Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 30.11.1993 | OLG Hamm, 15.02.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.1994 - 29 W 38/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6231
OLG Hamm, 31.05.1994 - 29 W 38/94 (https://dejure.org/1994,6231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.1994 - 29 W 38/94 (https://dejure.org/1994,6231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 29 W 38/94 (https://dejure.org/1994,6231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstammungsverfahren; Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Einfache Fälle; Klageerhebung ; Form ; Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1593; ZPO § 121 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 748 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 748 (nur LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Daher vermag der Senat der abweichenden Auffassung nicht zu folgen, dass die gesetzlichen Regelungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe keine Beschränkung von dessen Gebührenansprüchen kenne, mithin eine erfolgte Beschränkung des Gebührenanspruchs für das Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich sei (so OLG Hamm FamRZ 1995, 748f; OLG Düsseldorf (3. FamSenat) FamRZ 1993, 819).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 149/00

    Prozeßkostenhilfe trotz Kostenvorschußpflicht

    Denn bei Beginn des Verfahrens läßt sich noch nicht absehen, ob nicht auch auf seiten des Antragsgegners im weiteren Verlauf das Bedürfnis, eigene Anträge zu stellen, hervortritt (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 103; OLG Hamm, FamRZ 1995, 748 Nr. 462).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1993 - 13 WF 395/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5928
OLG Hamm, 30.11.1993 - 13 WF 395/93 (https://dejure.org/1993,5928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1993 - 13 WF 395/93 (https://dejure.org/1993,5928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1993 - 13 WF 395/93 (https://dejure.org/1993,5928)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten; Niederlegung des Mandats ; Mutwilliger Anwaltswechsel ; Erstattung von Gebühren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 128; ZPO § 12
    Einschränkung der Beiordnung eines weiteren Prozeßbevollmächtigten nach § 121 ZPO

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Wechselt die mittellose Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, den Prozeßbevollmächtigten, so darf eine Beiordnung des neuen Prozeßbevollmächtigten gemäß § 121 ZPO im allgemeinen nicht mit der Beschränkung seines Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse in Form des Abzugs der Gebühren, die schon der zuerst beigeordnete Rechtsanwalt erhält, verbunden werden (OLG Karlsruhe v. 26.09.1990 - 16 WF 125/89, JurBüro 1991, 80; OLG Hamm v. 30.11.1993 - 13 WF 395/93, FamRZ 1995, 748 = OLGR Hamm 1994, 143; a.A. LSG Baden-Württemberg v. 20.01.1993 - L 2 PKH 203/92 B, n.v.).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 3 WF 179/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Gebühren bei Beiordnung und Anwaltswechsel

    Einschränkungen einverstanden erklärt (std. Rechtsprechung, vgl. z. B. OLG Karlsruhe FamRZ 98, 632; OLG Köln FamRZ 04, 123; OLG Hamm FamRZ 95, 748).
  • LSG Thüringen, 19.09.2005 - L 6 RJ 65/03

    Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Ein Anspruch auf - unbeschränkte - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet immer dann aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger (wichtiger) Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - Az.: L 6 RA 606/97, LSG Chemnitz vom 31. Januar 2000 - Az.: L 3 AL 158/97; OLG Hamm vom 30. November 1993 - Az.: 13 WF 395/93 in FamRZ 1995, S. 748, 749; OLG Düsseldorf vom 5. Juli 1994 - Az.: 1 WF 112/94 in FamRZ 1995, 241; OLG Frankfurt vom 17. Februar 1988 - Az.: 14 W 17/88 in MDR 1988, 501; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 121 Rdnr. 34; Bork in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1992, § 78c Rdnr, 31; Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2004, § 121 Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.1994 - 2 WF 14/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7664
OLG Hamm, 15.02.1994 - 2 WF 14/94 (https://dejure.org/1994,7664)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.1994 - 2 WF 14/94 (https://dejure.org/1994,7664)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 2 WF 14/94 (https://dejure.org/1994,7664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheverfahren; Folgesachen; Postulationsfähiger Anwalt ; Anträge; Beratung durch den Anwalt ; Entwicklung des Prozesses

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 78 Abs. 2, § 121

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 748
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Ob dem danach unzulässigerweise beigeordneten Rechtsanwalt B. die volle gesetzliche Vergütung, auf die er bei unbeschränkter Beiordnung Anspruch hätte, zusteht (vgl. hierzu OLG Bremen, JurBüro 1993, 51 : verneinend, weil die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorgelegen hätten; ebenso Senatsbeschluß vom 24.7. 1990 - 2 WF 119/90 - bei gebührenrechtlich beschränkter Anwaltsbeiordnung im Einverständnis der Partei; bejahend OLG Karlsruhe - 16. ZS [FamS], JurBüro 1991, 80; Die Justiz 1987, 429), hat der Senat im vorliegenden Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 748 ).
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