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Rechtsprechung
   OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96   

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https://dejure.org/1996,5453
OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96 (https://dejure.org/1996,5453)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.1996 - 26 W 1050/96 (https://dejure.org/1996,5453)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 26 W 1050/96 (https://dejure.org/1996,5453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4
    Voraussetzungen für den Erlaß einer Zahlungsanordnung nach § 120 IV ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Passau - 2 C 377/93
  • OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 11.08.1989 - 20 W 2305/89
    Auszug aus OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96
    Der Rechtspfleger und der Richter haben der Erinnerung unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 11.8.1989 (RPfleger 1990 S. 305) nicht abgeholfen.

    Der Senat hält an der Rechtsauffassung des 20. Zivilsenats im Beschluß vom 11.8.1989 (Rpfleger 1990, S. 305), wonach es auf die Realisierbarkeit des Erstattungsanspruchs gegen den leiblichen Vater nicht ankomme, nicht fest.

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 12/87

    Kostenersatz bei Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96
    Richtig ist, daß das Kind nach rechtskräftiger Feststellung seiner nichtehelichen Abstammung und nachfolgender Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater bzw. nach rechtskräftiger Feststellung von dessen Vaterschaft gegen diesen in analoger Anwendung des § 1610 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf erlangt (BGHZ 57, S. 229, 236; BGHZ 103, S. 160, 162), der wegen § 1615 d BGB nicht den Beschränkungen des § 1613 Äbs.

    2 BGB unterliegt (BGHZ 103, S. 160, 166).

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70

    Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses

    Auszug aus OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96
    Richtig ist, daß das Kind nach rechtskräftiger Feststellung seiner nichtehelichen Abstammung und nachfolgender Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater bzw. nach rechtskräftiger Feststellung von dessen Vaterschaft gegen diesen in analoger Anwendung des § 1610 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf erlangt (BGHZ 57, S. 229, 236; BGHZ 103, S. 160, 162), der wegen § 1615 d BGB nicht den Beschränkungen des § 1613 Äbs.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1991 - 4 W 13/91
    Auszug aus OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96
    Dies trifft zu, falls sich der wirtschaftliche und soziale Lebensstandard des Hilfsbedürftigen verbessert hat (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl., Rn 14b zu § 120; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, S. 840).
  • OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98

    Prozesskostenhilfe im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren; Anspruch des Kindes gegen

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  • OLG München, 17.12.1996 - 26 W 3254/96

    Voraussetzungen für die Rücknahme der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Hiervon kann in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden keine Rede sein, nur weil ein Erstattungsanspruch erworben wurde, dessen Erfüllung aber den ohnehin gefährdeten bescheidenen Lebensstandard der Familie, in welcher der Hilfsbedürftige lebt, zusätzlich gefährden würde (vgl. dazu Senat FamRZ 1996, S. 1426).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 286/96   

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https://dejure.org/1996,4811
OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 286/96 (https://dejure.org/1996,4811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.1996 - 13 WF 286/96 (https://dejure.org/1996,4811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 1996 - 13 WF 286/96 (https://dejure.org/1996,4811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1426
  • Rpfleger 1996, 354
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03

    Neubewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung wegen Nichtzahlung der

    Teilweise wird diese Auffassung jedenfalls für den Fall vertreten, daß eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht eingetreten ist (OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1426, 1427; OLG Naumburg, OLGR 1997, 72; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 531 f.) oder bei regelmäßiger Zahlung der auferlegten Raten im Zeitpunkt der erneuten Antragstellung sämtliche Kosten bezahlt gewesen wären (OLG Bremen, FamRZ 2001, 1534, 1535).
  • OLG Stuttgart, 23.06.2006 - 8 WF 84/06

    Prozesskostenhilfe: Einkommensermittlung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer

    Anderenfalls würde der Sanktionscharakter des § 124 Nr. 4 ZPO unterlaufen werden (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; OLG Köln FamRZ 1998, 1524; OLG Bremen FamRZ 2001, 1434; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1418; LAG Hamm, Beschluss vom 12.05.2003, Az. 18 Ta 240/03).
  • LAG Hamm, 06.07.2005 - 4 Ta 425/05

    Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug

    3. Nach einer Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO kommt eine Neubewilligung für dieselbe Instanz gemäß §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr in Betracht (OLG Koblenz v. 17.04.1996 - 13 WF 286/96, FamRZ 1996, 1426 = Rpfleger 1996, 354; OLG Naumburg v. 14.01.1997 - 3 WF 136/96, OLG-NL 1997, 186), selbst wenn sie auf eine Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestützt wird (OLG Düsseldorf v. 01.03.1995 - 3 U 36/92, FamRZ 1996, 617 = Rpfleger 1995, 467).
  • LAG Hamm, 12.05.2003 - 18 Ta 240/03

    Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten

    Wie das Arbeitsgericht richtig gesehen hat, darf nach der Aufhebung der PKH-Bewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO die hiervon betroffene Partei für dieselbe Instanz nicht erneut Prozesskostenhilfe beantragen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 96, 617 f; OLG Koblenz, FamRZ 96, 1426 f; MünchKomm., Wax, § 124 Rdn. 14).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Nichtzahlung der Raten

    Denn von der erneuten Gewährung würden, obwohl sie nur für die Zukunft wirkt, im Regelfall alle Kosten der Partei abdecken, weil die Bewilligng und die rückständigen Gerichtskosten erfasst und der beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse alle Gebühren geltend machen kann, die und der Bewilligung erstmals oder erneut entstehen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617), so dass der dieser Regelung innewohnende spezielle begrenzte Sanktionscharakter nicht zum Tragen käme (so OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; Wax in: MüKo ZPO, § 124 Rn. 14; a.A. Zöller/Philippi, 22. A., § 124 Rn 25, 26).
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99

    Erfüllung - Abhilfeentscheidung

    Sofern der Vorschrift überhaupt Sanktionscharakter beizumessen ist (so OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426) reicht dieser nicht so weit, dass in Abweichung von § 570 ZPO ein früher Beurteilungszeitpunkt - etwa der Zeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses - maßgeblich würde.
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