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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96   

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https://dejure.org/1996,3857
OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96 (https://dejure.org/1996,3857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.1996 - 2 WF 56/96 (https://dejure.org/1996,3857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 1996 - 2 WF 56/96 (https://dejure.org/1996,3857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsbemessung bei selbständigen Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1216
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96
    Da es an jeglicher Erläuterung der Position Abschreibungen fehlt, diese aber vom Ansatz her nur Absetzungen für die Abnutzung des Anlagevermögens darstellen, also ohne nähere Darlegung nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie in voller Höhe die laufenden Einkünfte mindern, können sowohl für die Bedarfsberechnung, aber auch für die Leistungsfähigkeit die Abschreibungsbeträge zunächst dem Gewinn zugeschlagen werden (BGH aaO., BGH, FamRZ 1993, 789 f.; 1987, 46).

    Sofern ausreichende Anhaltspunkte vorliegen, kann das unterhaltsrechtliche Einkommen auch geschätzt werden (BGH, FamRZ 1993, 789, 792).

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 79/85

    Berufung auf einen Unterhaltsverzicht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96
    Da es an jeglicher Erläuterung der Position Abschreibungen fehlt, diese aber vom Ansatz her nur Absetzungen für die Abnutzung des Anlagevermögens darstellen, also ohne nähere Darlegung nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie in voller Höhe die laufenden Einkünfte mindern, können sowohl für die Bedarfsberechnung, aber auch für die Leistungsfähigkeit die Abschreibungsbeträge zunächst dem Gewinn zugeschlagen werden (BGH aaO., BGH, FamRZ 1993, 789 f.; 1987, 46).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96
    Es ist Aufgabe des Beklagten, die unterhaltsrechtliche Relevanz dieser Positionen darzulegen und zu beweisen (BGH, FamRZ 1985, 357 f.).
  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 5 UF 335/91

    Trennungsunterhalt, Ermittlung der Erwerbseinkünfte eines HV Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96
    Legt der Beklagte sein unterhaltsrechtliches Einkommen nicht ausreichend dar, so kann entweder auf die von ihm getätigten Entnahmen abgestellt werden (OLG Hamm, FamRZ 1993, 1088 ; OLG Köln, FamRZ 1983, 87 ), oder das von den Klägern behauptete Einkommen ist zugrundezulegen.
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96
    Für den Bedarf des volljährigen Klägers zu 2. sind nach einhelliger Auffassung (BGH, FamRZ 1986, 151, 153) die Einkommen der Elternteile zu addieren, daraus der Tabellenunterhalt nebst Volljährigenzuschlag zu entnehmen und dieser Betrag sodann im Verhältnis der beiderseitigen Einkommen der Elternteile nach Abzug des Selbstbehalts und auf Seiten des Beklagten nach Vorwegabzug des Unterhalts für das minderjährige Kind zu quotieren.
  • OLG Köln, 12.01.1982 - 21 UF 113/81

    Abänderungsklage; Aktivlegitimation; Unterhaltsansprüche;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96
    Legt der Beklagte sein unterhaltsrechtliches Einkommen nicht ausreichend dar, so kann entweder auf die von ihm getätigten Entnahmen abgestellt werden (OLG Hamm, FamRZ 1993, 1088 ; OLG Köln, FamRZ 1983, 87 ), oder das von den Klägern behauptete Einkommen ist zugrundezulegen.
  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung

    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit trifft den Antragsteller als Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH FamRZ 1996, 345 (346); OLG Hamm FamRZ 1996, 1216; Born FamRZ 1995, 523 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsfähigkeit trifft den Ast. als Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH, NJW 1996, 517 = FamRZ 1996, 345 [346]; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1216).
  • OLG Naumburg, 13.12.2007 - 8 UF 148/07

    Anforderungen an den Nachweis der Einkommensverhältnisse - Unbeachtlichkeit von

    Außerdem lassen insgesamt die von der Klägerin überlassenen steuerlichen Unterlagen lediglich Rückschlüsse auf das steuerrechtlich relevante Einkommen zu, das jedoch auf Grund der weitergehenden Abschreibungsmöglichkeiten im Steuerrecht nicht identisch mit dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen ist (vgl. nur OLG Hamm FamRZ 1996, 1216 ff.).
  • AG Kerpen, 23.12.1998 - 50 F 190/98

    Rückwirkende Abänderung eines Vergleichs über Unterhalt; Herabsetzung des

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  • KG, 27.09.1999 - 3 WF 7892/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.02.1996 - 1 UF 180/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6449
OLG Braunschweig, 22.02.1996 - 1 UF 180/95 (https://dejure.org/1996,6449)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 UF 180/95 (https://dejure.org/1996,6449)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 UF 180/95 (https://dejure.org/1996,6449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Berechnung der Anspruchshöhe für Prozesskostenhilfe; Einbezug des Wohnvorteils bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Berechnung der Anspruchshöhe für Prozesskostenhilfe; Einbezug des Wohnvorteils bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.1996 - 1 UF 180/95
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausdrücklich entschieden, daß der Wohnvorteil den für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgebenden Einkünften zuzurechnen ist, soweit Eheleute, die Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind, billiger wohnen als Eheleute, die für eine vergleichbare Wohnung Miete zu zahlen haben; der Wohnvorteil als Differenz zwischen den ersparten Mietaufwendungen und den mit dem Eigentum verbundenen Kosten schlägt sich in den für die Lebenshaltung verfügbaren Mitteln insoweit nieder, als er eine Ersparnis gegenüber sonst aufzubringenden Mietzahlungen darstellt (BGH FamRZ 1995, 869).
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