Weitere Entscheidung unten: KG, 07.08.1997

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.09.1997 - 16 WF 58/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14480
OLG Karlsruhe, 15.09.1997 - 16 WF 58/97 (https://dejure.org/1997,14480)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.1997 - 16 WF 58/97 (https://dejure.org/1997,14480)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 1997 - 16 WF 58/97 (https://dejure.org/1997,14480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 22.03.2013 - 9 W 13/13

    (PKH-Antrag: Berechnung des einzusetzenden Einkommens eines Strafgefangenen) ;

    Bei der Berechnung des gemäß § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzenden Einkommens eines Prozesskostenhilfe beantragenden Strafgefangenen ist anstelle des Freibetrages für die Partei gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 lit. a ZPO nur ein Abzug in Höhe des um 10% erhöhten Taschengeldanspruches für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 46 StVollzG zu berücksichtigen (Anschluss OLG München, 18. Juni 2012, 12 WF 980/12, FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg Beschluss vom 11. August 2011, 2 Ws 75/11; OLG Hamburg, 17. November 2008, 3 Vollz (Ws) 64/08, NStZ-RR 2009, 127 und OLG Karlsruhe, 15. September 1997, 16 WF 58/97, FamRZ 1998, 248).(Rn.8) (Rn.11).

    Bei Strafgefangenen, die Arbeitseinkommen erzielen, ist jedoch nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich der Senat anschließt, anstelle des Freibetrages für die Partei gemäß § 115 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 2 a) ZPO nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruches für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 46 StVollzG zu berücksichtigen (vgl. OLG München FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg Beschluss vom 11. August 2011 - 2 Ws 75/11; OLG Hamburg NStZ-RR 2009, 127; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248; Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Auflage, Rn. 73;Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungs- und Prozesskosten-, Verfahrenskostenhilfe, Rn. 42; a.A. Motzer in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 115 ZPO, Rn. 33).

    Dieses Taschengeld soll es dem Gefangenen ermöglichen, in einem bescheidenen Maße nach individuellen Bedürfnissen zusätzliche Dinge kaufen zu können (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248 - juris Tz. 9).

  • OLG München, 18.06.2012 - 12 WF 980/12

    Prozesskostenhilfe: Bemessung des von einem Strafgefangenen einzusetzenden

    5 Von diesen Bezügen, die aus Erwerbstätigkeit herrühren sind gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1998, 248) zunächst die Abzüge für das einbehaltene Überbrückungsgeld in Abzug zu bringen sowie der Freibetrag für Erwerbstätige gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO in Höhe von 187, 00 EUR.

    Darüberhinaus ist bei einem Strafgefangenen anstelle des um 10 % erhöhten allgemeinen Freibetrages nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 a ZPO in Höhe von derzeit 411, 00 EUR lediglich ein Freibetrag in Höhe des - um 10 % erhöhten - allgemeinen Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene abzuziehen (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248; OLG Hamburg NStZ-RR 2009, 127).

    Im Übrigen ist aber auch nach der hier vertretenen Ansicht den Oberlandesgerichten Karlsruhe (FamRZ 1998, 248) und Hamburg (NStZ-RR 2009, 127) zuzustimmen, dass bei einem Strafgefangenen darüberhinaus nicht der um 10 % erhöhte allgemeine Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 a ZPO in Höhe von derzeit 411, 00 EUR abzuziehen ist, sondern lediglich ein Freibetrag in Höhe des - um 10 % erhöhten - allgemeinen Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene, mithin dem vom Amtsgericht festgestellten Betrag von 37, 42 EUR.

  • OLG Hamburg, 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit einer eingeschränkten Bewilligung von

    cc) Das OLG Karlsruhe (FamRZ 1998, 248) hat demgegenüber bei einem Strafgefangenen nur einen Freibetrag in Höhe des Taschengeldanspruches für bedürftige Strafgefangene gemäß § 46 StVollzG berücksichtigt.
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,-

    Bei einem Strafgefangenen ist indes anstelle des um 10 % erhöhten allgemeinen Freibetrages nur ein solcher in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruches für bedürftige Strafgefangene gemäß § 46 StVollzG zu berücksichtigen (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ-RR 2009, 127; OLG Karlsruhe in FamRZ 1998, 248; a.A. Motzer in MünchKommZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 33).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16

    Einzusetzendes Erwerbseinkommen bei Verfahrenskostenhilfebewilligung: Bemessung

    Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 76 StVollzG zu berücksichtigen (herrschende Meinung: KG Berlin StRR 2013, 202; OLG München FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg vom 11. August 2011 - 2 Ws 75/11; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248).
  • AG Konstanz, 04.05.2007 - UR II 61/07

    Beratungshilfe: Örtliche Zuständigkeit; wirtschaftliche Verhältnisse eines

    Bei Strafgefangenen ist sodann nach Abzug des Überbrückungsgeldes und des Freibetrages für Erwerbstätige ( wenn der Antragsteller in der JVA arbeitet ) der allgemeine Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S.3 Nr. 2 nur in Höhe des Taschengeldanspruchs nach § 46 StrVollzG abzusetzen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.1997, 16 WF 58/97, FamRZ 1998, 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 07.08.1997 - 17 WF 5072/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7139
KG, 07.08.1997 - 17 WF 5072/97 (https://dejure.org/1997,7139)
KG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 17 WF 5072/97 (https://dejure.org/1997,7139)
KG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 17 WF 5072/97 (https://dejure.org/1997,7139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 510
  • FamRZ 1998, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 13.11.2006 - 6 W 112/06

    Erhöhte Anforderungen an die finanzielle Sorgfaltspflicht einer Partei bei

    Doch folgt aus diesen Grundsätzen für den Umgang mit vorhandenem Vermögen keine Verpflichtung, aus (früherem) Einkommen Vermögen anzusparen, um die Kosten der Prozessführung selbst aufbringen zu können (OLG Jena, OLGR 2006, 198; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 115 Rn. 33 und 50, Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rn. 55; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rn. 72 f. m.w.N.; enger noch KG MDR 1999, S. 510; FamRZ 1988, S. 1078 f.; FamRZ 1998, S. 248 f.), und keine Verpflichtung, die Verwendung früheren Einkommens darzulegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht