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   OLG Nürnberg, 29.05.1995 - 10 UF 1073/95   

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https://dejure.org/1995,4814
OLG Nürnberg, 29.05.1995 - 10 UF 1073/95 (https://dejure.org/1995,4814)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.1995 - 10 UF 1073/95 (https://dejure.org/1995,4814)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 1995 - 10 UF 1073/95 (https://dejure.org/1995,4814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländischer Ehegatte; Scheidung der Ehe ; Drohende Abschiebung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 293
  • FamRZ 1996, 34
  • FamRZ 1996, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1989 - 2 UF 260/88

    Ausweisung; Scheidung; Ausländer; Härtefall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.1995 - 10 UF 1073/95
    Wirtschaftliche Veränderungen können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie durch den Ausspruch der Scheidung und nicht bereits durch die Trennung eintreten (Münchener Kommentar, a.a.O., § 1568, Rn. 53; Schwab, a.a.O.; OLG Karlsruhe in FamRZ 1990, 630, 631).
  • OLG Frankfurt, 12.07.1999 - 5 UF 317/98
    Zwischen dem Scheidungsausspruch und der Aufenthaltserlaubnis besteht kein unmittelbarer Kausalzusammenhang (Siehe die Darstellung der Rechtslage nach dem AuslG in OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 35).

    Zwischen dem Scheidungsausspruch und der Aufenthaltserlaubnis besteht kein unmittelbarer Kausalzusammenhang (Siehe die Darstellung der Rechtslage nach dem AuslG in OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 35).

  • BGH, 17.12.1997 - XII ZR 130/97

    Begriff der Härte

    Vereinzelt wird in diesem Zusammenhang vertreten, daß es einen Härtegrund i.S. des § 1568 BGB bilden kann, wenn der Ehegatte seine günstige ausländerrechtliche Position, die ihm die Ehe gewährt, verliert und durch die Abschiebung in seine Heimat entweder in seiner physischen und sozialen Existenz bedroht wird oder wenn ihm die Rückkehr in die Heimat die wirtschaftliche Existenz vernichten würde (vgl. MünchKomm/Wolf 3. Aufl. BGB § 1568 Rdn. 52 a; Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. II Rdn. 117 b; anhand der gegebenen Fallgestaltungen jeweils verneinend: OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 630; OLG Köln FamRZ 1995, 997 [OLG Köln 12.07.1994 - 4 UF 219/93]; OLG Nürnberg FamRZ 1996, 35 [OLG Nürnberg 29.05.1995 - 10 UF 1073/95]).
  • OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96

    Anwendbarkeit der sog. Kinderschutzklausel

    Von daher kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Ausländerbehörden ansonsten schon in Fällen eines dauernden und längeren Getrenntlebens - und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung - üblicherweise den ausländischen Ehegatten ausweisen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1996, 35; OLG Köln [4. Senat] FamRZ 1995, 997; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 630) und ob dies auch für solche Fälle gilt, in denen ein Kind aus der Ehe hervorgangengen ist, für das dem ausländischen Ehepartner die elterliche Sorge nicht zusteht.
  • KG, 31.10.2014 - 3 UF 66/14

    Ehescheidung: Anwendung der Härteklausel im Falle eines an Demenz erkrankten

    Wirtschaftliche Veränderungen können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie durch den Ausspruch der Scheidung und nicht bereits durch die Trennung eintreten (OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Mai 1995 - 10 UF 1073/95 -, juris).
  • KG, 28.10.2014 - 3 UF 66/14

    Durchführung der Scheidung einer Ehe bei vorliegender Demenzerkrankung eines

    Wirtschaftliche Veränderungen können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie durch den Ausspruch der Scheidung und nicht bereits durch die Trennung eintreten (OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Mai 1995 - 10 UF 1073/95 -, juris).
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