52/14

    Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung: Unabänderlichkeit des

    Für die Rechtsverteidigung des mit einem Unterhaltsabänderungsantrag überzogenen Beteiligten wurde dies von der Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. April 1991 - 16 WF 244/90 -, FamRZ 1991, 1458 [bei juris Rz. 7]) dahingehend präzisiert, dass der verfahrenskostenarme Beteiligte ohne sein Zutun in ein gerichtliches Verfahren hineingezogen wurde und es deshalb schon der Grundsatz der Waffengleichheit gebiete, ihm - bei Vorliegen auch der weiteren Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit - jedenfalls dann Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wenn und soweit der verfahrenseinleitende Antrag nicht ohne jeden vernünftigen Zweifel in dem begehrten Umfang - also voll - durchdringen muss.

    Konkret bedeutet das in Fällen, in denen wie hier die maßgebliche, entscheidungserhebliche Norm - § 1578b BGB - dem Familiengericht ein gebundenes Ermessen gewährt, dass die beabsichtigte Rechtsverteidigung sich nur dann als erfolglos erweisen kann, wenn sie unter keinem vernünftigerweise denkbaren Gesichtspunkt und auch nicht wenigstens in einem Teilaspekt Erfolgsaussichten bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Januar 1991 - 16 WF 230/90 -, FamRZ 1991, 1458 [nur LS] [Volltext bei juris; dort Rz. 6 für die Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB]).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 5 WF 95/00
    Gerade wenn es um die Rechtsverteidigung der mit einer Klage überzogenen Partei geht, ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht kein so strenger Maßstab anzulegen wie für die Klägerseite (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.01.89, 5 WF 317/88; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1458).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.01.1991 - 16 WF 230/90   

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https://dejure.org/1991,16442
OLG Karlsruhe, 21.01.1991 - 16 WF 230/90 (https://dejure.org/1991,16442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.1991 - 16 WF 230/90 (https://dejure.org/1991,16442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 16 WF 230/90 (https://dejure.org/1991,16442)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.05.2014 - 17 WF 52/14

    Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung: Unabänderlichkeit des

    Konkret bedeutet das in Fällen, in denen wie hier die maßgebliche, entscheidungserhebliche Norm - § 1578b BGB - dem Familiengericht ein gebundenes Ermessen gewährt, dass die beabsichtigte Rechtsverteidigung sich nur dann als erfolglos erweisen kann, wenn sie unter keinem vernünftigerweise denkbaren Gesichtspunkt und auch nicht wenigstens in einem Teilaspekt Erfolgsaussichten bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Januar 1991 - 16 WF 230/90 -, FamRZ 1991, 1458 [nur LS] [Volltext bei juris; dort Rz. 6 für die Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB]).
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