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   OLG Zweibrücken, 14.01.1997 - 5 UF 80/96   

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https://dejure.org/1997,6480
OLG Zweibrücken, 14.01.1997 - 5 UF 80/96 (https://dejure.org/1997,6480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.01.1997 - 5 UF 80/96 (https://dejure.org/1997,6480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 5 UF 80/96 (https://dejure.org/1997,6480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe bei fehlender Zustimmung; Notwendigkeit der Prognose hinsichtlich des Scheiterns und Unwiederbringlichkeit der Ehe bei Fehlehen und Scheinehen; Vorwegnahme ehelicher Konflikte durch detaillierte ehevertragliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1212
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2006 - 6 UF 208/05

    Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe;

    Insoweit reicht eine einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten aus; es genügt, wenn aus dem Verhalten und den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1978, 1810 f.; Oberlandesgericht Zweibrücken - 2. Zivilsenat - FamRZ 1982, 292 und Urteil vom 24. April 1998, 2 UF 153/97; 5. Zivilsenat FamRZ 1997, 1212; erkennender Senat in ständiger Rechtsprechung, etwa Urteil vom 2. Februar 2006 - 6 UF 143/05 m.w.Nw.).

    Ohne Aufhebung und Zurückverweisung fehlt es an einer weiterhin beim Familiengericht zur Entscheidung anstehenden Folgesache im Sinne des § 629 Abs. 1 Satz 1 ZPO (wie hier Johannsen/Henrich/Sedemund/Treiber, Eherecht 4. Aufl. § 629 b ZPO Rdnr. 4; MünchKomm ZPO-Finger, 2.Aufl. § 629 b Rdnr. 8; HK-ZPO Kemper § 629 b Rdnr. 6; Weinreich/Bäumel aa0 § 629 b ZPO Rdnr. 2; für den Fall des Ehevertrages OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 1997, 1212, 1213; abweichend wohl OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 191, 192; OLG Dresden FamRZ 2003, 1193, 1194; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 629 b Rdnr.3; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 629 b Rdnr. 3; Baumbach/Albers, ZPO 64. Aufl. § 629 b Rdnr. 2).

  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12

    Inhaltskontrolle eines Ehevertrages

    Somit kann schon die einseitige innere Abkehr vom Partner den Schluss zulassen, die Lebensgemeinschaft der Ehegatten, die eine beiderseitige innere Bindung aneinander voraussetzt, nicht mehr besteht und die Ehe endgültig gescheitert ist (vgl. BGH FamRZ 1978, 671; FamRZ 1979, 1003; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1212; Brudermüller, in: Palandt, BGB, a.a.O., Rdn. 3).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 13 UF 75/08

    Ehescheidung und Ehevertrag: Zerrüttung der Ehe; Sittenwidrigkeit wegen

    Insoweit reicht eine einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten aus; es genügt, wenn aus dem Verhalten und den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (BGH NJW 1978, 1810 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 292; FamRZ 1997, 1212; NJW-RR 2006, 1313).
  • AG Erfurt, 14.09.2012 - 36 F 141/11

    Elterliche Sorge: Gemeinsame Sorge bei Getrenntleben; Zulässigkeit der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Beurteilung ist die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz (OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.01.1997, Az 5 UF 80/96; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.04.2005, FamRZ 2006, 43; vgl. auch Münchner Kommentar-Wolf, BGB § 1565, Rdn. 54).
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