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   OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93   

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https://dejure.org/1994,3289
OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93 (https://dejure.org/1994,3289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.1994 - 15 W 96/93 (https://dejure.org/1994,3289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 1994 - 15 W 96/93 (https://dejure.org/1994,3289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2078 Abs. 2 § 2082 § 2283 Abs. 2 Satz 1
    Motivirrtum als Grund für Testamentsanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testament; Motivirrtum; Anfechtung; Erbeinsetzung; Anfechtungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 522
  • FamRZ 1994, 849
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1973 - IV ZR 121/70

    Anfechtung eines Erbvertrages - Bestimmung zum Abschluss eines Erbvertrages in

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93
    Nach allgemeiner Meinung berechtigt ein Motivirrtum auch dann zur Anfechtung, wenn es sich bei den für die Erbeinsetzung maßgeblichen Vorstellungen und Erwartungen um solche gehandelt hat, die der Verfügende zwar nicht in sein Bewußtsein aufgenommen, seiner Verfügung aber als selbstverständlich zugrundegelegt hat (sog. unbewußte Vorstellungen, vgl. BGH FamRZ 1973, 539, 541; WM 1983, 567, 568; BayObLG …

    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1973, 539, 541) kommt es allein darauf an, ob die Erwartung des anfechtungsberechtigten Erblassers nur wegen seines eigenen Verhaltens nicht eingetreten ist.

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93
    Der Senat tritt dem Landgericht weiter dahin bei, daß die Anfechtung fristgerecht, nämlich binnen eines Jahres ab dem Tode der Erblasserin (vgl. BGH FamRZ 1970, 79, 81) erfolgt ist und keiner besonderen Form bedurft hat (vgl. Palandt/Edenhofer, BGB , 53. Aufl., § 2285 Anm. 1).
  • BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 216/81

    Wirksamkeit einer Anfechtung des Erbvertrages - Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93
    Nach allgemeiner Meinung berechtigt ein Motivirrtum auch dann zur Anfechtung, wenn es sich bei den für die Erbeinsetzung maßgeblichen Vorstellungen und Erwartungen um solche gehandelt hat, die der Verfügende zwar nicht in sein Bewußtsein aufgenommen, seiner Verfügung aber als selbstverständlich zugrundegelegt hat (sog. unbewußte Vorstellungen, vgl. BGH FamRZ 1973, 539, 541; WM 1983, 567, 568; BayObLG …
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Dem Betroffenen ist allerdings nur das Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten, nicht aber dasjenige des von ihm als Amtsperson in Anspruch genommenen Notars zuzurechnen (vgl. zu Vorstehendem Senat NJW 1959, 295/296; OLG Köln OLGZ 1967, 496; BayObLG NJW-RR 1997, 72; OLG Hamm NJW-RR 1994, 522; MünchKomm-BGB/Grothe, 4. Aufl., § 206 Rdn. 4; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 206 Rdn. 4).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

    Denn für die Bewertung, ob in der Anfechtung des Erblassers ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt, kann das Verhalten des Erblassers ebenso eine Rolle spielen wie ein Verschulden des Vertragspartners (Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2281 Rn. 7; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 849/851).
  • OLG Hamm, 26.05.2004 - 10 W 29/04

    Anfechtung einer Erbeisetzung bei eingeleitetem Scheidungsverfahren - Keine

    1a Z 19/88|BayObLG; 30.10.1989; 1a BReg.Z 19/88">FamRZ 1990, 322, 323; OLG Hamm, FamRZ 1994, 849, 851 m.w.N.; Palandt, BGB, 63. Aufl., § 2078, Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    Wie die Beteiligte zu 2) zutreffend geltend macht, kann auch ein Irrtum über eine solche, von dem Erblasser als selbstverständlich angesehene Erwartung Grundlage seiner letztwilligen Verfügung sein und deshalb, wenn diese Erwartungen sich nicht erfüllen, die Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1963, 246; BGH NJW-RR 1987, 1412 [1413]; BayObLG FamRZ 1983, 1275 ff., hier zitiert nach juris; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 522 [523]; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2078, Rdn. 5) sofern es sich dabei um einen Irrtum über einen Umstand gehandelt hat, welcher ein bewegender Grund für den letzten Willen des Erblassers war (vgl. BGH WM 1971, 1153 [1154]; BGH NJW-RR 1987, 1412 [1413]; BayObLG FamRZ 1997, 1436 [1437]; Senat, FamRZ 1990, 1038 ff.; OLG München, FGPrax 2008, 254 [258]; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2078, Rdn. 5).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 3Z BR 263/94

    Einsatz landwirtschaftlichen Vermögens zur Vergütung des Pflegers nach § 1835

    Wie schon im Beschluß des Senats vom 26.11.1992 (FamRZ 1994, 849 LS) dargelegt ist, sind für die Entscheidung des vorliegenden Falles die §§ 1835, 1836 BGB in der bis zum 31.12.1991 geltenden Fassung anzuwenden, weil die Pflegschaft bereits am 21.11.1991 aufgehoben wurde.
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