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   OLG Bamberg, 07.08.1995 - 2 UF 64/95   

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https://dejure.org/1995,4984
OLG Bamberg, 07.08.1995 - 2 UF 64/95 (https://dejure.org/1995,4984)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.08.1995 - 2 UF 64/95 (https://dejure.org/1995,4984)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. August 1995 - 2 UF 64/95 (https://dejure.org/1995,4984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 399
  • FamRZ 1996, 549
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04

    Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe

    Ob von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn die vom Leasingnehmer zu erbringende Gegenleistung für die Sachnutzung nicht nur in der monatlich zu leistenden Leasingrate, sondern auch in einer vorweg zu entrichtenden Anzahlung (sog. Leasingsonderzahlung) besteht (so OLG Bamberg, FamRZ 1996, 549), mag hier dahinstehen.

    Hinsichtlich einer Leasingsonderzahlung ist daher wegen der Abhängigkeit von der Laufleistung und dem Restwert des geleasten Pkws eine detaillierte Angabe der dafür erforderlichen Faktoren notwendig (vgl. dazu im Einzelnen OLG Bamberg, FamRZ 1996, 549, 550).

  • OLG Köln, 18.01.2002 - 27 WF 2/02

    Familienrecht; Umfang der Auskunftspflicht zum Zugewinn

    Zwar mögen Ansprüche aus Leasingverträgen einen geldwerten Vorteil darstellen, der beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1996, 549; Staudinger-Thiele, BGB, 13. Bearb., § 1374 Rdn. 5).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

    Teilweise wurde der Anspruch auch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur dann vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Köln, FamRZ 1992, 440 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 549 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271 ).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
    Teilweise wurde der Anspruch auch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur dann vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Köln, FamRZ 1992, 440; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 549; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271).
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