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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95   

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https://dejure.org/1995,5493
OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95 (https://dejure.org/1995,5493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.1995 - 2 UF 162/95 (https://dejure.org/1995,5493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 2 UF 162/95 (https://dejure.org/1995,5493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Entscheidungen des unzuständigen Familiengerichts; Voraussetzungen für eine gerichtliche Regelung der Rechtsverhältnisse an der Wohnung im Hausratsverfahren; Einverständliche Benutzungsregelungen der Ehegatten für eine Wohnung als Ausschlussgrund für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für auf einen Vergleich im Wohnungszuweisungsverfahren gestützter Räumungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1473
  • FamRZ 1996, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 21/79

    Auflösung und Verteilung von Hausrat unter Ehegatten als Familiensache -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95
    Da die Parteien mit dem gerichtlich protokollierten Vergleich vom 30.9.1994 einen vollstreckbaren Titel geschaffen haben, braucht der Senat die Frage, ob für die Einigung bereits eine privatschriftliche Vereinbarung der Parteien (so BGH, FamRZ 1979, 789, 790) ausreicht oder die Einigung bereits vollzogen bzw. in vollstreckbarer Form vorliegen muß (vgl. Johannsen/Henrich/Voelskow, 2. Aufl., Anh. EheG , HausratsVO § 1 Rn. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl., § 621 Rn. 53 - jeweils m.w.N.) nicht zu entscheiden.

    Die eventuellen Ansprüche aus einem solchen das ursprüngliche Verfahren beendenden Vergleich können nicht mehr im Ehewohnungs- bzw. Hausratsverfahren verfolgt werden (vgl. BGH, FamRZ 1979, 789, 790).

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95
    Die sich aus § 23 b GVG ergebende gerichtsinterne Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich und zwingend (vgl. BGH, FamRZ 1978, 582).
  • BGH, 05.12.1990 - XII ZB 121/90

    Anfechtung der Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95
    Die bei Vorliegen einer Familiensache an sich gem. §§ 621 e Abs. 1 i.V.m. 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO gegen die angefochtene Entscheidung statthafte Beschwerde ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Meistbegünstigung des Rechtsmittelführers zulässig (vgl. BGH, FamRZ 1991, 549 ).
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95
    Das Oberlandesgericht (Familiensenat) ist für die Entscheidung über das Rechtsmittel gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG funktionell zuständig, da das Familiengericht entschieden hat (vgl. BGH, FamRZ 1993, 690 ); es gilt die formelle Anknüpfung.
  • KG, 11.09.1989 - 18 UF 4906/89

    Zulässigkeit; Wohnungszuweisung; Zuweisung; Wohnung; Verfahren; Scheidung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil verneint, da in § 1361 b BGB die fehlende Einigung der Ehegatten als Regelungsvoraussetzung nicht genannt ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987, 77; KG, FamRZ 1990, 183, 184; ebenso FamK-Rolland/Brudermüller, BGB § 1361 b , Rn. 41 zu einer außergerichtlichen Vereinbarung, die von einem Ehegatten nicht eingehalten wird; a.A.: Graba, NJW 1987, 1721, 1723, wonach durch die Bestimmung des § 1361 b BGB die Zuständigkeit des Familiengerichts für das Wohnungszuweisungsverfahren nach der HausratsVO lediglich zeitlich erweitert, nicht aber sachlich anders angeordnet werde).
  • OLG Köln, 24.10.1986 - 4 WF 193/86

    Streitigkeiten zwischen den Ehegatten um die Nutzung der Ehewohnung während des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil verneint, da in § 1361 b BGB die fehlende Einigung der Ehegatten als Regelungsvoraussetzung nicht genannt ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987, 77; KG, FamRZ 1990, 183, 184; ebenso FamK-Rolland/Brudermüller, BGB § 1361 b , Rn. 41 zu einer außergerichtlichen Vereinbarung, die von einem Ehegatten nicht eingehalten wird; a.A.: Graba, NJW 1987, 1721, 1723, wonach durch die Bestimmung des § 1361 b BGB die Zuständigkeit des Familiengerichts für das Wohnungszuweisungsverfahren nach der HausratsVO lediglich zeitlich erweitert, nicht aber sachlich anders angeordnet werde).
  • OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02

    Verein; Vereinssatzung; Satzung; Inhaltskontrolle; überragende Machtstellung;

    bb) Die Satzung des Beklagten gewährt aber dessen Vorstand und Direktorium eine von Einflussmöglichkeiten der Mitgliederversammlung derart unabhängige Stellung, dass durch die Übertragung der Ausschließungsentscheidung auf den Vorstand elementare Partizipationsrechte der Mitglieder in einer mit Grundprinzipien des Körperschaftsrechts und der Vereinigungsfreiheit unvereinbaren Weise beschnitten werden (vgl. OLG Celle NJW-RR 1995, 1473).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.1995 - 13 UF 19/95   

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https://dejure.org/1995,5696
OLG Hamm, 27.06.1995 - 13 UF 19/95 (https://dejure.org/1995,5696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1995 - 13 UF 19/95 (https://dejure.org/1995,5696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 13 UF 19/95 (https://dejure.org/1995,5696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1572 § 1573 Abs. 2 § 1577 Abs. 1
    Anrechnung von Pflegegeld bei nachehelichem Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt; Erwerbstätigkeit; Pflege; Mutter; Pflegegeld; Anrechnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99

    Anrechnung von Pflegegeld auf den Unterhaltsbedarf der Pflegeperson

    Demnach ist das Pflegegeld Einkommen der Beklagten, das sie sich auf ihren Bedarf anrechnen lassen muss (ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso z.B. LG Landau, FamRZ 97, 631; OLG Hamburg, FamRZ 92, 444; OLG Braunschweig, FamRZ 96, 1216; OLG Hamm, FamRZ 94, 895; FamRZ 96, 36; NJW 96, 3016; FamRZ 98, 1430; FamRZ 99, 852).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 3 UF 362/99

    Trennungsunterhalt: An die Eltern ausgezahltes Pflegegeld als eigenes Einkommen

    Das Pflegegeld enthält grundsätzlich auch einen für die Anerkennung für die Leistung der Pflegeperson gedachten Anteil, dieser Anteil - der wohl unter einem marktgerechten Entgelt für die pflegerische Leistung liegt - dient zur Deckung des Lebensbedarfs des Pflegenden (vgl. grundlegend BGH FamRZ 84, 769 f., BGH FamRZ 87, 259 ff. OLG Frankfurt Beschluß vom 21.10.1996 - 5 WF 93/96; für das Pflegegeld, das einer unterhaltsbegehrende geschiedene Ehefrau wegen der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Mutter zufließt, vgl. OLG Hamm FamRZ 96, 36).
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