Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.11.1994

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 3684/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7535
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 3684/94 (https://dejure.org/1994,7535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.1994 - 10 A 3684/94 (https://dejure.org/1994,7535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 1994 - 10 A 3684/94 (https://dejure.org/1994,7535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geburtsname; Kinder; Geschiedene Ehen; Wohl des Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1231
  • FamRZ 1995, 570 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    Mit Urteilen vom 28. Mai 1996, - 10 A 1691/91 -, FamRZ 1997, 448 ff., - 10 A 4130/92 -, und - 10 A 4086/93 -, hatte er sich unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung, nach der die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein musste, Urteil vom 5. März 1992 - 10 A 2045/86 -, NJW 1992, 2500 ff.; Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 ff., sowohl für die "Stiefkinder-" als auch für die "Scheidungshalbwaisen"-Fälle der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen.

    Daran hat das Gericht auch unter Würdigung der in der obergerichtlichen Rechtsprechung, namentlich des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen, geäußerten rechtlichen Bedenken, Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 (1232 ff.), festgehalten, BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 6 C 13.94 -, Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 74, S. 16 ff., und die Rechtsprechung auch auf die sog. "Stiefkinder" erstreckt.

    Dahingehend bereits: OVG NRW, Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 (1233).

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    a) Das Berufungsgericht und auch das OVG Münster (Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 - NJW 1995, 1231; vgl. dazu Urteil vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 13.94 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 74 -) sowie der Beklagte machen gegen die Rechtsauffassung des Senats geltend: Der Gesetzgeber habe sich durch das Familiennamensrechtsgesetz im Grundsatz zur Beibehaltung der namensmäßigen Kennzeichnung der Abstammung und damit naturgemäß auch dazu entschieden, die Namenseinheit von Eltern und Kindern als bedeutsamen Belang zu werten.
  • VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95

    Namensänderung: Tendenz zur Erleichterung der Änderung des Familiennamens bei

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 - (NJW 1995, 1231) Vorbehalte gegenüber der im Urteil vom 7. Januar 1994 (a. a. O.) vertretenen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht hat, überzeugt dies den Senat nicht, zumal dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4261
OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. November 1994 - 3 W 165/94 (https://dejure.org/1994,4261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Antragsgegners zum Scheidungsantrag vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags; Formelle Voraussetzungen des § 1933 BGB; Eintritt der erbrechtlichen Wirkungen eines Scheidungsverfahrens ; Ankündigung eines korrespondierenden Scheidungsantrags als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen der Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kaiserslautern - VI 933/93
  • LG Kaiserslautern - 1 T 74/94
  • OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 601
  • FGPrax 1995, 118
  • FamRZ 1995, 570
  • Rpfleger 1995, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 3 W 103/00

    Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Todeszeitpunkt

    Für die Prognose, ob zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren, kann auf die unwiderlegbare Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB nur abgestellt werden, wenn auch eine Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegt; ansonsten ist zu prüfen, ob die Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB geschieden worden wäre (Fortführung zu Senat, Beschluss vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995, 601).

    Ohne dass es hierauf für die zu treffende Entscheidung ankam, hat der erkennende Senat 1994 auf die herrschende Meinung hingewiesen, wonach zu den Voraussetzungen einer Konventionalscheidung auch die Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Nr. 2 und 3 ZPO gehört (Beschluss vom 25. November 1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995 601, 602).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    zu 1 beantragten Scheidung zugestimmt hatte, zumal die Zustimmung zur Scheidung (§ 630 II ZPO) durch einen Schriftsatz des bevollmächtigten Rechtsanwalts erklärt werden kann (BayObLG, FamRZ 1983, 96; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 136 = OLGZ 1990, 215 = FamRZ 1990, 210; OLG Saarbrücken, FamRZ 1992, 109; OLG Stuttgart, OLGZ 1993, 263; OLG Zweibrücken, NJW 1995, 601 = FamRZ 1995, 570; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 630 Rdnr. 5; Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 630 Rdnr. und es nicht von entscheidender Bedeutung ist, ob die Zustimmungserklärung grammatikalisch in der Gegenwarts- oder in der Zukunftsform ("wird sich damit einverstanden erklären") formuliert ist (OLG Stuttgart, OLGZ 1993, 263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht