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   BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90   

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BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90 (https://dejure.org/1993,1910)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1993 - XII ZB 59/90 (https://dejure.org/1993,1910)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - XII ZB 59/90 (https://dejure.org/1993,1910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1587
    Keine Einbeziehung von Altenteilsleistungen in den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Umfang - Sachleistungen - Wohnrechte - Leibgedinge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587
    Kein Versorgungsausgleich für Rechte aus Altenteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 901
  • MDR 1993, 768
  • DNotZ 1994, 257
  • FamRZ 1993, 682
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1991 - XII ZB 147/90

    Einbeziehung von Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Weiter hat das Oberlandesgericht mit Recht angenommen, daß Leistungen nach dem KLG vom 12. Juli 1989 (BGBl I 1585) nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1991 - XII ZB 147/90 - FamRZ 1991, 675).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Der von der weiteren Beschwerde erhobene Vorwurf eines Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG) geht somit fehl, zumal das Gericht allgemein davon ausgehen kann, daß die Parteien für die Anwendung der Härteklausel günstige Umstände von sich aus dartun (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 51/87 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1 Darlegungslast 1).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Ob der auszugleichende Anteil deshalb höher anzusetzen ist als sich aus der Auskunft ergibt (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 504/80 - FamRZ 1982, 33), kann aber dahinstehen, da hier eine Erhöhung des Ausgleichsbetrages aufgrund des Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (Senatsbeschluß BGHZ 85, 180) nicht zulässig ist.
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 161/86

    Voraussetzungen der Härteregelung; Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Eine Kürzung oder ein Ausschluß des Ausgleichs kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat oder über nicht ausgleichspflichtiges Grund- oder Kapitalvermögen verfügt, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 161/86 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1 Auswirkungen, wirtschaftl. 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80

    Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern gegenüber unverheirateten Kindern

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Zwar ist ihr auch zusammen mit dem Ehemann ein monatliches Taschengeld von 30 DM ausgesetzt (zur Mitberechtigung vgl. Winkler aaO S. 60 und Meder BWMotZ 1982, 36), aber dieses ist so geringfügig, daß es als Ergänzung und Bestandteil der Naturalleistungen anzusehen und daher wie diese zu behandeln ist (vgl. für das Unterhaltsrecht Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 - FamRZ 1981, 250, 252).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80

    Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Ob der auszugleichende Anteil deshalb höher anzusetzen ist als sich aus der Auskunft ergibt (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 504/80 - FamRZ 1982, 33), kann aber dahinstehen, da hier eine Erhöhung des Ausgleichsbetrages aufgrund des Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (Senatsbeschluß BGHZ 85, 180) nicht zulässig ist.
  • BGH, 06.05.1982 - IVb ZB 550/80

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen aufgrund eines Leibgedinges in den

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    In seinem Beschluß vom 6. Mai 1982 (IVb ZB 550/80 - FamRZ 1982, 909) hat es der Senat grundsätzlich nicht für ausgeschlossen angesehen, daß Versorgungsansprüche, die durch ein Leibgedinge begründet werden, in den Versorgungsausgleich einbezogen werden können.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 49/84

    Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Abgesehen davon rechtfertigt der Umstand, daß der ausgleichspflichtige Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs sozialhilfebedürftig wird oder der Sozialhilfe in verstärktem Maße bedarf, für sich noch nicht, den Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit zu verringern oder auszuschließen (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 49/84 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1 Auswirkungen, wirtschaftl. 1).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Für die einschränkende Auffassung, daß die typischerweise in einem Leibgedingevertrag (Altenteil) ausbedungenen Sachleistungen und Wohnrechte (vgl. dazu BGHZ 53, 41 ff) nicht in den Versorgungsausgleich fallen, sprechen gewichtige Gründe.
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90
    Ebenso wie bei einer Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht das Wahlrecht zu diesem Stichtag bereits ausgeübt sein muß (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 88, 386, 392 f), wäre Voraussetzung für die Einbeziehung des Geldrentenanspruchs in den Versorgungsausgleich, daß es zu einer Umwandlung bereits gekommen ist.
  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 377/17

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von mittels Direktleistung von Beiträgen durch

    Als Beispiel für außer Betracht bleibende Anrechte werden Leistungen mit Entschädigungscharakter, wie Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch unentgeltliche Zuwendungen Dritter genannt (vgl. BT-Drucks. 7/4361 S. 36; Senatsbeschluss vom 20. Januar 1993 - XII ZB 59/90 - FamRZ 1993, 682).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03

    Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach

    Unterhaltsrechtlich erhebliche Selbstbehaltgrenzen bestehen beim Versorgungsausgleich nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1993 ­ XII ZB 59/90 ­ FamRZ 1993, 682, 684 und vom 18. Mai 1988 ­ IVb ZB 109/87 ­ FamRZ 1989; 46, 47; Palandt/Brudermüller BGB § 1587 c Rdn. 21; MünchKomm/Dörr BGB 4. Aufl. § 1587 c Rdn. 19; Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. VI Rdn. 283).

    Dieser Gesichtspunkt kann im Rahmen der Billigkeitsabwägung eine Kürzung des Ausgleichsanspruchs nur dann rechtfertigen, wenn der Wertausgleich die Erhöhung einer bereits ausreichenden Versorgung des im Ausland lebenden Berechtigten zur Folge hätte, dem Verpflichteten hingegen für seinen Lebensunterhalt dringend benötigte Anrechte entziehen würde, und so ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht die Folge wäre (vgl. für § 1587 c BGB Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1993 aaO S. 684 und vom 18. Mai 1988 aaO S. 47; a.A. OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2000, 163, 164).

  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Sachleistungen der betrieblichen

    Wie schon das bis zum 31. August 2009 geltende Versorgungsausgleichsrecht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Januar 1993 - XII ZB 59/90 - FamRZ 1993, 682, 683) stellt also auch das seit 1. September 2009 geltende Versorgungsausgleichsrecht kein Instrumentarium zur Verfügung, betrieblich zugesagte Sachleistungsdeputate unter den Ehegatten auszugleichen.
  • OLG Celle, 27.01.2003 - 10 UF 174/02

    Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs; Berücksichtigung von

    In diesem Fall hätte das Amtsgericht weitere Ermittlungen anstellen und ausdrücklich zur Frage eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs Stellung nehmen müssen (vgl. zur Darlegungslast des ausgleichspflichtigen Ehegatten BGH FamRZ 1988, 709, 710; 1989, 1062; 1993, 682, 684; 2001, 1447, 1449).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 97/95

    Voraussetzungen für Ausschluß oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleiches

    Eine Kürzung oder ein Ausschluß kommt vielmehr nur in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat oder über nicht dem Zugewinnausgleich unterliegendes Grund- oder Kapitalvermögen verfügt, während der Ausgleichsverpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Altersunterhalts dringend angewiesen ist (vgl. BGH, FamRZ 1988, 491, 492; 1992, 47, 48; 1993, 682, 684; siehe auch Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 2. Aufl., § 1587c BGB , RdNr. 7).

    g) Das Familiengericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß auch der Antragsteller mit seinem Einkommen zum Lebensunterhalt der Familie jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Erwerbslosigkeit der Antragsgegnerin beigetragen hat, weil die Antragsgegnerin damals lediglich das Erziehungsgeld von 600,- DM monatlich zur Verfügung hatte und sie, obwohl ihr die Darlegungs- und Beweislast obliegt (vgl. BGH, FamRZ 1988, 709, 710; FamRZ 1993, 682, 684), nichts dazu vorgetragen hat, wovon der Lebensunterhalt bestritten worden ist.

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11

    Berücksichtigung einer Aussicht auf Schlussüberschüsse und Beteiligung an

    Selbst eine bei ungekürzter Durchführung des Versorgungsausgleichs drohende Unterschreitung des unterhaltsrechtlich erheblichen Selbstbehalts auf Seiten des Verpflichteten stellt keinen Härtegrund dar, wenn der Berechtigte ebenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (vgl. BGH FamRZ 1986, 563; 1993, 682, 684; 2006, 769, 771; 2007, 366, 368; 2007, 996, 1000; Wick in Fachanwaltskommentar Familienrecht, 4. Aufl., § 27 VersAusglG Rn. 9).
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