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   OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97   

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https://dejure.org/1997,6609
OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97 (https://dejure.org/1997,6609)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.08.1997 - 8 W 124/97 (https://dejure.org/1997,6609)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. August 1997 - 8 W 124/97 (https://dejure.org/1997,6609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ; Sittenwidrigkeit einer rechtsgeschäftlichen Erklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 260
  • FamRZ 1998, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Das Oberlandesgericht hat durch Beschluß vom 19. August 1997 (ZEV 1998, 185 mit Anm. Otte) die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) vorgelegt.
  • OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00

    Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel

    Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1 und zu 2 hat der Senat durch Beschluss vom 19.8.1997 (OLG-Rep 1997, 61 = FGPrax 1997, 230 = FamRZ 1998, 260 = ZEV 1998, 185 m. Anm. Otte) die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er sich durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts v. 3.9.1996 (BayObLGZ 96, 204 = FamRZ 1997, 705 = ZEV 1997, 119) an einer Bestätigung der landgerichtlichen Auffassung gehindert gesehen hat.
  • OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05

    Treu und Glauben

    Daraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet der Schluss gezogen, die Erbenstellung könne nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden; zumindest im Erbscheinsverfahren sei lediglich zu prüfen, wer Erbe geworden ist, und nicht, ob besondere Umstände der Geltendmachung eines Erbrechts entgegenstehen (so BayObLGZ 1965, 86, 90; Palandt/Edenhofer § 2359 Rdn. 1; Staudinger/Schilken, BGB, Bearbeitung 2003, § 2359 Rdn. 6; vgl. demgegenüber aber auch BGHZ 20, 71, 75; OLG Stuttgart ZEV 1998, 185, 187 m. Anm. Otte; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erbrecht generell Staudinger/Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, § 242 Rdn. 1553 ff.; Münchener Kommentar/Roth § 242 Rdn. 84; Palandt/Heinrichs § 242 Rdn. 70).
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