Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6892
OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95 (https://dejure.org/1995,6892)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.1995 - 12 UF 1301/95 (https://dejure.org/1995,6892)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 1995 - 12 UF 1301/95 (https://dejure.org/1995,6892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Insoweit ist anerkannt, dass bei der Darstellung von Angaben zur Gewinnermittlung Sachgesamtheiten zusammengefasst werden können, z.B. Personalkosten, Büromaterial usw. (vgl. OLG München FamRZ 1996, 738, 739; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis § 1 Rn. 1166, 1168).
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Sie stehen zwar miteinander in einem Zusammenhang, führen aber nicht zur Einschränkung des Einzelanspruchs (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 159 f; Dose in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 1 Rdn. 1164 bis 1196; OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 7 ff.).

    Dabei ist bei den Einkunftsarten nach § 2 EStG zu unterscheiden zwischen den sog. Gewinneinkünften des § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirtschaft), bei denen sich das Einkommen aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben errechnet, und den sog. Überschusseinkünften nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Nichtselbstständige, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstiges), bei denen sich das Einkommen aus den Bruttoeinnahmen abzüglich der Werbungskosten ergibt (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 159; OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 8).

    bb) Neben der Darstellung der Werbungskosten bzw. bei den Gewinneinkünften der Ausgaben erfordert die hier geschuldete Auskunft ferner die Darstellung aller weiteren für die Unterhaltsberechnung erforderlichen Verbindlichkeiten wie Steuern, Krankenversicherung, Vorsorgeaufwendungen (OLG München, FamRZ 1996, 738 ff., zitiert nach juris Rdn. 9).

    In der Regel ist als ausreichend anzusehen, in der Auskunft den Gewinn nur pauschal anzugeben, die (nach Gruppen geordneten) Umsatzerlöse und Ausgaben anzuführen und hinsichtlich der Einzelposten auf eine beigefügte Anlage Bezug zu nehmen (OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 8; OLG Bamberg FamRZ 2006, 344, zit. n. juris Rdn. 7; Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 160).

  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05

    Anforderungen an Erfüllung des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß §

    Im Vorgriff auf die danach neu zu erteilende Auskunft des Beklagten weist der Senat bereits an dieser Stelle darauf hin, dass es bei der Darstellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar im Ausgangspunkt als ausreichend erachtet wird, wenn der Auskunftspflichtige Sachgesamtheiten zusammenfasst und bezüglich der Einzelheiten auf eine beigefügte Überschussrechnung oder -wie hier geschehen- seine Steuererklärungen nebst Anlagen und die hierin enthaltenen sog. Hausertragsrechnungen der einzelnen Objekte verweist (so auch OLG München, OLGR 1996, 130 f = FamRZ 1996, 738 f).
  • OLG Hamm, 11.10.2004 - 11 WF 219/04

    Anforderungen an Auskunftsverlangen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse im

    Allerdings wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass die Auskunft von dem Verpflichteten persönlich zu erteilen und zu unterschreiben sei (so z.B. Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 1 Rz. 567; Heiß/Heiß, Kap. 6, Rz. 37 f, Kalthoener/Büttner-Niepmann, 8. Aufl. Rz. 595 a; jeweils unter Hinweis auf OLG München FamRZ 1996, 738; FamRZ 1995, 737; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl. § 260 Rz. 51).
  • AG Flensburg, 31.08.2009 - 92 F 140/09

    Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

    Im Rahmen der Auskunft genügt es, in der Auskunft den Gewinn bzw. Überschuss pauschal anzuführen und hinsichtlich der Einzelposten auf eine beigefügte Anlage, z.B. Einnahme-Überschussrechnung oder eine Aufstellung über alle Einnahmen und alle Werbekosten, Bezug zu nehmen (vgl. OLG München, FamRZ 1996, S. 738 ff [OLG München 15.11.1995 - 12 UF 1301/95] ).

    Zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung wäre es erforderliche gewesen, den jeweiligen Gewinn der Kapitalgesellschaften und wenigstens die groben Einzelposten der Ausgaben auszuführen (vgl. OLG München, FamRZ 1996, S. 738 ff [OLG München 15.11.1995 - 12 UF 1301/95] ).

  • OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05

    Anforderungen an das Bestehen eines Auskunftsanspruchs im Falle einer Verwirkung

    Grundsätzlich sind nämlich bei Gewinneinkünften von Freiberuflern die Einnahmen und die damit zusammenhängenden Ausgaben mitzuteilen, wobei es genügt auf eine beigefügte Gewinn- und Verlustrechnung Bezug zu nehmen (OLG München FamRZ 1996, 738 ; Wendl/Staudigl des Unterhaltsrechts der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 1 RdNr. 668).
  • AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03

    Anspruch eines Vaters gegen seinen Sohn auf Erteilung einer Auskunft über

    Mit der Vorlage einer Einkommenssteuererklärung genügt der Beklagte seiner Auskunftspflicht in der Regel ebensowenig (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 81, 42) wie durch Erteilung von verschiedenen Einzelauskünften und Vorlage einzelner Belege (vgl. OLG Harn FamRZ 83, 1232; OLG München FamRZ 96, 738) .

    des Vorjahres erstreckt (vgl. OLG München FamRZ 96, 738).

  • AG Erding, 23.04.2018 - 6 F 565/17

    Anspruch auf Auskunftserteilung wegen Trennungsunterhalt

    Vielmehr bestehen der Anspruch auf Auskunft und jener auf Vorlage von Belegen nebeneinander, wobei letzterer lediglich dem Berechtigten die Überprüfung der Auskunft ermöglich soll (vgl. hierzu OLG München Beschluss vom 15.11.1995 - 12 UF 1301/95, BeckRS 1995, 09750, beck-online).
  • OLG München, 12.08.1998 - 12 WF 989/98

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht