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   OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96   

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https://dejure.org/1996,3230
OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96 (https://dejure.org/1996,3230)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.1996 - 5 WF 93/96 (https://dejure.org/1996,3230)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 1996 - 5 WF 93/96 (https://dejure.org/1996,3230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 115 § 127a
    Anspruch eines Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 757
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1986 - 2 WF 129/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Seiner Inanspruchnahme in Höhe von monatlich 230 DM (zur Berechnung, die nicht nach § 115 ZPO vorgenommen werden darf vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1987, 448) ist hier nicht unbillig.

    Es entspricht fast einhelliger Auffassung, daß ein Prozeßkostenvorschuß nur geschuldet wird, wenn dem Unterhaltsverpflichteten nicht nur der notwendige, sondern der angemessene Eigenbedarf, derzeit 1.800 DM verbleiben (vgl. nur BGHZ 110, 247, 249; BSG a.a.O.; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, 448; anderer Ansicht Schwab/Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., I B, Rz. 201).

  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92

    Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Ein Prozeßkostenvorschuß bezweckt dagegen vorliegend die Klägerin in die Lage zu versetzen, die ihr von der öffentlichen Hand verauslagten Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Zahlung von Prozeßkostenhilfe ratenweise aus eigenem Vermögen zurückzuzahlen; dazu gehört auch ein durchsetzbarer Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß (vgl. BGH, Rpfleger 1993, 302 ).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89

    Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Es entspricht fast einhelliger Auffassung, daß ein Prozeßkostenvorschuß nur geschuldet wird, wenn dem Unterhaltsverpflichteten nicht nur der notwendige, sondern der angemessene Eigenbedarf, derzeit 1.800 DM verbleiben (vgl. nur BGHZ 110, 247, 249; BSG a.a.O.; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, 448; anderer Ansicht Schwab/Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., I B, Rz. 201).
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Zwar wird nach überwiegender Auffassung ein Prozeßkostenvorschuß billigerweise dann nicht mehr geschuldet, wenn dem Verpflichteten, würde er den Prozeß selbst führen, Prozeßkostenhilfe bewilligt werden müßte, er also mit mehr als vier nach der Tabelle zu § 115 ZPO bemessenen, monatlichen Ratenbeträgen für die Prozesskosten belastet wäre (vgl. statt vieler in jüngster Zeit BSG, Rpfleger 1994, 304; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 47; OLG Oldenburg, NdsRpfl. 1994, 214; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; anderer Ansicht KG, FamRZ 1990, 183 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1991 - 16 WF 66/91

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausschluss

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Der Vorschußpflichtige und soll auch nicht ratenweise zu einer Zahlung des Prozeßkostenvorschusses verpflichtet sein, weil die Gerichtskasse und der Rechtsanwalt Zahlung in einer Summe verlangen könnten (vgl. BSG, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 77 ; anderer Ansicht KG, a.a.O.).
  • KG, 09.08.1989 - 18 UF 2689/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Zwar wird nach überwiegender Auffassung ein Prozeßkostenvorschuß billigerweise dann nicht mehr geschuldet, wenn dem Verpflichteten, würde er den Prozeß selbst führen, Prozeßkostenhilfe bewilligt werden müßte, er also mit mehr als vier nach der Tabelle zu § 115 ZPO bemessenen, monatlichen Ratenbeträgen für die Prozesskosten belastet wäre (vgl. statt vieler in jüngster Zeit BSG, Rpfleger 1994, 304; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 47; OLG Oldenburg, NdsRpfl. 1994, 214; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; anderer Ansicht KG, FamRZ 1990, 183 ).
  • BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
    Zwar wird nach überwiegender Auffassung ein Prozeßkostenvorschuß billigerweise dann nicht mehr geschuldet, wenn dem Verpflichteten, würde er den Prozeß selbst führen, Prozeßkostenhilfe bewilligt werden müßte, er also mit mehr als vier nach der Tabelle zu § 115 ZPO bemessenen, monatlichen Ratenbeträgen für die Prozesskosten belastet wäre (vgl. statt vieler in jüngster Zeit BSG, Rpfleger 1994, 304; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 47; OLG Oldenburg, NdsRpfl. 1994, 214; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; anderer Ansicht KG, FamRZ 1990, 183 ).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Überwiegend wird inzwischen allerdings vertreten, daß bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu prüfen ist, ob er den Prozeßkostenvorschuß ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts ratenweise leisten kann (OLG Dresden FamRZ 2002, 1412; OLG Köln FamRZ 2003, 102; OLG Naumburg Beschluß vom 2. Januar 2001 - 3 WF 156/00 - veröffentlicht bei Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 233; OLG München (1. Zivilsenat) OLGR München 1999, 321; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346; KG FamRZ 1990, 183; OLG Bamberg JurBüro 1994, 45; OLG Celle (21. Zivilsenat) JurBüro 2002, 540; Schwab/ Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Rdn. IV 78; Johannsen/Henrich/Thalmann § 115 ZPO Rdn. 67; Kühner in Scholz/Stein Teil K Rdn. 124).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Bei eingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe tritt die öffentliche Hand im Interesse effektiven Rechtsschutzes ein und übernimmt die Kostenlast Aus der Sicht des Vorschussberechtigten ist es dann unerheblich, dass insbesondere dem Rechtsanwalt Vorschuss in einer Summe durch die Staatskasse zu leisten ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757).

    Hat daher der Vorschusspflichtige Unterhaltspflichtige seinerseits Anspruch auf ratenweise Prozesskostenhilfegewährung, so ist dem Vorschussberechtigten seinerseits lediglich Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Unterhaltsverpflichteten maßgebende Raten zu bewilligen (OLG Köln, OLG-Report 2002, 77 und FamRZ 1999, 792, OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f, OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757 f., OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 875, OLG Celle, NdsRPfl 1995, 47, OVG Schleswig, SchlHA 1994, 127, OLG Koblenz, FamRZ 1991, 346, KG, FamRZ 1990, 183, Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 115, Rn 142, Zimmermann, ZPO, 5. Aufl. 1998, § 115, Rn. 26, Johannsen/Henrich-Buttner, Eherecht, 3. Aufl. 1998, § 1361, Rn 27, Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. 2002 Kap IV, Rn 78, Kalthoener/Buttner/Niepmann, a. a. O. (bei Fn. 708)).

    Da die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten gesetzlichen Vertreters der Klägerin nur nach Maßgabe der Ratenzahlungsverpflichtung von 175 EUR hinsichtlich seines angemessenen Selbstbehalts zu überprüfen ist (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757), bestehen keine Bedenken an dem ratenweisen Bestehen des Prozesskostenvorschüssanspruchs und daher der Auferlegung der Ratenzahlungsverpflichtung von 175 EUR.

  • OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98

    Unterhaltsangelegenheiten als persönliche Angelegenheiten; Anspruch auf

    auch gegen Ratenzahlung - zu bewilligen wäre (ganz h.M., vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 92, 77; OLG Oldenburg MDR 94, 618; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1360a Rn. 15 m.w.Rspr.N.).

    In Rechtsprechung (OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; OLG Frankfurt FamRZ 85, 826) und Literatur (Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1360a Rn. 15) wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass der vorschusspflichtige Ehepartner unter Wahrung des eigenen angemessenen Unterhalts Prozesskostenvorschuss in Raten zu leisten habe, wodurch der Prozesskostenhilfeberechtigte in die Lage versetzt werde, aus dem als Vermögen anzusehenden Vorschussanspruch Raten an die Staatskasse zu leisten.

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04

    Zur Berechnung eines Ehegattenunterhaltes und zur Gewährung von

    Die Leistungsfähigkeit ist auch gegeben, wenn der Betrag in mehreren Raten aufgebracht werden kann (OLG Köln FamRZ 1999, 792, OLG Köln MDR 1995, 209, OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757, Künzl/Koller, a.a.O., Rn. 244 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

    Insoweit übernimmt die öffentliche Hand im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes die Kostenlast, so dass es aus Sicht des Vorschussberechtigten unerheblich ist, ob der Gerichtskostenvorschuss oder der an den Rechtsanwalt zu zahlende Vorschuss in einer Summe zu leisten ist (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757).

  • OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01

    Prozessstandschaft; Prozesskostenvorschussanspruch

    Andere stehen auf dem Standpunkt, dass in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, die gesamten Kosten, also Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, in einem Betrag aufzubringen, zu prüfen bleibt, ob er den Vorschuss ratenweise ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Selbstbehaltes leisten kann, und dass, wenn dies zu bejahen ist, Prozesskostenhilfe nur mit entsprechenden Ratenzahlungsanordnungen zu gewähren ist (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 96, 875; OLG Zweibrücken, FamRZ 97, 757 f.; OLG Köln, FamRZ 99, 792; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Aufl., Rdnr. 60 zu § 114 ZPO; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., Rdnr. 19 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 126/02

    PKH-Bewilligung im Familienrechtsverfahren: Abzug einer Kaltmiete vom Einkommen,

    Auch nach Bescheidung eines PKH-Gesuches mit Raten kann ein neuer PKH-Antrag gestellt werden, wenn die Beschwerde gegen den ersten Beschluss verwirkt ist, denn die Entscheidung über die PKH erwächst nicht in materieller Rechtskraft (OLG Bamberg FamRZ 1997, 757).
  • OLG Koblenz, 22.07.2013 - 13 WF 650/13

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung eines Anspruchs auf einen nicht durch

    Dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden wiederum ist dann im Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschluss nach § 115 ZPO die - etwas zeitlich versetzte - Zahlung von Raten in eben dieser Höhe an die Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1633 m.w.Nw. sowie OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757 und OLG Dresden FamRZ 2002, 1412).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 3 UF 362/99

    Trennungsunterhalt: An die Eltern ausgezahltes Pflegegeld als eigenes Einkommen

    Das Pflegegeld enthält grundsätzlich auch einen für die Anerkennung für die Leistung der Pflegeperson gedachten Anteil, dieser Anteil - der wohl unter einem marktgerechten Entgelt für die pflegerische Leistung liegt - dient zur Deckung des Lebensbedarfs des Pflegenden (vgl. grundlegend BGH FamRZ 84, 769 f., BGH FamRZ 87, 259 ff. OLG Frankfurt Beschluß vom 21.10.1996 - 5 WF 93/96; für das Pflegegeld, das einer unterhaltsbegehrende geschiedene Ehefrau wegen der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Mutter zufließt, vgl. OLG Hamm FamRZ 96, 36).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 127/02
    Auch nach Bescheidung eines PKH-Gesuches mit Raten kann ein neuer PKH-Antrag gestellt werden, wenn die Beschwerde gegen den ersten Beschluss verwirkt ist, denn die Entscheidung über die PKH erwächst nicht in materieller Rechtskraft (OLG Bamberg FamRZ 1997, 757).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 128/02
    Auch nach Bescheidung eines PKH-Gesuches mit Raten kann ein neuer PKH-Antrag gestellt werden, wenn die Beschwerde gegen den ersten Beschluss verwirkt ist, denn die Entscheidung über die PKH erwächst nicht in materieller Rechtskraft (OLG Bamberg FamRZ 1997, 757).
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