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   OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91   

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https://dejure.org/1992,3443
OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91 (https://dejure.org/1992,3443)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.02.1992 - 2 UF 165/91 (https://dejure.org/1992,3443)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 2 UF 165/91 (https://dejure.org/1992,3443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstklage; Leistungsklage; Unterhaltsberechtigter; Zeitpunkt der Errichtung ; Vollsteckbare Urkunde; Zahlungsversprechen; Abänderungsklage; Erhöhung der Unterhaltsrente ; Titulierte Unterhalstrente; Einverständnis; Unterhaltsansprüche

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 473
  • FamRZ 1992, 840
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 306/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91
    Diese vom Jugendamt nach §§ 49, 50 des damals gültigen JWG errichteten vollstreckbaren Urkunden unterliegen der Abänderung nach § 323 ZPO [BGH, FamRZ 1984, 99].
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91
    Eine Aufhebung des Unterhaltstitels oder ein Verzicht i.S. einer vollstreckungsbeschränkenden Vereinbarung (vgl. dazu: BGH, NJW-RR 1990, 390,391) ist nicht dargetan.
  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.1992 - 2 UF 165/91
    Ob bei solchen vollstreckbaren Urkunden nur die Abänderungsklage oder wahlweise auch die Erst- bzw. Zusatzklage zur Verfügung steht, hat der BGH (aaO., und in FamRZ 1980, 342,343) offengelassen und ist - soweit ersichtlich - von der obergerichtlichen Rspr. bislang nicht entschieden.
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

    Das bedeutet aber nicht, dass der Unterhaltsgläubiger den erhöhten Unterhalt ausschließlich (so Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder wahlweise im Wege der Zusatzklage (so OLG Hamm OLGR 2000, 59, 60; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, 841) geltend machen könne.
  • OLG Frankfurt, 28.06.1999 - 3 WF 149/99
    Es ist zwar anerkannt, daß Jugendamtsurkunden nach § 49 JWG unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Titulierung für den Zeitraum nach Eintritt der Volljährigkeit beinhalten können (vgl. LG Kleve, FamRZ 1991, 357; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, Jans/Happe, JWG, Kommentar, Stand August 1988, Erläuterung zu § 49, Anm. V 3. C).

    Es ist zwar anerkannt, daß Jugendamtsurkunden nach § 49 JWG unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Titulierung für den Zeitraum nach Eintritt der Volljährigkeit beinhalten können (vgl. LG Kleve, FamRZ 1991, 357; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, Jans/Happe, JWG, Kommentar, Stand August 1988, Erläuterung zu § 49, Anm. V 3. C).

  • OLG Zweibrücken, 22.03.2011 - 6 WF 207/10

    Kindesunterhalt: Klage auf zusätzlichen Unterhalt bei Vorliegen einer

    Die Obergerichte beantworten die Frage teilweise dahin, dass auch die Erstklage für zulässig erachtet wird (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840; OLG Dresden FuR 1999, 479; BrandOLG FamRZ 2002, 676; einschränkend OLG Köln FamRZ 2001, 1716).
  • OLG Zweibrücken, 03.03.2000 - 5 WF 5/00

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Unterhaltsfestsetzung nach

    Lediglich kann in diesem - wie auch sonst bei einer Unterhaltszusatzklage (wegen dieser im Zusammenhang mit einer Jugendamtsurkunde vgl. PfOLG Zweibrücken, 2. Zivilsenat, FamRZ 1992, 840; siehe auch Senat, FamRZ 1992, 440) - dann nur noch der Spitzenbetrag tituliert werden.
  • AG Halberstadt, 03.04.2006 - 9 F 82/06

    Vollstreckung in das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen für Zeiträume nach

    Aus Jugendamtsurkunden konnte auch nach Eintritt der Volljährigkeit vollstreckt werden (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840 , bekräftigt in FamRZ 2000, 907 ).
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