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   OLG Dresden, 12.09.1997 - 20 WF 342/97   

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OLG Dresden, 12.09.1997 - 20 WF 342/97 (https://dejure.org/1997,10562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.09.1997 - 20 WF 342/97 (https://dejure.org/1997,10562)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 574
  • FamRZ 1998, 574 (LSe)
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   OLG Karlsruhe, 09.09.1997 - 16 WF 15/97   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.1997 - 16 WF 15/97 (https://dejure.org/1997,10445)
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  • FamRZ 1998, 574
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 09.08.2006 - 10 WF 154/06

    Gerichtliche Wertfestsetzung bei Klage und Widerklage im

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31, 33 = NJW 1965, 444; BGH NJW-RR 2003, 713 unter II; OLG Hamm FamRZ 2002, 1642 zu § 19 GKG a.F.; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, § 45 GKG Rdz. 17; aA OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 574; OLG Köln FamRZ 1997, 41).

    Der Senat verkennt nicht, dass demgegenüber auch die von der Antragsgegnerin in der Beschwerdebegründung bevorzugte Auffassung in veröffentlichten Entscheidungen vertreten wird (vgl. z.B. OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 574).

  • OLG Hamm, 02.08.2006 - 10 WF 140/06

    Gerichtskosten bei Klage und Widerklage - Gegenstandsbegriff nach § 45 Abs. 1 S.

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31 [33] = NJW 1965, 444; BGH NJW-RR 2003, 713 unter II; OLG Hamm FamRZ 2002, 1642 zu § 19 GKG a.F.; Hartmann, KostenG, 36. Aufl., § 45 GKG Rdnr. 17; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 574; OLG Köln FamRz 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41).
  • OLG München, 25.10.2006 - 12 WF 1613/06

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Unterhaltsabänderungsprozess

    Ob im Unterhaltsabänderungsprozess die Werte der Klage und der Widerklage jeweils zu addieren sind oder ob in einem solchen Falle nur der - mit Klage oder Widerklage - geltend gemachte höhere Anspruch maßgebend ist, wird in Rechtspr. und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. Nachweise bei OLG, FamRZ 2002, 1642 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 574 ).
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   AG Stuttgart, 16.09.1997 - 20 FGR 1516/97   

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