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OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91 |
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Kurzfassungen/Presse
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Erstklage; Leistungsklage; Unterhaltsberechtigter; Zeitpunkt der Errichtung ; Vollsteckbare Urkunde; Zahlungsversprechen; Abänderungsklage; Erhöhung der Unterhaltsrente ; Titulierte Unterhalstrente; Einverständnis; Unterhaltsansprüche
Papierfundstellen
- NJW 1993, 473
- FamRZ 1992, 840
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 306/83
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91
Diese vom Jugendamt nach §§ 49, 50 des damals gültigen JWG errichteten vollstreckbaren Urkunden unterliegen der Abänderung nach § 323 ZPO [BGH, FamRZ 1984, 99]. - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89
Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91
Eine Aufhebung des Unterhaltstitels oder ein Verzicht i.S. einer vollstreckungsbeschränkenden Vereinbarung (vgl. dazu: BGH, NJW-RR 1990, 390,391) ist nicht dargetan. - BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91
Ob bei solchen vollstreckbaren Urkunden nur die Abänderungsklage oder wahlweise auch die Erst- bzw. Zusatzklage zur Verfügung steht, hat der BGH (aaO., und in FamRZ 1980, 342,343) offengelassen und ist - soweit ersichtlich - von der obergerichtlichen Rspr. bislang nicht entschieden.
- OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00
Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde
Das bedeutet aber nicht, dass der Unterhaltsgläubiger den erhöhten Unterhalt ausschließlich (…so Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder wahlweise im Wege der Zusatzklage (so OLG Hamm OLGR 2000, 59, 60; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, 841) geltend machen könne. - OLG Frankfurt, 28.06.1999 - 3 WF 149/99 Es ist zwar anerkannt, daß Jugendamtsurkunden nach § 49 JWG unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Titulierung für den Zeitraum nach Eintritt der Volljährigkeit beinhalten können (vgl. LG Kleve, FamRZ 1991, 357; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, Jans/Happe, JWG, Kommentar, Stand August 1988, Erläuterung zu § 49, Anm. V 3. C).
Es ist zwar anerkannt, daß Jugendamtsurkunden nach § 49 JWG unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Titulierung für den Zeitraum nach Eintritt der Volljährigkeit beinhalten können (vgl. LG Kleve, FamRZ 1991, 357; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, Jans/Happe, JWG, Kommentar, Stand August 1988, Erläuterung zu § 49, Anm. V 3. C).
- OLG Zweibrücken, 22.03.2011 - 6 WF 207/10
Kindesunterhalt: Klage auf zusätzlichen Unterhalt bei Vorliegen einer …
Die Obergerichte beantworten die Frage teilweise dahin, dass auch die Erstklage für zulässig erachtet wird (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840; OLG Dresden FuR 1999, 479; BrandOLG FamRZ 2002, 676; einschränkend OLG Köln FamRZ 2001, 1716). - OLG Zweibrücken, 03.03.2000 - 5 WF 5/00
Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Unterhaltsfestsetzung nach …
Lediglich kann in diesem - wie auch sonst bei einer Unterhaltszusatzklage (wegen dieser im Zusammenhang mit einer Jugendamtsurkunde vgl. PfOLG Zweibrücken, 2. Zivilsenat, FamRZ 1992, 840; siehe auch Senat, FamRZ 1992, 440) - dann nur noch der Spitzenbetrag tituliert werden. - AG Halberstadt, 03.04.2006 - 9 F 82/06
Vollstreckung in das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen für Zeiträume nach …
Aus Jugendamtsurkunden konnte auch nach Eintritt der Volljährigkeit vollstreckt werden (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840 , bekräftigt in FamRZ 2000, 907 ).