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   BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94   

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BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 (https://dejure.org/1995,4272)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 (https://dejure.org/1995,4272)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 1Z BR 96/94 (https://dejure.org/1995,4272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133, § 2274; RAG-DDR § 25 Abs. 2, § 26; ZGB-DDR § 372, § 403 Abs. 2
    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR unterliegenden Nachlassteil; Erbausschlagung gegenüber bundesdeutschem Nachlassgericht ohne Wirkung auf diesen Nachlassteil; erbvertragliche Verfügung über dem Erbrecht der ehem. DDR unterstelltes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1089
  • BayObLGZ 1995 Nr. 15
  • BayObLGZ 1995, 79
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Dies entspricht, da die Erblasserin während der Geltungsdauer der genannten Gesetze verstorben ist, der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLGZ 1991, 103/104 f. und BayObLG FamRZ 1994, 723/724, ferner Palandt/Edenhofer Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 7, jeweils m.w.Nachw.).

    Dies genügt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 723/725 m.w.Nachw.).

    (1) Im Fall einer Nachlaßspaltung ist jeder der Nachlaßteile als selbständiges Sondervermögen anzusehen und deshalb so zu behandeln, als ob er der gesamte Nachlaß wäre (BayObLG FamRZ 1994, 723/724 m.w.Nachw.).

    d) Dem als Erbeserbe antragsberechtigten (vgl. Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 12) Beteiligten zu 1 ist daher, wie im Vorbescheid angekündigt, ein auf das von § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßte Vermögen beschränkter Erbschein (vgl. Palandt/Edenhofer aaO. Rn. 7 und BayObLG FamRZ 1994, 723/724) zu erteilen, der den Bruder der Erblasserin als Alleinerben kraft Gesetzes ausweist.

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Gegen die Ankündigung des Nachlaßgerichts, es werde dem Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein erteilen, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1994, 73/75) die Beschwerde gegeben.

    Das Landgericht trat daher in vollem Umfang an die Stelle des Nachlaßgerichts und hatte das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellte, seiner Beurteilung zu unterziehen (BayObLGZ 1994, 73/76).

    Die Sache war zwar bei Erlaß des Vorbescheids noch nicht in jeder Beziehung zur Entscheidung reif (zu dieser Voraussetzung vgl. BayObLGZ 1994, 73/76), da noch Nachweise gemäß § 2356 BGB fehlten.

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Diese Frage muß jedoch im Erbscheinsverfahren nicht abschließend geklärt werden (KG OLGZ 1992, 279; Palandt/Edenhofer Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 8; Schotten/Johnen aaO.).

    Daher genügt es für die Wirksamkeit der Ausschlagung grundsätzlich nicht, wenn die Erklärung wie hier lediglich gegenüber dem damals in den alten Bundesländern zuständigen Nachlaßgericht erklärt worden ist (so die heute fast einhellige Meinung, vgl. BayObLG und Palandt/Edenhofer aaO. sowie KG OLGZ 1992, 279; ausführlich Lorenz DStR 1994, 584/586 sowie Bestelmeyer Rpfleger 1993, 381/382).

    Ein Vertrauensschutz für die Beteiligten war daher nicht geboten (ebenso KG OLGZ 1992, 279/282).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    (5) Nach bundesdeutschem Recht muß nach ständiger Rechtsprechung das Ergebnis der Auslegung eine wenn auch noch so geringe Grundlage in der formgültigen Erklärung des Erblassers finden (sogenannte Andeutungstheorie; vgl. nur BGHZ 86, 41/47 und BayObLGZ 1981, 79/82).

    An den Wortlaut einer scheinbar eindeutigen Erklärung ist das auslegende Gericht nicht gebunden (vgl. BGHZ 86, 41/46).

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    (5) Nach bundesdeutschem Recht muß nach ständiger Rechtsprechung das Ergebnis der Auslegung eine wenn auch noch so geringe Grundlage in der formgültigen Erklärung des Erblassers finden (sogenannte Andeutungstheorie; vgl. nur BGHZ 86, 41/47 und BayObLGZ 1981, 79/82).

    Sie ist allein durch Auslegung zu bestimmen, wobei der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Lebensumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, zu würdigen ist (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79/82).

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Dies entspricht, da die Erblasserin während der Geltungsdauer der genannten Gesetze verstorben ist, der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLGZ 1991, 103/104 f. und BayObLG FamRZ 1994, 723/724, ferner Palandt/Edenhofer Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 7, jeweils m.w.Nachw.).

    bb) Da infolge der Nachlaßspaltung der von § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßte Nachlaßteil als eigener Nachlaß zu behandeln ist, sind die Zulässigkeit, die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Ausschlagung sowie die Anfechtung einer solchen Ausschlagung selbständig und zwar grundsätzlich nach dem Recht der ehemaligen DDR als dem Erbstatut zu beurteilen (vgl. BayObLGZ 1991, 103/105 sowie 1994, 40/49; Palandt/Edenhofer § 1944 Rn. 13 m.w.Nachw.).

  • OLG Jena, 21.10.1993 - 6 W 14/93

    Grundsätze der Auslegung von Willenserklärungen ; Umdeutung des Erblasserwillen

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Denn das Institut des Erbvertrages wurde dort nicht mehr aufgenommen, weil man hierfür keinen Bedarf sah, nicht aber, weil eine zu Lebzeiten übernommene Bindung an eine letztwillige Verfügung generell untersagt werden sollte (OLG Jena FamRZ 1994, 786/787).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Es genügt die Tatsache, daß ein Recht möglicherweise als "unbewegliches Vermögen" i.S. des § 25 Abs. 2 RAG -DDR einzuordnen ist, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins zu begründen (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Sie ist allein durch Auslegung zu bestimmen, wobei der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Lebensumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, zu würdigen ist (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79/82).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
    Dabei richtet sich die Auslegung in bezug auf den abgespaltenen Nachlaßteil nach dem dafür geltenden Erbstatut (OLG Köln FamRZ 1994, 591).
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

  • LG Stuttgart, 04.08.1992 - 2 T 597/92

    Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers für ein Unterbringungsverfahren

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    c) Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat den Sachverhalt selbständig würdigen und das gemeinschaftliche Testament vom 28.9.1981 hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der darin getroffenen Verfügungen selbst auslegen (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 87; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 48 und 59 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.12.1995 - 1Z BR 44/95

    Grundstück im Gebiet der ehemaligen DDR als Teil eines Nachlasses

    Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der ehemaligen DDR ist daher gemäß § 25 Abs. 2 RAG -DDR i.V.m. Art. 3 Abs. 3 EGBGB in entsprechender Anwendung Nachlaßspaltung eingetreten, so daß die genannten Nachlaßgegenstände einen selbständigen Nachlaßteil bilden, bei dem sich die Erbfolge nach dem im Zeitpunkt des Erbfalls in der ehemaligen DDR geltenden Zivilgesetzbuch richtet (vgl. BGH FamRZ 1995, 481 und WM 1995, 2005, 2007; BayObLGZ 1995, 79, 84 f. m.w.N.).

    Der Erblasser kann hinsichtlich der einzelnen Teile die Erbfolge verschieden regeln und hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen Teils kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 88 f. m.w.N.).

    Dies gilt auch, soweit Vermögen betroffen war, für das im Hinblick auf § 25 Abs. 2 RAG -DDR im übrigen das Erbrecht der DDR galt (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 88 m.w.N.).

    Erbstatut (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 89; KG FGPrax 1995, 200 ).

    Daher genügt es für die Wirksamkeit der Ausschlagung grundsätzlich nicht, wenn die Erklärung wie hier, lediglich gegenüber dem damals in den alten Bundesländern zuständigen Nachlaßgericht abgegeben worden ist (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 85 m.w.N.).

    Insbesondere kommt eine analoge Anwendung des § 7 FGG (vgl. zu den Voraussetzungen BayObLGZ 1994, 40, 50 und 1995, 79, 86; Lorenz ZEV 1994, 146, 148) hier nicht in Betracht.

  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Ausgangspunkt ist hierbei der Grundsatz, dass die eingetretene Nachlassspaltung dazu führt, jeden der beiden Nachlassteile grundsätzlich als selbständigen Nachlass anzusehen und entsprechend dem jeweils maßgeblichen Erbstatut so zu behandeln, als wenn er der gesamte Nachlass wäre (BGHZ 24, 352, 355; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1995, 1089, 1091; OLG Hamburg DtZ 1993, 28).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Gegen einen Vorbescheid steht die Beschwerde jedem zu, der durch die Erteilung des darin angekündigten Erbscheins in seinen Rechten beeinträchtigt wäre (§ 20 Abs. 1 FGG; BayObLGZ 1995, 79, 83).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    Gemäß Art. 235 § 1 EGBGB gilt für, Erbfälle vor dem 3.10.1990 weiterhin das bisherige Recht, so daß diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall maßgebend sind (vgl. zu allem BGHZ 131, 22/26 f. und FamRZ 1995, 481, BayObLG FamRZ 1994, 723/724 und BayObLGZ 1995, 79/84 f.; Palandt/Heldrich BGB 57. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 23 m.w.N.).

    Der Senat braucht sich deshalb hier nicht festzulegen, ob er an seiner bisher zu dieser Frage vertretenen Auffassung (vgl. BayObLGZ 1995, 79/85) festhält oder ob er diese aufgibt.

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Somit ist die Erbfolge hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen, wobei der Erblasser hinsichtlich der einzelnen Teile die Erbfolge verschieden regeln kann (vgl. BGHZ 24, 352, 355; 134, 60, 63; Senat, FamRZ 1992, 1474; 1998, 263, 264; BayObLGZ 1995, 79, 88 f.; BayObLG FamRZ 1994, 723, 724; 2000, 573, 575).
  • BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im

    bb) Dagegen richtet sich die Auslegung des Testaments in bezug auf den abgespaltenen Nachlaßteil nach dem dafür geltenden Erbstatut, im vorliegenden Fall also nach § 372 ZGB -DDR (BayObLGZ 1995, 79/89; OLG Köln FamRZ 1994, 591/592).

    dd) Schon in Fällen, in denen die nähere Bestimmung über den Umfang der Einsetzung fehlt (BayObLGZ 1995, 79/89), jedenfalls aber wenn der Erblasser ausdrücklich über seinen "gesamten Nachlass" verfügt, wie hier, ist auch im Fall einer Nachlaßspaltung regelmäßig davon auszugehen, daß die Erbeinsetzung das gesamte Vermögen und damit auch die verschiedenen Erbstatuten unterliegenden Nachlaßteile insgesamt erfassen will.

  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    Als Grundlage einer ergänzenden Auslegung könnte hier unter Berücksichtigung der herrschenden Andeutungstheorie (vgl. dazu zuletzt BayObLG ZEV 1995, 256, 259) der in Form eines gemeinschaftlichen Testaments niedergelegte Nachtrag vom 7.9.1980 herangezogen werden.
  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer

    Das hat zur Folge, daß jeder durch Aufspaltung entstandene Nachlaßteil als selbständiger Nachlaß anzusehen und nach dem jeweiligen Erbstatut so zu behandeln ist, als ob er der gesamte Nachlaß wäre (BGHZ 24, 352/355; BayObLGZ 1971, 34/47; 1995, 79/88 f.; Palandt/Heldrich aaO).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

  • OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95

    Erbausschlagung bei Erblasser mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern

  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • BGH, 12.03.1997 - IV ZR 81/96

    Ausschlagung eines Nachlasses nach DDR-Recht

  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 3 W 213/96

    Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung ; Anwendbare Vorschriften bei den zum

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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15/v   

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https://dejure.org/1995,11335
BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15/v (https://dejure.org/1995,11335)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15/v (https://dejure.org/1995,11335)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 1Z BR 96/94 15/v (https://dejure.org/1995,11335)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft auf die Erbschaft; Wirksamkeit von vor Beitritt der ehemaligen DDR erfolgten notariellen Beurkundungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1089
  • BayObLGZ 1995, 79
 
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