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   BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95   

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https://dejure.org/1996,1729
BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95 (https://dejure.org/1996,1729)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1996 - XII ZR 101/95 (https://dejure.org/1996,1729)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - XII ZR 101/95 (https://dejure.org/1996,1729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lebensunterhalt - Gläubiger - Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 91 (F: 23. März 1994); SGB I § 32; UVG § 7
    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die vor Rechtshängigkeit der Klage auf den Träger der öffentlichen Leistung übergegangen sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1345
  • MDR 1996, 1152
  • FamRZ 1996, 1207
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 16.03.1995 - 12 UF 89/94

    Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Prozeßstandschaft; Anspruchsübergang;

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in FamRZ 1995, 1172 veröffentlicht ist, hat die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin zur Geltendmachung des bis einschließlich März 1994 fällig gewordenen Unterhalts - hinsichtlich der Monate November und Dezember 1993 nur über die vom Beklagten nicht angefochtene Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 260 DM je Kind hinaus - verneint.
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 269/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95
    Dieser gesetzliche Forderungsübergang erfaßt auch Unterhaltsansprüche, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 27. Juni 1993 entstanden waren, wenn deren Voraussetzungen für eine Geltendmachung für die Vergangenheit - sei es durch Verzug gemäß § 1613 BGB oder Rechtswahrungsanzeige zwar gegeben waren, aber noch keine Überleitung auf den Sozialhilfeträger nach § 90 Abs. 1 BSHG a.F. erfolgt war (Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ZR 269/94 - FamRZ 1995, 871).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95
    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95
    Der Senat hat in dem am selben Tag verkündeten Urteil in dem Verfahren XII ZR 99/95 entschieden, daß die rechtliche Möglichkeit, dem Hilfeempfänger insoweit eine Einziehungsermächtigung zu erteilen, nicht besteht.
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    aa) Nachdem der Senat die treuhänderische Rückabtretung gesetzlich übergegangener Unterhaltsansprüche an den Leistungsberechtigten zum Zwecke der Prozessführung - ebenso wie die Einziehungsermächtigung und die gewillkürte Prozessstandschaft - für unwirksam gehalten hatte (Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 und XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1203, 1204 ff. bzw. 1207, 1208 und vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608, 609; vgl. bereits Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829, 830 f.), fasste der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) § 91 BSHG mit Wirkung ab dem 1. August 1996 neu.
  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Letzteres hat der Senat - nach Verkündung des Berufungsurteils - entschieden (Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ZR 269/94 - FamRZ 1995, 871, 872) und an dieser Auffassung seitdem festgehalten (Senatsurteil vom 3. Juli 1996 - XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1207, 1208).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Zwar hat der Bundesgerichtshof hier ein Abtretungsverbot angenommen, wenn Sozialleistungsträger die Beitreibung übergegangener Unterhaltsansprüche auf die Unterhaltsberechtigten zurückverlagern wollen (3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - NJW 1996, 3273, 3274 ff. mwN; 3. Juli 1996 - XII ZR 101/95 - NJW-RR 1996, 1345).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Die rechtliche Möglichkeit, dem Hilfeempfänger eine Einziehungsermächtigung zur Geltendmachung rückständigen Unterhalts zu erteilen, ist danach zu verneinen (zum Fall einer lediglich prozessual wirkenden Ermächtigung vgl. das am selben Tag verkündete Senatsurteil in dem Verfahren XII ZR 101/95).
  • OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10

    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall:

    Die familiengerichtliche Rechtsprechung bejaht ebenfalls ein fortbestehendes Einziehungsrecht des Hilfeempfängers, verneint aber eine Prozessführungsbefugnis für schon vor Rechtshängigkeit fällig gewordene Unterhaltsrenten (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1207 und FamRZ 2000, 1358 sowie FamRZ 2008, 1950; ferner Grote-Seifert in jurisPK-SGB II, § 33 Rdnr. 101), weil der Leistungsberechtigte an deren gerichtlicher Geltendmachung kein eigenes schutzwürdiges Interesse habe.
  • BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95

    Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen

    An einem solchen schutzwürdigen Eigeninteresse des Hilfeempfängers fehlt es hier (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - aaO. und - XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1207, 1208).
  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

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  • OLG Nürnberg, 25.03.1997 - 7 WF 855/97

    Rückübertragung von gemäß § 7 UVG übergegangenen Ansprüchen auf Kindesunterhalt

    Die mit Schreiben der Stadt N vom 5. Dezember 1996 (Bl. 29 d. A.) bezweckte Rückübertragung der für die Zeit ab 1. Juni 1996 auf den Freistaat Bayern gemäß § 7 UVG übergegangenen Unterhaltsansprüche des Kindes M war gemäß § 32 SGB I unwirksam (vgl. BGH FamRZ 1996, 1203 ; 1996, 1207).
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 12 UF 448/96

    Gesetzlicher Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen auf den

    Soweit der Beklagte unter Bezug auf das Oberverwaltungsgericht Münster (NJW 1994, 675) den Rechtsübergang wegen Fehlens einer Überleitungsanzeige verneint, kann dem unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1996, 1207, 1208; 1995, 871) nicht gefolgt werden.
  • OLG Saarbrücken, 14.10.1996 - 6 WF 89/96

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines

    Zutreffend - auch unangegriffen - ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Klägerin den für die Inanspruchnahme des Beklagten auf Zahlung von Unterhalt für den Monat April 1996 erforderlichen Verzug des Beklagten (§§ 1361 Abs. 4, 1360 a , 1613Abs. 3 nicht dargetan hat. Für die Zeit ab Mai 1996 ist eine - nach der gesetzlichen Neuregelung nunmehr zulässige - Rückabtretung der nach Aktenlage gemäß § 91 Abs. 1 BSHG auf den Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsansprüche nicht behauptet, so daß bezüglich dieser Ansprüche sowohl die Aktivlegitimation als auch die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin fehlen (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1207, 1208), was in gleicher Weise für die bis zur Rechtshängigkeit fällig gewordenen Unterhaltsansprüche der Fall sein wird.
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