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   OLG Brandenburg, 09.09.1997 - 10 WF 87/97   

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OLG Brandenburg, 09.09.1997 - 10 WF 87/97 (https://dejure.org/1997,8517)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.1997 - 10 WF 87/97 (https://dejure.org/1997,8517)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 1997 - 10 WF 87/97 (https://dejure.org/1997,8517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1301
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 23.08.2011 - 6 WF 92/11

    Verfahrenskostenhilfe: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Eine eigene Sachentscheidung erscheint dem Senat bei den gegebenen Umständen nicht sachdienlich, weil das Familiengericht, das nunmehr weitere Ermittlungen zur Kostenarmut des Antragstellers anzustellen haben wird (vgl. - zur Glaubhaftmachung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit - BGH JurBüro 1993, 105; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1301; Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, ZPO, 3. Aufl., § 115, Rz. 11; Zöller/ Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rz. 13), bislang - aus seiner Sicht folgerichtig - die Frage der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung des Antragstellers nicht geprüft hat.
  • OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 10 WF 285/06

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage: Erfolgsaussicht einer durch einen

    Auch wenn die selbstständige Partei im Prozesskostenhilfeverfahren nicht sein Einkommen eines Mehrjahreszeitraum darzulegen und zu belegen hat, wie es im Unterhaltsverfahren regelmäßig erforderlich ist, muss es zumindest eine Einnahmen- und Überschussberechnung für das Vorjahr vorlegen (Senat, FamRZ 1998, 1301; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 223).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00

    Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Ehescheidungsverfahren

    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 2 WF 224/01

    Prozesskostenhilfe: Anrechnung des Erwerbstätigenmehrbedarfs und der Wohnkosten;

    Zum Nachweis reicht die Vorlage der vollständigen Einnahmen-Überschussrechnung für das Vorjahr (Brandenburg, FamRZ 1998, S. 1301 - Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rn. 13).
  • VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Auf diese können sich Privatentnahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nur auswirken, soweit sie dem Antragsteller neben dem Gewinn tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 1997 - 10 WF 87/97, juris Rn. 4 ff.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 16. März 1998 - 20 WF 474/97, juris Rn. 14 [Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens]).
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