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   BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96   

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https://dejure.org/1997,2787
BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96 (https://dejure.org/1997,2787)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.1997 - 1Z BR 259/96 (https://dejure.org/1997,2787)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 1997 - 1Z BR 259/96 (https://dejure.org/1997,2787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§133, 2084, 2229 Abs. 4, 2247 Abs. 1; FGG §§ 12, 27 Abs. 1
    Formwirksamkeit eines auch vom Erben unterschriebenenprivatschriftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwirksamkeit eines Testaments bei Unterschrift sowohl des Erblassers als auch des eingesetzten Erben; Auslegungsgrundsätze für die Auslegung von Testamenten; Bestehen eines Anlasses zu Ermittlungen bezüglich der Testierfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit - Testamentsauslegung bei Alleinerbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 650
  • FamRZ 1997, 1029
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
    Das Landgericht ist insoweit rechtsfehlerfrei (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayObLGZ 1991, 173, 176) von einem einseitigen privatschriftlichen Testament ausgegangen.

    Diese Auslegung, die der Senat nur auf Rechtsfehler zu überprüfen hat (vgl. näher BayObLGZ 1991, 173, 176), ist nicht zu beanstanden.

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
    Das Vorbringen des Rechtsbeschwerdeführers läuft deshalb im Ergebnis darauf hinaus, seine eigene Auffassung die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen, dem die Auslegung obliegt (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG FamRZ 1995, 1302, 1303).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
    Sie ist gegebenenfalls durch Auslegung zu bestimmen (BayObLG FamRZ 1993, 1494).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
    Denn entsprechend dem Grundsatz, daß Störungen der Geistestätigkeit die Ausnahme bilden, ist ein Erblasser als testierfähig anzusehen, solange nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (BayObLGZ 1982, 309, 312, ständige Rechtsprechung).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Die bloße Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Da aber das bloße Nichtmehrvorhandensein des Originaltestaments noch nicht die Vermutung begründet, sie sei durch den Erblasser vernichtet worden, müssen zumindest (weitere) Indizien dafür vorliegen, beispielsweise Hinweise auf eine Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit oder dem Verlust eines Testaments eine Pflicht des Gerichts zu weiteren Ermittlungen zu begründen (OLG Zweibrücken aaO; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 1029).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Denn die pauschale Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, begründet zwar keine Ermittlungspflicht des Gerichts, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Testierfähigkeit nicht vorhanden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1311 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1990, 1405; FamRZ 1997, 1029; vgl. weiter Bohnefeld/Kroiß, Der Erbprozess, Seite 740).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Nähere Ermittlungen hierzu sind jedoch nur erforderlich, wenn ein berechtigter Anlass besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers zu zweifeln; die bloße Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19

    Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen eines Erbvertrages

    Denn konkrete auffällige Verhaltensweisen des Erblassers sind nicht dargelegt, rein pauschalen Behauptungen der Beteiligten zu einer angeblichen Testierunfähigkeit muss das Nachlassgericht und an seiner Stelle der Senat im Beschwerdeverfahren aber nicht nachgehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.03.1997, Az. 1Z BR 259/96, zitiert nach juris Tz. 13).
  • BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98

    Auslegung eines Testaments

    Es bestand deshalb kein Anlaß zu weiteren Ermittlungen hinsichtlich der Testierfähigkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029 und 1436).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 162/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung

    Die Mitunterzeichnung der Urkunde durch Dritte berührt die Formwirksamkeit einer testamentarischen Verfügung in der Regel nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03

    Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments -

    Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029; 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlaß besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405/1406; 1997, 1029).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Die bloße Behauptung der Beteiligten zu 2, die Erblasserin sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (Senatsbeschluß vom 7.3.1997 Az. 1Z BR 259/96 S. 6; OLG Hamm ZEV 1997, 75 ; Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 13).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 176/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung bei

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