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   BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98   

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BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98 (https://dejure.org/1998,4127)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1998 - 1Z BR 20/98 (https://dejure.org/1998,4127)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1998 - 1Z BR 20/98 (https://dejure.org/1998,4127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2079, 2081, 2283, 2359; GG Art 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Erbscheinsverfahren; Anspruch auf rechtliches Gehör; Anfechtung einer vertraglich bindenden Erbeinsetzung in einem Erbvertrag; Geschäftsunfähigkeit einer Erblasserin; Sittenwidrigkeit eines Erbvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren und Anfechtung einer vertraglich bindenden Erbeinsetzung in einem Erbvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 86
  • FamRZ 1998, 1625
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.06.1973 - IV ZR 121/70

    Anfechtung eines Erbvertrages - Bestimmung zum Abschluss eines Erbvertrages in

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    Daher durfte das Landgericht annehmen, daß die Anfechtungsfrist erst mit dem Eintritt eines solchen Ereignisses zu laufen begann (vgl. auch BGH FamRZ 1973, 539/541).

    Das Landgericht geht insoweit zutreffend davon aus, daß eine Anfechtung auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Anfechtungsberechtigte die Voraussetzungen für die Anfechtung durch ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten selbst herbeigeführt hat (BGHZ 4, 91/96 und FamRZ 1973, 539/541).

    Es genügt nicht, wenn die Erblasserin lediglich die Spannungen mit dem Beteiligten zu 2 und das gerichtliche Verfahren mitverursacht haben sollte (vgl. auch BGH FamRZ 1973, 539/541 sowie Soergel/Wolf § 2281 Rn. 7).

    Dies gilt z.B. für die Erwartung, daß zwischen dem Erblasser und dem Bedachten bis zum Tod eines der beiden Eintracht herrschen werde und der Bedachte alles vermeiden werde, was dem Erblasser Schwierigkeiten bereiten könne (BGH aaO S. 248), oder für die Erwartung eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens im selben Haus (BGH FamRZ 1973, 539/540; vgl. auch BayObLG FamRZ 1990, 322/323).

    Für die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung kommt es dann nicht darauf an, ob das vom Erblasser beanstandete Verhalten des Bedachten objektiv beanstandenswert oder gar schuldhaft war, sondern allein darauf, ob es der für die Verfügung bestimmenden Erwartung des Erblassers widerspricht (BGH NJW 1963, 246/247 und FamRZ 1973, 539/541).

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    aa) Nach allgemeiner Auffassung können, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, auch allgemeine Vorstellungen oder Erwartungen über die künftige Entwicklung, die der Erblasser seiner Verfügung als selbstverständlich zugrunde gelegt hat, einen zur Anfechtung berechtigenden Umstand im Sinn des § 2078 Abs. 2 BGB darstellen (BGH NJW 1963, 246/247 und NJW-RR 1987, 1412; BayObLG ZEV 1994, 369/370).

    Für die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung kommt es dann nicht darauf an, ob das vom Erblasser beanstandete Verhalten des Bedachten objektiv beanstandenswert oder gar schuldhaft war, sondern allein darauf, ob es der für die Verfügung bestimmenden Erwartung des Erblassers widerspricht (BGH NJW 1963, 246/247 und FamRZ 1973, 539/541).

    Es müssen vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls gegeben sein, die in die Richtung einer solchen Vorstellung deuten (vgl. BGH NJW 1963, 246/248).

  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51

    Anfechtung letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    Das Landgericht geht insoweit zutreffend davon aus, daß eine Anfechtung auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Anfechtungsberechtigte die Voraussetzungen für die Anfechtung durch ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten selbst herbeigeführt hat (BGHZ 4, 91/96 und FamRZ 1973, 539/541).

    Eine Vorstellung oder Erwartung der genannten Art muß zwar nicht im Erbvertrag ihren Niederschlag gefunden haben (BGHZ 4, 91/95).

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    cc) Dem Beteiligten zu 2 stand keine verfahrensrechtliche Möglichkeit zur Verfügung, sich vor der Entscheidung des Landgerichts das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. hierzu BayObLGZ 1990, 177/180).

    Denn die vom Landgericht festgestellten Tatsachen, auf die sich der Verfahrensverstoß auswirken kann, waren für die Entscheidung erheblich (vgl. hierzu BayObLGZ 1990, 177/180 und Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 28).

  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    aa) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das rechtliche Gehör (BVerfGE 75, 201/215, BayObLGZ 1981, 30/37).

    Daher hat jeder Beteiligte einen Anspruch darauf, alle Tatsachen zu erfahren, die im Fortgang des Verfahrens zu Tage treten und die das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung machen will (BayObLGZ 1981, 30/37, Keidel/Amelung § 12 Rn. 114).

  • KG, 19.08.1968 - 1 W 1805/68
    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    Es genügt nicht, daß die Beteiligten in einem anderen Verfahren von diesen Tatsachen Kenntnis erlangt haben und zu ihnen dort Stellung nehmen konnten (KG OLGZ 1969, 88/90).
  • OLG Hamm, 17.01.1994 - 15 W 96/93

    Motivirrtum als Grund für Testamentsanfechtung

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    Denn für die Bewertung, ob in der Anfechtung des Erblassers ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt, kann das Verhalten des Erblassers ebenso eine Rolle spielen wie ein Verschulden des Vertragspartners (Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2281 Rn. 7; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 849/851).
  • BayObLG, 30.10.1989 - BReg. 1a Z 19/88

    Erblasser; Erstverstorbener; Ehegatte

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    Dies gilt z.B. für die Erwartung, daß zwischen dem Erblasser und dem Bedachten bis zum Tod eines der beiden Eintracht herrschen werde und der Bedachte alles vermeiden werde, was dem Erblasser Schwierigkeiten bereiten könne (BGH aaO S. 248), oder für die Erwartung eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens im selben Haus (BGH FamRZ 1973, 539/540; vgl. auch BayObLG FamRZ 1990, 322/323).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    aa) Nach allgemeiner Auffassung können, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, auch allgemeine Vorstellungen oder Erwartungen über die künftige Entwicklung, die der Erblasser seiner Verfügung als selbstverständlich zugrunde gelegt hat, einen zur Anfechtung berechtigenden Umstand im Sinn des § 2078 Abs. 2 BGB darstellen (BGH NJW 1963, 246/247 und NJW-RR 1987, 1412; BayObLG ZEV 1994, 369/370).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
    aa) Nach allgemeiner Auffassung können, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, auch allgemeine Vorstellungen oder Erwartungen über die künftige Entwicklung, die der Erblasser seiner Verfügung als selbstverständlich zugrunde gelegt hat, einen zur Anfechtung berechtigenden Umstand im Sinn des § 2078 Abs. 2 BGB darstellen (BGH NJW 1963, 246/247 und NJW-RR 1987, 1412; BayObLG ZEV 1994, 369/370).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

  • BayObLG, 10.11.1999 - 1Z BR 169/99

    Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser

    aa) Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22.5.1998 (abgedruckt in FamRZ 1998, 1625 ) näher dargelegt hat, können auch allgemeine Vorstellungen oder Erwartungen über die künftige Entwicklung, die der Erblasser seiner Verfügung als selbstverständlich zugrunde gelegt hat, einen Umstand darstellen, dessen irrige Annahme zur Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB berechtigen kann.

    Es müssen vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls eine solche Annahme rechtfertigen (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1998, 1625/1626 f. m.w.N.).

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